…habe, wodurch sich eine Verletzung von Pflichten aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens ergab. Die mitgeführte güterbeförderungsrechtliche Bewilligung hätte nur zu Transporten im internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der Türkei sowie im Transit durch Österreich berechtigt. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. mit Schriftsatz vom 17…
…eingeräumt habe, von seinem Dienstgeber (also von der Bf.) unter Druck gesetzt worden zu sein, möglichst viele Fahrten ohne güterbeförderungsrechtliche Bewilligung durchzuführen. Diese nur an ihn persönlich gerichteten Worte des Fahrers seien aber nicht protokolliert worden. Dass im Rahmen der Amtshandlung vom 3. August 2012…
…1 lit. c) ZK-DVO (Zollkodex-Durchführungsverordnung) für einen Gütertransport von Österreich nach Belgien im zollrechtlichen Binnenverkehr der Gemeinschaft verwendet habe, ohne dass die dafür erforderlichen güterbeförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorlagen und er es unterlassen habe, dies dem Zollamt vorher anzuzeigen, schuldig erkannt und über ihn gemäß…
…Fahrt befragt sagte der Lenker „Trailer abladen Wels". Dies ist eine Kabotagefahrt mit dem gesamten Sattelzug von E. nach Wels. Nach der güterbeförderungsrechtlichen Bewilligung befragt, legte der Lenker die CEMT-Lizenz 2014 TR Nr. 000** vor. Im dazu gehörigen Fahrtenbuch war die letzte eingetragene Fahrt…
…im internationalen Güterbeförderungsverkehr tätig und somit mit der Komplexität der gesetzlichen Vorschriften im Güterbeförderungssektor vertraut sei. Dadurch weise die Bf. auch die erforderliche Erfahrung hinsichtlich notwendiger güterbeförderungsrechtlicher Bewilligungen auf. Wer die Verletzung von Verfahrensvorschriften für möglich halte, diese Verletzung zwar nicht wolle jedoch vermeiden könne…
…Verbringen durch Nichtentrichtung der Steuer im Bestimmungsmitgliedstaat zu erreichen. Außerdem ist damit eindeutig die Relevanz des Einwands der Bf. widerlegt, wonach die Warenführer (auf Grund fehlender güterbeförderungsrechtlicher Bewilligungen) das österreichische Steuergebiet nicht berührt haben. Aus dem selben Grund kann der Bf. auch nicht gefolgt werden…
…Nr. 593/1995 stelle eine solche Beschränkung dar. Die Ausnahmen von der güterbeförderungsrechtlichen Genehmigungspflicht für Transporte mit in Serbien zugelassenen Kraftfahrzeugen würden ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr gelten und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage). Für den Drittlandverkehr würden die Ausnahmen insoweit gelten, als nur die…
…die widerrechtliche Verwendung eines im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Europäischen Union eingebrachten Beförderungsmittels eine der damit verbundenen Pflichten nicht erfüllt worden sei. Auf Grund des nach den güterbeförderungsrechtlichen Bestimmungen unzulässigen Güterverkehrs sei das Sattelfahrzeug entgegen den Bestimmungen des Art. 558 Abs…
…881/92, 2. Genehmigung auf Grund der Resolution des Rates der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) vom 14. Juni 1973, 3. Bewilligung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie für den Verkehr nach, durch oder aus Österreich, 4. auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen vergebene Genehmigung des…
…die Bf in der Türkei zugelassenen gegenständlichen Sattelzug mit dem amtlichen Kennzeichen bbb für die Zugmaschine und mit dem amtlichen Kennzeichen ccc für den Sattelanhänger (Anhänger 1) eine Kontrolle hinsichtlich der güterbeförderungsrechtlichen Bestimmungen vor. Dabei legte der Fahrer der Sattelzugmaschine den Kontrollorganen die am 12…
