…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…des Schuldners ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art entstehen. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer Anstrengungen ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage nicht imstande ist, Sicherheit zu leisten, oder ihm durch die Anforderung der Sicherheitsleistung ein schwerer und nicht…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…durch die Leistung einer solchen Sicherheit dem Schuldner ernste wirtschaftliche oder soziale Schwierigkeiten entstehen könnten" Im gegenständlichen Fall geht die Abgabenbehörde davon aus, dass sich in allen verfahrensgegenständlichen Sendungen Radarwarngerät der Marke "Valentine One - V1" befunden haben und hat der Berechnung der Abgaben einen Durchschnittspreis…
…des Schuldners ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art entstehen. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer Anstrengungen ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage nicht imstande ist, Sicherheit zu leisten, oder ihm durch die Anforderung der Sicherheitsleistung ein schwerer und nicht…
…des Schuldners ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art entstehen. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer Anstrengungen ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage nicht imstande ist, Sicherheit zu leisten, oder ihm durch die Anforderung der Sicherheitsleistung ein schwerer und nicht…