…dar. Wird bei Übernahme eines Rauchfangkehrerbetriebes eine Zahlung für einen „Kundenstock" oder unter einer ähnlichen Bezeichnung geleistet, stellt diese auch eine Abgeltung für die Einräumung des begünstigten Marktzuganges dar und unterliegt insoweit als Anschaffungskosten für ein immaterielles (firmenwertähnliiches) Wirtschaftsgut keiner Abnutzung. Es bestehen keine Bedenken…
…über den Firmenwert ebenfalls zur Anwendung (VwGH 21.11.2007, 2004/13/0144; Wiesner RWZ 2008, 4). Abzugrenzen ist der Firmenwert von sogenannten firmenwertähnlichen Wirtschaftsgütern, die als unkörperliche Wirtschaftsgüter eigenständig bewertbar sind, wie zB bestimmte Konzessionen, Markenrechte und Ähnliches. Nach den EStR 2000 Rz 2292…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, vertreten durch Steuerberater, def, über die Beschwerde vom 25.10.2016 gegen den Abweisungsbescheid 2014 des Finanzamtes vom 26.07.2016 betreffend den Antrag vom 15.12.2015…
…tätigte der Betriebsprüfer_A ua. nachfolgende Feststellung: "Tz 2. Firmenwert Übernahme Betrieb 2003: ... Vom Firmenwert sind die sogenannten firmenwertähnlichen Wirtschaftsgüter zu unterscheiden. Darunter fallen im betrieblichen Gefüge für den Unternehmenswert bedeutsame immaterielle Wirtschaftsgüter, die aber neben dem Firmenwert selbständig bewertbar sind. Sie sind nach den…
…Streitjahr 2020 vor. In Summe wurde eine Abschreibung des derivativen und originären Firmenwerts in Höhe von Euro 76.362,87 beantragt. Anzumerken ist, dass eine Apothekenkonzession nach der Rechtsprechung ein firmenwertähnliches Wirtschaftsgut darstellt, welches keiner Abnutzung unterliegt (ua VwGH 16.9.2003, 2000/14/0119…
…der Aktivierung der Firmenwertschreibung im Jahr 1991, aus und ist ohne nähere Darlegung jedenfalls nicht geeignet, eine bloße Behauptung der Nichtoffenlegung zu stützen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt eine Apothekenkonzession ein firmenwertähnliches Wirtschaftsgut dar, das keiner Abnutzung unterliegt (vgl VwGH 13. November 2019…
… 8 Abs. 3 EStG fielen nach Rz. der 2292 EStR 2000 andere unkörperliche Anlagegüter, die anlässlich des Betriebserwerbes miterworben und honoriert würden, auch wenn sie firmenwertähnlichen Charakter hätten wie Konzessionen, Patente oder Bestandrechte. Gem. § 5 Abs. 1 EStG 1988 seien die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung…
…"Key Accounting" sei jene Tätigkeit, die in der Akquisition und speziellen Betreuung von Großkunden mit hohem Kundenwert bestehe. 17 Mit den 8 Mio. S sei ein firmenwertähnliches Wirtschaftsgut entgeltlich erworben worden, das darin bestanden habe, dass sich die X GmbH gegenüber der X FL verpflichtet…
…dass es sich beim oben genannten Sachverhalt um keinen Erwerb eines Firmenwertes, sondern vielmehr um den Erwerb von Daten (firmenwertähnlichen Wirtschaftsgüter) gegen Umsatzbeteiligung handelt. Das Entgelt für die Daten ist aus dem Vertrag nicht genau fixiert und aufgrund dessen sind die geleisteten Provisionszahlungen an die…
Voraussetzung für das Vorliegen eines derivativen (abgeleiteten) Firmenwertes ist etwa der entgeltliche Erwerb eines (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteiles (Winkler in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 8 Anm 29; Kanduth-Kristen in Jakom EStG14, § 8 Rz 48). Im Zuge der Bilanzerstellung für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Grossgut-Palotás in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. November 2012 gegen die Bescheide des FA XYZ vom 16. Oktober 2012 betreffend Körperschaftsteuer 2002 bis 2010 und Festsetzung von…
Es ist für das Bundesfinanzgericht undenkbar, dass bei der Bildung eines weltweiten Joint-Ventures zwischen zwei weltweit agierenden Konzernen, die sich bereits im Jahr 2006 auf dieses Joint-Venture geeinigt hatten, die Verrechnungspreisthematik nicht be- bzw verhandelt wird. Insofern muss sowohl ***XY*** als auch ***AB…
Am 2.8.2022 langte die Beantwortung durch die Beschwerdeführerin samt neun Beilagen beim Bundesfinanzgericht ein. Zunächst führte die Beschwerdeführerin aus, dass ***IJ*** - entgegen der Sachverhaltsannahme durch das Bundesfinanzgericht sehr wohl als Prokurist im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses und als Geschäftsführer im Zeitpunkt der Beauftragung des…
- Entgegen der Feststellung der belangten Behörde, dass der GAer weder die Datenbank noch die zugrunde liegende Software gesehen habe, habe er mehrmals am damaligen Firmensitz mit der Geschäftsleitung Besprechungen abgehalten und sich auch zweimal am Bildschirm Ergebnisse von Suchprozessen und Abfrageroutinen vorführen lassen. - Zum Vorwurf…
***Y*** hat sich auf Ebene der ***G Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der…
Für den Fall, dass die eben dargestellte rechnerische Durchführung der Bewertung, sohin die Ableitung des Unternehmenswertes aus den prognostizierten Jahresüberschüssen, hinsichtlich ihrer Richtigkeit in Zweifel gezogen werden sollte, werde diesbezüglich gemäß § 183 Abs. 1 BAO die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens aus dem Gebiet der Finanzmathematik…
Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im Abgabenverfahren nimmt in dem Maß zu, in dem die amtswegigen Ermittlungsmöglichkeiten aus Gründen eingeschränkt sind, die der Sphäre des Steuerpflichtigen zugehören. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug besteht gemäß § 115 Abs. 1 BAO eine erhöhte Mitwirkungspflicht - die eine entsprechende Beweisvorsorgepflicht mitumfasst (VwGH…
Zu 1b: Bei Großmärkten handelt es sich bereits um die Kunden eines Produktionsunternehmen, welche ihrerseits ihre Kunden bedienen. Die Lieferung an einen oder mehrere Großmärkte stellt für ein Produktionsunternehmen aber nicht per se die Aufgabe seines Kundenstocks dar, da Teile des Kundenstocks auch unabhängig davon…
In diesem Zusammenhang hält der Geschäftsbericht 2007 der ***XY*** auf Seite 226 (Anhang) fest, dass ***XY*** "den Konzernabschluss im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Interpretationen, wie sie die Europäische Union fordert, sowie gemäß…