…bei fehlendem eigenen Hausrecht einzuräumen ist: Besteht etwa vergleichsweise für eine Person, welcher ein Beschlagnahmebescheid nicht zugestellt wurde, die Möglichkeit, durch den Bescheid in ihrer Rechtssphäre verletzt zu sein, ist diese Person grundsätzlich beschwerdeberechtigt (vgl zB bereits VfGH VfSlg 9107/1981). Wem eine Beschuldigtenstellung im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Josef Ungericht, den Richter Mag. Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichter Mag.a Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in Gegenwart der Schriftführerin Isabella Alexandra Längle in der Finanzstrafsache…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. Herrn A., Wien, 2. die Firma B-GmbH, Adresse2, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Beschuldigten jeweils…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***31***, die Richterin ***32*** und die fachkundigen Laienrichter ***33*** und ***34*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***27*** wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes in den Finanzstrafsachen gegen 1. Herrn B. C. A., Wien, 2. D-GmbH, Adresse2, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Beschuldigten jeweils vom…
…einer WiEReG-Meldung. 4.2. Beschwerde wegen Strafmaß Die Beschwere richtet sich gegen die Bestrafung sowie gegen das Strafmaß der angefochtenen Erkenntnisses. 4.2.1. Mangelnde Kenntnis der fehlenden WiEReG-Meldung Festzuhalten ist, dass die Androhungen der WiEReG-Zwangsstrafen stets an den vermeintlich Zustellbevollmächtigten, Dr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf***, ***Bf-Adr***, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. e des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. April 2018 gegen das Erkenntnis des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden ***Ri***, den Richter ***1*** und die fachkundigen Laienrichter ***21*** und ***3*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, Adresse1, vertreten durch Mag. Klaus Hübner Steuerberatung GmbH, Schönbrunner Straße 218-220/Stiege B/7…
Besch.: Mittlerweile sind es 10 Jahre, dass die Gesellschaft keine Tätigkeit ausübt. V.: Das ist der Sachverhalt laut Aktenlage: Säumnisdatum 8.3.2024 Erinnerung 8.3.2024, Nachfrist 29.4.2024, Androhung einer Zwangsstrafe von € 1.000,00, elektronisch zugestellt, gelesen 19.8.2024…
…des Prüfberichtes wurde festgestellt, dass aufgrund falscher Erklärungen bzw. fehlender Erklärungen für die Jahre 2016 bis 2019 sich die im Spruch dargestellten Mehrbeträge ergeben. Der Beschuldigte hat sich auf seinen Bilanzbuchhalter auch hinsichtlich der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteuermeldungen aber auch der Jahreserklärungen verlassen. Er hat dabei…
…führten. Diese Feststellungen wurden dem Spruch des Erkenntnisses zugrunde gelegt. Als erfahrene und im Wirtschaftsleben stehende Person sowie aufgrund der langjährigen fehlenden UVA’s trotz vielfacher Ermahnungen ist von der Kenntnis der bestehenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen und der jeweils vom Gesetz geforderten Form des Vorsatzes auszugehen…
…Empfängerbenennung ist ein solcher späterer Sachverhalt, der darum in den Streitjahren 2013 und 2014 nach dem allgemeinen Regime des § 4 BAO unberücksichtigt zu bleiben hat. 3 § 22 Abs 3 KStG fehlende Empfängernennung? Die obigen Argumente gelten für § 22 Abs 3 KStG 1988 analog, der von …
…vorgelegt worden. Nach näheren Erläuterungen zum Fahrlässigkeitsbegriff stellte die Behörde fest, dass mangels Glaubhaftmachung fehlenden Verschuldens Fahrlässigkeit anzunehmen sei. Somit seien sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben. Weiters enthält das Straferkenntnis die maßgeblichen Bestimmungen für die Strafbemessung (§ 4 Abs…
…ist im vorliegenden Fall nicht möglich, da dieser üblicherweise herangezogen wird, wenn aufgrund von beispielsweise formellen Mängeln ohne Nachweis von fehlenden Einnahmen oder Vorgängen geschätzt wird. Im vorliegenden Fall ist jedoch aufgrund der Kalkulation ein materieller Mangel evident vorhanden. Eine Zuschätzung erfolgt daher in Höhe…
…sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe daher das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er darzutun, dass er die Abgabenforderungen bei der Verwendung der vorhandenen Mittel nicht benachteiligt habe (vgl…
…dem die Strafdrohung dient, weshalb der objektive Unrechtsgehalt der Tat, selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen, nicht gering war. Bei der Strafbemessung wurde berücksichtigt, dass Ihnen der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit nach der Aktenlage zu Gute kommt. Betreffend Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1025-2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geboren 1986, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Steuerberater Mag. Tibor Jugovits, Jasomirgottstraße 6/III, 1010 Wien, als Verfahrenshilfeverteidiger, wegen der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a des…
…einen in Ansehung der Beschwerdeführerin begründeten Verdacht gemäß § 48b FinStrG sei eine Sicherstellungsbefugnis der Zollbehörden gemäß § 17c ZR-DG von vornherein nicht gegeben. Aufgrund des Fehlens von Tatsachen, die einen begründeten Verdacht gemäß § 48b FinStrG rechtfertigen würden, sei vorliegend darüberhinaus jedenfalls auch der gesetzliche Befreiungstatbestand…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***BF1-Adr***, vertreten durch ***StB***, über die Beschwerde vom 18. Mai 2020 gegen den Sicherstellungsauftrag des Finanzamtes Linz vom 21. April 2020 zu Steuernummer ***BF1StNr1***, mit dem gemäß § 232 BAO…
…den strafbestimmenden Wertbeträgen liegt nicht vor. Nichts desto trotz war von Amtswegen zu prüfen, ob hier allenfalls Änderungen zugunsten des Beschuldigten vorzunehmen gewesen wären. Da jedoch fehlende Unterlagen schon dazu geführt haben, dass gemäß § 184 BAO eine Schätzung vorzunehmen war, offenkundige Gründe für eine Änderung…