…wenn alle Parteien, die einen Vorlageantrag gestellt haben, zustimmten und die Antragsfrist für alle Antragsberechtigten abgelaufen war. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO in der für den Zeitpunkt der in Rede stehenden zweiten Berufungsvorentscheidung vom 17. September 2012 maßgeblichen Fassung des Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetzes (AbgRmRefG), BGBl…
…X . betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO zur Umsatzsteuer 2001 - 2003 und betreffend Umsatzsteuer 2001 - 2003 beschlossen: 1. Der Berufung, nunmehr Beschwerde , gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens zur Umsatzsteuer 2001-2003 wird stattgegeben. Die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide werden aufgehoben. 2. Die…
…das Rechtsmittel der Berufung iSd §§ 243 ff BAO aF und begehrte die ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Bescheide. Mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates (UFS; als Abgabenbehörde zweiter Instanz iSd § 260 BAO aF) vom 14.2.2013 wurden die angefochtenen Bescheide gemäß § 289 Abs. 1 leg. cit…
…Begründung des Hauptwohnsitzes der Bf. in Österreich für das beschwerdegegenständliche Jahr aus den obigen Gründen nicht gefolgt werden. Gemäß § 167 Abs. 2 BAO haben die Abgabenbehörde und das BFG unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als…
…die Abgabenberufungskommission in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2011 entschieden wie folgt: "Gemäß § 289 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung- BAO, BGBl. Nr. 194/1961, in der geltenden Fassung, wird der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass sein Spruch lautet wie folgt: "I. Gemäß § 6a des Kommunalsteuergesetzes 1993 …
…93/17/0049; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO10, Anm 14; Ritz, BAO5, § 7 Tz 11) zu § 289 Abs. 2 BAO (nunmehr § 279 Abs. 1 idF FVwGG 2012) das im vollen Prüfungsumfang an die Stelle der Abgabenbehörde tretende Bundesfinanzgericht auch Veränderungen des Sachverhaltes, welche erst nach Erlassung…
…den gegenständlichen Bescheid ersatzlos aufzuheben. 2. Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 274 Abs. 1 Z 1 BAO Die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 274 Abs. 1 Z 1 BAO wird hiermit beantragt." Mit Beschwerdevorentscheidung vom 21.08.2018 wies die Abgabenbehörde die Beschwerde…
…ist daher Folge zu geben und der Wiederaufnahmebescheid vom 18. Jänner 2013 – ersatzlos – aufzuheben. Gemäß § 307 Abs. 3 BAO tritt durch die Aufhebung des die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat…
…auf keinen Wiederaufnahmegrund gestützt), muss die Berufungsbehörde den vor ihr angefochtenen Wiederaufnahmebescheid des Finanzamtes ersatzlos beheben (VwGH 19.09.2007, 2004/13/0108). Die Rechtsansicht der belangten Behörde, das Wort "sinngemäß" in § 201 Abs 2 Z 3 BAO gehe nicht soweit, dass das Nichtanführen von…
…in Übereinstimmung mit Art. 130 Abs. 4 Z 2 B-VG in der Fassung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 eine Einschränkung vor, die in § 289 Abs. 1 BAO in der Fassung vor dem FVwGG 2012 nicht enthalten war. In seinem Erkenntnis VwGH vom 26. Juni 2014…
…gemäß § 99 EStG 1988 für die Jahre 2006 und 2007 als unbegründet ab und hob den angefochtenen Haftungsbescheid gemäß § 99 EStG 1988 für das Jahr 2005 und die Berufungsvorentscheidung vom 10. Dezember 2010 – soweit sie das Jahr 2005 betrifft – gemäß § 289 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO…
…gestützt), muss die Berufungsbehörde den vor ihr angefochtenen Wiederaufnahmebescheid des Finanzamtes ersatzlos beheben (VwGH 19.09.2007, 2004/13/0108). Die Rechtsansicht der belangten Behörde in ihrer Stellungnahme vom 18. Mai 2015, das Wort "sinngemäß" in § 201 Abs 2 Z 3 BAO gehe nicht soweit…
…mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderstellung hätte unterbleiben können. Gemäß § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde…
…Nach § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen und hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person zu nennen, an die er ergeht. Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist jeder zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde befugt, an den der…
…erwogen: Nach § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen und hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person zu nennen, an die er ergeht. Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist jeder zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde befugt, an den…
…289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der Raschheit, als auch im Interesse der Kostenersparnis zu erfolgen. Auf die von den Parteien im Übrigen gemachten Ausführungen zu den §§ 9 und 80 BAO…
…die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der Raschheit…
…die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der Raschheit…
…auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2013 gemäß § 299 BAO und auch nicht über die im Schriftsatz vom 2.3.2016 erhobene Beschwerde gegen den geänderten Einkommensteuerbescheid 2013 vom 2.2.2016, weil letztere dem Bundesfinanzgericht nicht innerhalb der Frist des § 262 Abs. 2 lit. b BAO…
…die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der Raschheit…