…die widerrechtliche Verwendung eines im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Europäischen Union eingebrachten Beförderungsmittels eine der damit verbundenen Pflichten nicht erfüllt worden sei. Auf Grund des nach den güterbeförderungsrechtlichen Bestimmungen unzulässigen Güterverkehrs sei das Sattelfahrzeug entgegen den Bestimmungen des Art. 558 Abs…
…aus den Aussagen des Lenkers im Rahmen der Kontrolle (Tatbeschreibung vom 26. März 2014 und der Einvernahme am 27. März 2014), den vorgelegten güterbeförderungsrechtlichen Genehmigungen (CEMT-Genehmigung Nr. 01717 samt Fahrtenberichtsheft und Genehmigung Nr. 000749/2014) sowie dem Umstand, dass die in ***2*** ansässige Warenempfängerin…
…558 Abs. 1 lit. c ZK DVO anzuwenden ist war eine Kabotage-oder CEMT-Bewilligung nicht erforderlich, sodass kein Tatbestand des Entstehens einer Schuld nach Art. 201-204 ZK vorliegt: Damit fehlt aber jede Basis für die Erhebung von Einfuhrabgaben weg.“ Der Beschwerdeführer verweist des…
…dass die Bewilligungspflicht an das Kraftfahrzeug (Zugfahrzeug) und nicht an den von der Türkei nach Triest versendeten Auflieger gebunden ist. Die Wortfolge "einschließlich Anhängern" bedeutet lediglich, dass für den Anhänger/Auflieger keine gesonderte Genehmigung erforderlich ist. Die Fahrt des Zugfahrzeuges (diese ist güterbeförderungsrechtlich sowie nach…
…Zugfahrzeuges (diese ist güterbeförderungsrechtlich sowie nach dem genannten Abkommen entscheidend) begann in Triest. Das Kraftfahrzeug (Zugfahrzeug) hat den gegenständlichen Auflieger in Triest aufgenommen. Dieser Vorgang kam güterbeförderungsrechtlich einer Beladung in Triest gleich. Die Bewilligungspflicht stellt auf das Kraftfahrzeug (Zugfahrzeug) ab, eine Bewilligung gilt daher stets…
…der belangten Behörde die Warenbeförderung und nicht die LKW-Beförderung relevant. - Es sei - selbst wenn im gegenständlichen Fall ein Binnenverkehr vorliegen würde - das Vorliegen der verkehrsrechtlichen Bewilligung nach dem Abkommen Österreich-Türkei gegeben. - Es liege keine Einfuhr der Ware im Sinne des UStG 1994 vor…
…Abs. 1 lit. c) ZK-DVO anzuwenden sei, sei diesbezüglich eine Kabotage- oder CEMT-Bewilligung nicht erforderlich gewesen, sodass kein Tatbestand für das Entstehen einer Eingangsabgabenschuld nach den Art. 201 bis 204 ZK vorliege. - Es sei die tatsächliche und nicht die geplante Fahrt entscheidend, sodass…
…Abs. 1 lit. c) ZK-DVO anzuwenden sei, sei diesbezüglich eine Kabotage- oder CEMT-Bewilligung nicht erforderlich gewesen, sodass kein Tatbestand für das Entstehen einer Eingangsabgabenschuld nach den Art. 201 bis 204 ZK vorliege. - Es sei die tatsächliche und nicht die geplante Fahrt entscheidend, sodass…
…der belangten Behörde die Warenbeförderung und nicht die LKW-Beförderung relevant. - Es sei - selbst wenn im gegenständlichen Fall ein Binnenverkehr vorliegen würde - das Vorliegen der verkehrsrechtlichen Bewilligung nach dem Abkommen Österreich-Türkei gegeben. - Es liege keine Einfuhr der Ware im Sinne des UStG 1994 vor…
…1072/09, 2. Genehmigung aufgrund der Resolution des Rates der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) vom 14. Juni 1973, 3. Bewilligung der Bundesministerin/des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie für den Verkehr nach, durch oder aus Österreich, 4. aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen vergebene Genehmigung der…