…im Festsetzungsverfahren entscheidungswesentliche Sachverhalt fest: Hinsichtlich der behaupteten Ausfuhrlieferungen an eine ungarische Firma konnte deren Existenz nicht festgestellt werden. Hinsichtlich der behaupteten Ausfuhrlieferungen an eine serbische Firma lagen gefälschte Ausfuhrstempel vor und bestanden keine Geschäftsbeziehungen. Der tatsächliche Verbleib der fakturierten Waren konnte nicht geklärt werden…
…im Festsetzungsverfahren entscheidungswesentliche Sachverhalt fest: Hinsichtlich der behaupteten Ausfuhrlieferungen an eine ungarische Firma konnte deren Existenz nicht festgestellt werden. Hinsichtlich der behaupteten Ausfuhrlieferungen an eine serbische Firma lagen gefälschte Ausfuhrstempel vor und bestanden keine Geschäftsbeziehungen. Der tatsächliche Verbleib der fakturierten Waren konnte nicht geklärt werden…
…im Festsetzungsverfahren entscheidungswesentliche Sachverhalt fest: Hinsichtlich der behaupteten Ausfuhrlieferungen an eine ungarische Firma konnte deren Existenz nicht festgestellt werden. Hinsichtlich der behaupteten Ausfuhrlieferungen an eine serbische Firma lagen gefälschte Ausfuhrstempel vor und bestanden keine Geschäftsbeziehungen. Der tatsächliche Verbleib der fakturierten Waren konnte nicht geklärt werden…
…Betriebsprüfer sei bekannt, dass der Kunde Rechnungen der Bf., die sich in der Buchhaltung seines österreichischen Unternehmens befunden haben, offensichtlich gefälscht habe. Der Betriebsprüfer wolle vermutlich die Steuerfreiheit dieser innergemeinschaftlichen Lieferung nicht anerkennen, da das Fahrzeug wieder in Österreich angemeldet worden sei. Die Bf habe…
…nach Ungarn, sondern nach Österreich. Die Empfangs- bzw. Ausfuhrbescheinigungen auf den begleitenden Verwaltungsdokumenten wurden in der Folge mit gefälschten Bestätigungen einer ungarischen Zollstelle versehen und an den Versender zurückgeschickt, um den ordnungsgemäßen Eingang der Ware beim Empfänger vorzutäuschen. Mit Bescheid vom 18.08.2010, Zahl…
…Dokumente (Ausfuhrbescheinigung) als Beweismittel für die Ausfuhr nicht anerkennen, so wäre diese Vorgangsweise äußerst bedenklich. Lieferungen an die B-Ges. in B-Land Die Versagung der Steuerfreiheit der Lieferungen an die B-Ges. in B-Land wird damit begründet, dass die vorliegenden Ausfuhrnachweise gefälscht sind…
…der Ausfuhr in einer anderen als der vom Gesetz geforderten Art ist unbeachtlich. Die Belege für den Ausfuhrnachweis (Versendungsbelege, schriftliche Anmeldung in der Ausfuhr, Ausfuhrbescheinigungen) sind im Original zur Prüfung durch das Finanzamt bereitzuhalten und jedenfalls sieben Jahre aufzubewahren (Kolacny-Caganek, UStG³ (2005), § 7 Anm…
…Beischaffung dieser Originalsteuerakten beschlossen hat. Wie aus den ersten Seiten der in Kopie beiliegenden Steuerakten der Jahre 1993 bis 1997 von Dr.C zu ersehen ist, wurden diese erst 1998 nachgeschrieben und offensichtlich zu meinem Schaden und Nachteil gefälscht. Um dies, so wie es sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache B., Adr., als Insolvenzverwalter im Konkurs der C., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 02.02.2012, Zl. 1/14/2011, betreffend Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde (vormals Berufung) vom 28.10.2003 gegen die Bescheide des FA Wien 8…