…dem Ort entstanden, an dem sich die Ware aufgrund der Feststellungen zu dem am weitesten zurückliegenden Zeitpunkt, für den das Bestehen der Zollschuld nachgewiesen werden kann, befand. Gemäß Art. 203 Zollkodex entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Abs. 1)…
…dem Ort entstanden, an dem sich die Ware aufgrund der Feststellungen zu dem am weitesten zurückliegenden Zeitpunkt, für den das Bestehen der Zollschuld nachgewiesen werden kann, befand. Gemäß Art. 203 Zollkodex entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Abs. 1)…
…dem Ort entstanden, an dem sich die Ware aufgrund der Feststellungen zu dem am weitesten zurückliegenden Zeitpunkt, für den das Bestehen der Zollschuld nachgewiesen werden kann, befand. Gemäß Art. 203 Zollkodex entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Abs. 1)…
…wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Absatz 1), und zwar in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird (Absatz 2). Zollschuldner nach Absatz 3 leg. cit. sind zum einen die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen…
…wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Absatz 1), und zwar in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird (Absatz 2). Zollschuldner nach Absatz 3 leg. cit. sind zum einen die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen…
…wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Absatz 1), und zwar in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird (Absatz 2). Zollschuldner nach Absatz 3 leg. cit. sind zum einen die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen…
…Eingangsabgaben im eigenen Namen entrichtet, als unzulässig zurückgewiesen. Gem. Art. 201 Abs. 1 Buchstabe a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wird. Gem. Abs. 2 legcit. entsteht die Zollschuld in dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Zollanmeldung…
…auch dann, wenn in anderen als den in Art. 203 genannten Fällen, eine der sich bei der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrzollpflichtigen Ware nicht erfüllt wird, es sei denn, dass sich die Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung nicht wirklich ausgewirkt haben. Gemäß §…
…im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder billigerweise hätten wissen müssen, dass diese der zollamtlichen Überwachung entzogen worden war; gegebenenfalls die Person, welche die Verpflichtung einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrzollpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden…
…657,68 € + 78,92 = 736,60 (= Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer) 736,60 € x 20 % = 147,32 € (= Einfuhrumsatzsteuer) 78,92 + 147,32 = 226,24 € (= Eingangsabgaben für Warennummer 6301 9090 99). Analog bei den beiden weiteren Tarifnummern…
…habe zufolge des vorgelegten Kontoauszuges inklusive der Versandkosten nur 3.958,00 YEN bezahlt. Der Warenwert selbst betrage abzüglich des Rabattes ("Discount") nur 2.158,00 YEN und liege unter der "Freigrenze" von € 22,00. Es hätten daher keine "Einfuhrgebühren" (gemeint: Eingangsabgaben) anfallen dürfen…
…mit der auf die zitierten Gesetzesstellen gestützten Begründung zur Entrichtung vorgeschrieben, dass der Bf die verfahrensgegenständlichen ausländischen, unverzollten Waren entgegen den Bestimmungen des Artikels 234 ZK-DVO über das Zollamt Feldkirch Wolfurt, Zollstelle Höchst, ohne zollamtliche Gestellung vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht habe…
…wonach schon seit Jahren über eine nicht besetzte Zollstelle Hundefutter in die EU verbracht wurde; es seien keine Verzollungsunterlagen vorgelegt worden und es seien im Namen der ***Bf2*** durch ***Bf1*** Waren verbracht worden. Als Beweismittel dienten Aufzeichnungen der ***Bf2*** über den Verkauf von Frischfutter. In…
…besitze, per Post übermitteln. Beim Zollamt langten dazu ein in englischer Sprache geführten E-Mail-Schriftverkehr über Warenbestellungen, eine Reklamation über nicht passende Ware, die Rücksendung eines "catsuits" sowie ein Postaufgabeschein über die Versendung von Bekleidung im Wert von 120 Euro durch den Bf. als…
…gehandelt, die zur vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden seien. Da er in Unkenntnis der gesetzlichen Regelungen die Anmeldung dieser Waren anlässlich der Einfuhr unterlassen habe, beantrage er die nachträgliche Feststellung der Eingangsabgabenfreiheit. Zum Beweis der Richtigkeit dieses Vorbringens beantragte der Bf…
…vom 4.5.2011, Zl. a. , stellte das Zollamt Linz Wels fest, dass für die A. , hinsichtlich der in einem Berechnungsblatt beschriebenen eingangsabgabenpflichtigen Waren, die in Rechnungen der B. vom 13.1.2011, Rechnungsnummer x1 (28 Kartons, Rohgewicht 185,00 kg, Nettogewicht 162,40 kg…