…von schweren Betrügereien längere Zeit hindurch ein nicht bloß geringfügiges Einkommen zu verschaffen," ua. den Beschwerdeführer (sowie weitere Geschädigte) "durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch die durch fiktive, ohne wirtschaftliche Grundlage erfolgte Abrechnungen gestützte Vorgabe, frühere von der Unternehmen_A durchgeführte Projekte (insbesondere "Projekt_C"…
…könne. Der Gesetzgeber sei offenbar davon ausgegangen, dass die Berücksichtigung der Investitionen bei dem Unternehmen, das Beitragsschuldner wäre, den Beitrag auf Null reduziere und der verbleibende Investitionsbetrag daher bei verbundenen Unternehmen genutzt werden könne (vgl. 1817 BlgNR XXVI GP, 3; sowie 3024/A XXVII. GP…
…verrechnen könne. Der Gesetzgeber sei offenbar davon ausgegangen, dass die Berücksichtigung der Investitionen bei dem Unternehmen, das Beitragsschuldner wäre, den Beitrag auf Null reduziere und der verbleibende Investitionsbetrag daher bei verbundenen Unternehmen genutzt werden könne (vgl. 1817 BlgNR XXVI GP, 3; sowie 3024/A XXVII…
…der Verfahren als auch für die Erlassung der neuen Sachbescheide völlig ungeeignet sei. Der Besteuerung seien ausnahmslos reale, nicht davon abweichende fiktive Sachverhalte zugrunde zu legen. Im vorliegenden Fall stehe aber nicht einmal fest, von welchem Sachverhalt die Behörde ausgehe. Die Unzulässigkeit der Wiederaufnahme der…
…zu tragende endgültige maltesische Quellensteuerbelastung dar, die nach den Vorschriften des DBA-Malta in Österreich einer Steueranrechnung zuzuführen sei. Abgesehen davon verkenne die bescheiderlassende Abgabenbehörde, dass nach dem DBA-Malta selbst nicht dem österreichischen Gesellschafter angelastete Dividendensteuern zur Anrechnung verpflichten (fiktive Anrechnung). Art. 23 Abs…
…hielt am Anteil des Grund und Bodens in Höhe von 20 Prozent fest. Weiters führte die Behörde eine Wertermittlung anhand des Immobilienpreisspiegels 2009 durch und legte den Mittelwert der beiden Verfahren als fiktive Anschaffungskosten der AfA-Berechnung zu Grunde. Im Vorlageantrag wendeten die Bf. ein…
…Die bP führt in der Begründung der Beschwerde aus, dass sie die fiktiven Anschaffungskosten anhand des Vergleichswertverfahrens ermittelt habe (Unterlagen dazu wurden beigelegt), dass bereits vor dem 1.10.2013 Vermietungsabsicht bestanden habe und dass laut der vorgelegten Prognoserechnung ein deutlicher Gesamtüberschuss erzielt werden werde…
…Beschwerde zu behandeln. Unstrittig ist, dass im gegenständlichen Fall die fiktiven Anschaffungskosten die AfA-Bemessungsgrundlage darstellen. Die fiktiven Anschaffungskosten werden vom BFG wie im Vorhalt vom 5. Mai 2014 berechnet. Bei der Ermittlung der fiktiven Anschaffungkosten eines Mietobjektes, sind diese nach der Ertragswertmethode zu ermitteln…
Derartige oder ähnliche Objekte sind in Ort für Spitzenmanager nicht erhältlich oder nur in abgespeckter Form und Mangelware. Immer wieder suchen internationale Großbetriebe für Ihre Geschäftsführer und deren Familien Einfamilienhäuser der gehobenen Klasse. Leider gibt es keine und die Familien sind gezwungen auf Penthousewohnungen auszuweichen…
…Die bP führt in der Begründung der Beschwerde aus, dass sie die fiktiven Anschaffungskosten anhand des Vergleichswertverfahrens ermittelt habe (Unterlagen dazu wurden beigelegt), dass bereits vor dem 1.10.2013 Vermietungsabsicht bestanden habe und dass laut der vorgelegten Prognoserechnung ein deutlicher Gesamtüberschuss erzielt werden werde…
…in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 im Sinne des § 16 Abs 1 Z 8 lit b zweiter Satz EStG 1988 (idF vor dem Schenkungsmeldegesetz 2008) als Absetzung für Abnutzung 4 % von (fiktiven) Anschaffungskosten in der Höhe von 455.000 €, somit 18.200 €…
…von der Bf privat genutzt und erst im Jahr 2014 (erstmals) zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet. 2.) Die fiktiven Anschaffungskosten wurden wie folgt ermittelt: | 25-facher Jahresreinertrag | 170.796,60 € | GrESt 3,5 % | 5.977,88…
…Mietersuche mit Maklerauftrag vom 15. September 2007 zu. Der Bf. vertritt ua. die Rechtsauffassung, die fiktiven Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage für die Afa seien nach den Einkommensteuerrichtlinien und § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988 zu ermitteln. Wie dem Bf. bereits im Vorhalt vom…
…der Beilage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden für das Jahr 2011 gab der Beschwerdeführer die nunmehr strittigen fiktiven Anschaffungskosten des Gebäudes mit EUR 179.000,00 sowie die Absetzung für Abnutzung (AfA) mit EUR 4.497,67 an …
BP-Nr. 123, *****[S2]*****str., 2. 12. 2011, *****[N9]*****, 81.000,00 BP-Nr. 124, *****[S2]*****str., 1. 10. 2011, ***[VN43]*** KG, 5.870,00 BP-Nr. 125, *****[S12]*****, 17. 2. 2005, ***[B53]*** KG, 5.000,00 BP-Nr. 126: *****[S12]*****, 2. 3. 2005, ***[B53…
Wiederholt wurde die Rechtsauffassung des VwGH im aufhebenden Erkenntnis. Im vorliegenden Fall würden Gesamterrichtungskosten von EUR 3,814.171,18 vorliegen. Die Jahresmiete zum Mietbeginn habe EUR 156.600,00 betragen. Daraus ergäbe sich ein Renditesatz von 4,11%. Eine klassische verdeckte Ausschüttung im Sinn…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im gegenständlichen Verfahren ist die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung (AfA) für die Liegenschaften in 1010 Wien, E.str.24 (Haus 1) und 1010 Wien, E.Str…
Als Nachweis der Nutzung zum Gebäudetrakt Schweinestall würde er unter Vorlage einer Einnahmengegenüberstellung für die Jahre 2013 bis 2016 und 2017 bis 2020 laut Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nachweisen: a. Umsatz 2015: 441.622,40 €; fast eine Verdoppelung im Verhältnis zum Umsatz im Jahr 2014…
…als Wohnraum genehmigte Räumlichkeit' kein Mietwert anzusetzen sei", im Zusammenhang mit der Anwendung des Ertragswertverfahrens steht. Ein Wert für den bis dato weder ausgebauten noch vermieteten Dachboden bleibt bei der Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten der gegenständlichen Liegenschaft daher außer Ansatz. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die ***Vt***, ***Vt-Adr***, betreffend die Beschwerde vom 22. April 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. März 2025 betreffend Abweisung eines Antrages auf bescheidmäßige Festsetzung…