…Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, an denen mehrere Personen beteiligt sind, ist inhaltlich rechtswidrig, wenn er nicht auf einer bescheidmäßigen einheitlichen und gesonderten Feststellung gemäß § 188 BAO aufbaut." 2. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beeinträchtigt die Auflösung einer Personenhandelsgesellschaft und ihre Löschung im Firmenbuch…
…eine einheitlich und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO zu unterbleiben habe, seien von Herrn C., einem Beamten des Finanzamtes Salzburg-Land approbiert worden. Die rechnerische Verbuchung der händischen Nichtfeststellungsbescheide erfolgte mit 14. Dezember 2009 durch sog. "interne Feststellungsbescheide", damit jeweils automatische Bescheidänderungen gemäß…
…durchzuführen wäre, in ein einheitliches Sonderverfahren gebündelt (VwGH 10.03.2023, Ra 2022/15/0077 mwN). Ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO (VwGH 19.10.2023, Ra 2023…
…anzuerkennen. Gemäß § 188 BAO würden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt seien, einheitlich und gesondert festgestellt. Alle Feststellungen im Feststellungsbescheid würden mit Bindungswirkung für die Abgabenbescheide der Teilhaber getroffen. Im Feststellungsbescheid werde daher gegebenenfalls darüber abgesprochen, ob Einkunftsanteile nicht ausgleichsfähig und…
…erst während der Außenprüfung vorgelegt, deren Prüfungsgegenstand die vor dieser Außenprüfung gemäß § 188 BAO idgF erlassenen Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte 2009 und 2010 gewesen sind. Die in beiden Verträgen getroffenen Vereinbarungen sind daher erst während der Außenprüfung offen gelegt worden…
…vom 28.08.2012, ABNr.: 12az/12, getroffenen Feststellungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung gemäß § 188 BAO für die Jahre 2008 bis 2010 wurden wie folgt erläutert, dargestellt und begründet: Tz. 1. Sonstige Verbindlichkeiten - Umsatzsteuernachforderungen der G GmbH in den Jahren 1999-2001, Bilanz 2010…
…unterbleiben (Doralt/Heinrich, EStG15, § 36 Tz 102). Aufgrund der oben angeführten Regelungen in der Bundesabgabenordnung besteht im Einkommensteuerverfahren somit eine Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (VwGH 5.6.2003, 99/15/0150; VwGH 28.5.1998, 96/15…
…keine bindenden Feststellungen über eine Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit des Gruppenmitglieds in die Unternehmensgruppe getroffen werden können. Im Verfahren VwGH 24.11.1987, 87/14/0005 wird die Rüge der Beschwerdeführer, dass ihre gemeinschaftlichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt…
…die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO (vgl. VwGH 22.9.1992, 89/14/0112, VwGH 13.3.1997, 96/15/0102). Im Beschwerdeverfahren ist entscheidungsrelevant, dass der Masseverwalter gemäß § 3 Konkursordnung während seiner Bestellung hinsichtlich der Konkursmasse die Rechte und Pflichten…
…Finanzsenat festgestellt, dass es sich bei den vermeintlichen Feststellungsbescheiden 2006 und 2007 vom 11. November 2009 sowie deren verrechnungstechnischer Buchung mit 14. Dezember 2009, mit der jeweils ausgesprochen wurde, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO zu unterbleiben habe, um Nichtbescheide…
…BAO ist nur zulässig, wenn die Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Streitjahre von Feststellungsbescheiden abzuleiten sind. Sind die Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Streitjahre ins Leere gegangen, so fehlen taugliche Feststellungsbescheide für eine Abänderung nach § 295 Abs 1 BAO…
…Wege der einheitlichen und gesonderten Feststellung anteilig bei ihren Gesellschaftern erfasst. Bei Personengesellschaften sei zwischen Feststellungsrecht (einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO) und der Steuerpflicht zu unterscheiden. Aus der Literatur nicht klar ersichtlich sei, welchem Staat bei Personengesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern und ausländischen Einkünften…
…Mai 2008 festgestellt worden, dass der dem Einkommensteuerbescheid 1989 zugrunde liegende Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehle und dieser somit keine normative Kraft entfalten könne. Es handle sich um einen Nichtbescheid…
…BAO7, § 252 Rz 9). Da im Bescheid vom 05.02.2020 über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 188 BAO der ***[Atyp.St.Ges.1]*** für das Jahr 2018 der Gewinnanteil des Beschwerdeführers in Höhe von 1.286,67 Euro festgestellt…
…werde auch angeregt, dies in den Steuererklärungen der GesnbR, also in der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der GesnbR, zu berücksichtigen. Die Ursache für diese geänderten Bescheide der Jahre 2016 bis 2020 würde nicht in der fälschlichen Darstellung der Höhe nach liegen, es sei…
…gegen den Bescheid betreffend einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für das Jahr 2009 rechtzeitig erhobenen Beschwerde beantragte der Bf. dessen Einkünfte gemäß dessen Erklärung - Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen iHv Euro 2.974,32 - festzusetzen und führte unter Verweis auf…
…die einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO sieht § 101 Abs. 3 BAO eine Zustellfiktion vor: Danach gelten schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind, mit der Zustellung an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte…
…Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO sind Grundlagenbescheide für Einkommensteuerbescheide (vgl. VwGH 19.03.2002, 2002/14/0005; 25.09.2002, 97/13/0098; 07.07.2004, 2004/13/0069; sowie Ritz/Koran, BAO7, § 252 Rz 9). Da in den Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung…
…auf einer bescheidmäßigen einheitlichen und gesonderten Feststellung gemäß § 188 BAO aufbaut." Zu diesem Erkenntnis hat Zorn im Artikel "Vor dem Grundlagenbescheid ergangener abgeleiteter Bescheid ist rechtswidrig", in ÖStZ 1988, 50ff. ua. Folgendes ausgeführt: "Die Bf. waren Ehegatten, die gemeinsam eine Landwirtschaft betreiben und den Gewinn…
…Beschwerde). Gemäß § 188 Abs 1 BAO werden die die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) aus Gewerbebetrieb (früher: einheitlich und gesondert) festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Gegenstand der Feststellung gemäß Abs 1 ist gemäß § 188 Abs…