…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…des Schuldners ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art entstehen. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer Anstrengungen ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage nicht imstande ist, Sicherheit zu leisten, oder ihm durch die Anforderung der Sicherheitsleistung ein schwerer und nicht…
…des Schuldners ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art entstehen. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer Anstrengungen ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage nicht imstande ist, Sicherheit zu leisten, oder ihm durch die Anforderung der Sicherheitsleistung ein schwerer und nicht…
…des Schuldners ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art entstehen. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer Anstrengungen ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage nicht imstande ist, Sicherheit zu leisten, oder ihm durch die Anforderung der Sicherheitsleistung ein schwerer und nicht…
…des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Das Vorbringen der Bf enthält nach substanziiert vorgetragenen Gründen für ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher Art den ausdrücklichen Antrag, die Aussetzung der Vollziehung unter Verzicht auf die Festsetzung einer Sicherheitsleistung zu gewähren und ferner noch den…