…Abs. 1 BAO ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Betrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw. im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (VwGH 17.9.1992…
…ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Betrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (VwGH 17.9.1992, 91/16/0094)…
…258 Abs. 1 BAO ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Beitrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw. im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (vgl. Ritz, BAO5…
…ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Betrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (VwGH 17.9.1992, 91/16/0094)…
…ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Betrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (VwGH 17.9.1992, 91/16/0094)…
…Abs. 1 BAO ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Betrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw. im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (VwGH 17.9.1992…
…257 Tz. 4). Der Beitritt ist nach § 258 Abs. 1 BAO bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Für die Beitrittserklärung ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig (Ritz, BAO6, § 258 Tz. 2). 3.f) Die Bescheidbeschwerde ist nach § 260…
…258 Abs. 1 BAO ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Beitrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw. im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (vgl. Ritz, BAO5…
…beizutreten. Nach § 258 Abs. 1 BAO ist der Beitritt schriftlich oder mündlich zu erklären. Bei dieser Beitrittserklärung handelt es sich um eine förmliche Prozesserklärung. Die bloße Anführung der Namen der Beitrittsberechtigten in einem Schriftsatz des Beschwerdeführers stellt keine (wirksame) Beitrittserklärung dar (Ritz, BAO, Kommentar5, Rz…
…eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Beitrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw. im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (vgl. VwGH 17.9.1992, 91/16/0094). Auch die Unterfertigung (Mitunterfertigung) einer von der in Anspruch genommenen Person eingebrachten Bescheidbeschwerde ist nicht als förmlicher Beitritt…
…258 Abs. 1 BAO ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Beitrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw. im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (vgl. Ritz, BAO5…
…zu dürfen. Nach § 258 Abs. 1 BAO ist der Beitritt aber an eine entsprechende schriftliche oder mündliche Erklärung des Beitrittsberechtigten gebunden. Es ist also eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Eine solche ausdrückliche Erklärung hat die Bf. nach der Aktenlage nicht abgegeben. Eine konkludente Beitrittserklärung (etwa in…
…ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Betrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (VwGH 17.09.1992, 91/16/0094)…
…ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Betrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (VwGH 17.09.1992, 91/16/0094)…
…258 Abs. 1 BAO ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Beitrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw. im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (vgl. Ritz, BAO5…
…ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Betrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (VwGH 17.9.1992, 91/16/0094)…
…ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Betrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (VwGH 17.9.1992, 91/16/0094)…
…ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Betrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (VwGH 17.9.1992, 91/16/0094)…
…ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Betrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (VwGH 17.9.1992, 91/16/0094)…
…ist der Beitritt bei der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, schriftlich oder mündlich zu erklären. Es ist eine förmliche Prozesserklärung notwendig. Die bloße Anführung des Betrittsberechtigten in der Bescheidbeschwerde bzw im Vorlageantrag stellt keine Beitrittserklärung dar (VwGH 17.9.1992, 91/16/0094)…