…hervor, dass die den Zollanmeldungen zugrunde gelegten Fakturen gefälscht waren. Das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt ermittelte auf Grund dieser Feststellungen den Zollwert der eingeführten Waren neu und zog diesen Wert zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen des erwähnten Nachforderungsbescheides (Bescheid I) heran. Darüber hinaus kam…
…hervor, dass die den Zollanmeldungen zugrunde gelegten Fakturen gefälscht waren. Das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt ermittelte auf Grund dieser Feststellungen den Zollwert der eingeführten Waren neu und zog diesen Wert zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen des erwähnten Nachforderungsbescheides (Bescheid I) heran. Darüber hinaus kam…
…220 Abs.1 ZK iVm § 26 Abs.1 UStG). Die Prüfung des Unternehmens der GmbH war auch auf die Präferenznachweise ausgedehnt worden (Art. 78 ZK) und gemäß dem Abkommen mit der Türkei zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Türkei erging…
…Ort11, übermittelt. Darin wird ausgeführt, dass die in Rede stehenden türkischen Präferenznachwiese zu Recht ausgestellt wurden (Akt Seite 699). Verkaufsanzeige auf der Plattform (Akt Seite 533) Am 2019 wurde auf der Plattform das Fahrzeug der Marke Toyota Hilux 2.8 D-4D, Ezl. 02.2018…
…Co KG, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien, wegen des Finanzvergehens der Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise gemäß § 48a Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 16.3.2015 gegen das Erkenntnis des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 05.02.2015, Strafnummer Zahl…
…Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Lieferantenerklärungen haben die Funktion, als Grundlage für die Ausstellung von Präferenznachweisen bei der Ausfuhr von Waren (zB Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung auf der Rechnung) zu dienen. Lieferantenerklärungen bezwecken somit, bei "jeglichen Warenbewegungen zwischen verschiedenen Personen eine lückenlose…
…Rechtsanwalt MMMag. Dr. Franz Josef Giesinger, Dr.-A.-Heinzle-Straße 34, 6840 Götzis, wegen des Finanzvergehens der Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise gem. § 48a FinStrG über die Beschwerde der Beschuldigten vom 10. März 2014, gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde vom 11. Februar 2014…
…iVm § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) entstanden. Infolge der Berücksichtigung sachlich unrichtiger Präferenznachweise sei jedoch jeweils ein geringerer als der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag buchmäßig erfasst worden. Der daraus resultierende Differenzbetrag werde also weiterhin gesetzlich geschuldet und sei gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde (vormals Berufung) vom 28.10.2003 gegen die Bescheide des FA Wien 8…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Andreas Hartl in der Beschwerdesache AB, gegen den Bescheid des ZA Feldkirch Wolfurt vom 05.09.2012, Zl. 0012345, betreffend Vorschreibung einer gem. Art. 203 Abs. 1 ZK entstandenen Abgabenschuld, zu Recht erkannt: Die…
Auch wenn ein Wohnsitz eines Geschäftsführers im Inland nicht Voraussetzung für die Tätigkeit einer in Österreich eingetragenen Gesellschaft ist, ist festzustellen, dass ungeachtet einer entsprechenden Vorschrift dessen Fehlen ein Indiz für die mangelnde Leistungserbringung sein kann (vgl. VwGH vom 22.10.2010, 2007/15/0173…
…zwischen dem Verifizierungs- beziehungsweise dem Nachprüfungsverfahren und den Erstattungsanträgen. Die Erstattung wäre für sämtliche Fälle gewährt worden, wenn die indische Zollbehörde die Präferenznachweise bestätigt hätte. Die indische Zollverwaltung sei zuständig für die Überprüfung der Ursprungsnachweise gewesen. Das Ergebnis einer solchen Nachprüfung führe entweder zu einer…
…Abfrage"-Dokumente diverse Rechtschreibfehler aufweist. Weder die Behauptung, UID-Abfragen durchgeführt zu haben noch die Einhaltung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes können durch die im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens vorgelegten, nachweislich gefälschten, "Stufe 2 - Abfrage"-Dokumente belegt werden. Vielmehr ist durch genau diese "Stufe 2 - Abfrage…
Auch diese Rechnungen weisen auf den Kassa Eingangsbelegen einen Firmenstempel und eine unleserliche Unterschrift auf, die keinerlei Ähnlichkeit zur Musterzeichnung des Geschäftsführers S.D. laut Musterzeichnung im Firmenbuch zeigt. Auf der Rechnungen scheint eine Bankverbindung bei der Bank Austria auf. D.GmbH: Rechnung vom 31…
1.2. Beweiswürdigung: Diese entscheidungswesentlichen Feststellungen beruhen auf der dem Bundesfinanzgericht übermittelten Akten, den Ermittlungen des BFG und den Ausführungen in der Niederschrift vom 29. April 2026. Zudem liegt laut Aktenlage und Vorbingen der belangten Behörde in der mündlichen Verhandlung und in der E-Mail…
Hinsichtlich der Zuschätzung entspricht es den allgemeinen Lebenserfahrungen und den gesetzlichen Vorschriften, dass Rechnungsnummern fortlaufend vergeben werden. Wenn es nicht einmal die Behauptung gibt, dass derartige Rechnungen aus einem bestimmten Grund nicht ausgestellt worden seien, kann das Gericht nur davon ausgehen, dass es auch diese…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter Ri 1, den beisitzenden Richter Ri 2 und die fachkundigen Laienrichter Laienri 1 und Laienri 2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Felix Karl Vogl Rechtsanwalt GmbH, Bahnhofstraße 34/12, 6780 Schruns, betreffend Beschwerde…
Die Erstgespräche fanden in einem der X Lokale der Bf statt. Es wurden jedoch weder die Geschäftsanschrift überprüft, noch ob Herr AB tatsächlich für die R- GmbH tätig werden konnte. Die Bf legte einen Firmenbuchauszug sowie die Bestätigung einer UID-Nummer vor. Weitere Unterlagen wurden…
…6.128,21 (€ 1.402,46 an Zoll und € 4.725,75 an Einfuhrumsatzsteuer) entstanden. Infolge der Berücksichtigung eines sachlich unrichtigen Präferenznachweises seien jedoch nur Eingangsabgaben von € 4.445,25 (€ 0,00 an Zoll und € 4.445,26 an Einfuhrumsatzsteuer)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache B., Adr., als Insolvenzverwalter im Konkurs der C., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 02.02.2012, Zl. 1/14/2011, betreffend Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt…