…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter die Beschwerdeführerin auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter die Beschwerdeführerin auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter die Beschwerdeführerin auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S. auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S. ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M …
…bzw. dem übrigen Schriftverkehr vor: Am 1.4.2011 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 9 Personen, darunter die Beschwerdeführerin auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 29 Grundbuch M . Bei…
…bzw. dem übrigen Schriftverkehr vor: Am 1.4.2011 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 9 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 29 Grundbuch M . Bei…
…bzw. dem übrigen Schriftverkehr vor: Am 1.4.2011 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 9 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 29 Grundbuch M . Bei…
…bzw. dem übrigen Schriftverkehr vor: Am 1.4.2011 schlossen Herr Sch auf Verkäuferseite und insgesamt 9 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr Sch ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 29 Grundbuch M . Bei…
…bzw. dem übrigen Schriftverkehr vor: Am 1.4.2011 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 9 Personen, darunter die Beschwerdeführerin auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 29 Grundbuch M . Bei…
…bzw. dem übrigen Schriftverkehr vor: Am 1.4.2011 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 9 Personen, darunter die Beschwerdeführerin auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 29 Grundbuch M . Bei…
…bzw. dem übrigen Schriftverkehr vor: Am 1.4.2011 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 9 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 29 Grundbuch M . Bei…
…dem übrigen Schriftverkehr vor: Am 1.4.2011 schlossen S auf Verkäuferseite und insgesamt 9 Personen, darunter die Beschwerdeführerin auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 29 Grundbuch M Bei dieser Liegenschaft ist…
…Verträgen bzw. dem übrigen Schriftverkehr vor: Am 1.4.2011 schlossen S auf Verkäuferseite und insgesamt 9 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 29 Grundbuch M . Bei dieser…
…Schriftverkehr vor: Am 10.2./18.2./2.3.2010 schlossen Herr S auf Verkäuferseite und insgesamt 10 Personen, darunter der Beschwerdeführer auf Erwerberseite einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: Präambel: Herr S ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch M…
…Lageplan der kaufgegenständlichen Liegenschaft, genaue Pläne der kaufgegenständlichen Wohnung, die Bau- und Ausstattungsbeschreibung des Kaufobjektes, sowie ein Entwurf des Wohnungseigentumsvertrages ausgehändigt. Entsprechend Punkt 3.1. des gegenständlichen Kauf- und Bauträgervertrages sind Nebenkosten wie beispielsweise die Kosten der Vertragserrichtung nicht im Kaufpreis enthalten. Diese Kosten werden…
…Z***, als geschäftsführender Gesellschafter der Vertragsverfasserin bestellt. Dieser Treuhänder ist beauftragt, die Kauf- und Bauträgerverträge sowie den Wohnungseigentumsvertrag für die Begründung von Wohnungseigentum an der gegenständlichen Wohnungseigentumsanlage zugunsten der einzelnen Erwerber zu verfassen. Er hat weiters im Sinne des § 12 Bauträgervertragsgesetz (BTVG) die Vertragsteile zu…