…welche die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem StPfl die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte…
…Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. Dies liegt in meinem Falle eindeutig vor und ist durch meine Aufzeichnungen auch nachweisbar! Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und…
…die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen ließen, erfolgt. Die Reisen seien nur vom Beschwerdeführer mit seiner Frau unternommen worden, letztere habe wohl nicht aus beruflichen Gründen teilgenommen. Die vom Beschwerdeführer auf den Reisen erworbenen Kenntnisse hätten wohl eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestattet…
…Beschwerdeführers im bisherigen Beschwerdeverfahren. Dass die Reisen den Beschwerdeführer wohl nach Planung und Durchführung die Möglichkeit geboten hätten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatteten, räumt auch das Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung ein. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung…
…Weise, die weitaus überwiegende betriebliche (berufliche) Bedingtheit erkennen lasse. - Betriebliche Veranlassung reiche nicht aus. - Die Reise biete die Möglichkeit, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete Verwertung im Unternehmen zulasse. - Reiseprogramm und Durchführung müsse nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer im Tätigkeitsbereich des Steuerpflichtigen abgestellt seien…
…die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. - Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete Verwertung in seinem Beruf zulassen. - Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich…
…erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. 3. Das Reiseprogramm u. seine Durchführung müssen derart einseitig u. nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer d. Berufsgruppe d. Abgabepflichtigen abgestellt sein, dass sie jegliche Anziehungskraft auf andere als in d. spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehren. 4…
…die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derartig einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte…
…die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. 2) Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. 3) Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich…
…die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. 2) Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeiten bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. 3) Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich…
…die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. 2) Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. 3) Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich…
…Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. 2. Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. 3. Das Reiseprogramm und seine Durchführung…
…die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte…
…die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeiten bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte…
…die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. - Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. - Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte…
…die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. - Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete Verwertung in seinem Beruf gestatten. - Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich…
…welche die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte…
…Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. 2. Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. 3. Das Reiseprogramm und seine Durchführung…
…nicht einwandfrei erkannt werden. ad 2. Die Beschwerdeführerin hat nach ihren Ausführungen in der Vorhaltsbeantwortung Teilbereiche ihrer neuen Kenntnisse im weitesten Sinne im Unterricht verwertet, jedoch handelt es sich um keine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung. Wenn die Beschwerdeführerin ausführt, sie habe zum Thema Ökosysteme (worunter…
…Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. 2. Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. 3. Das Reiseprogramm und seine Durchführung…