…Hinweis auf § 95 Abs. 5 EStG 1988 die Kapitalertragsteuer mit 371.549,10 Euro (2004), 19.468,80 Euro (2005), 15.354,07 Euro (2006) und 12.675,14 Euro (2007) fest. Gleichzeitig zog die belangte Behörde die Beschwerdeführerin mit (hier nicht verfahrensgegenständlichen) KESt-Haftungsbescheiden…
…Verhandlung und den Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat zurückgenommen. Das Bundesfinanzgericht hat über die gemäß § 323 Abs. 38 BAO als Beschwerde zu erledigende Berufung erwogen: § 95 Abs. 5 EStG 1988 in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung (nun § 95 Abs. 4 EStG 1988) lautet:…
…wahrgenommen haben. Sonstige Fragen und benötigte Unterlagen: - Geben Sie bitte die Höhe der von Ihnen in den Jahren 2004 2013 erzielten steuerpflichtigen Einkünfte an, die auf liechtensteinischen Konten oder Depots, die Ihnen zugerechnet werden, verbucht wurden (z.B. gutgeschriebene Zinsen, ausgezahlte Dividenden, Gewinne aus Veräußerungen…
…depotführenden Stelle (kurz: übertragende Bank, hier: B) an eine andere von der übertragenden Bank abgeführt wurde Dazu ist auf jene gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen, die der Abfuhr der Kapitalertragsteuer durch die übertragende Bank zu Grunde liegen: § 27 EStG 1988: Abs. 1: Einkünfte aus Kapitalvermögen sind…
Der Bf. ist beizupflichten, dass ein Antragsrecht auf Rückerstattung von Quellensteuer nur einer Person zukommen kann. Um eine Mehrfacherstattung der KESt auszuschließen, ist es daher notwendig, dass die Abgabenbehörde die Antragsberechtigung des Antragstellers genau überprüft und Anträge unberechtigter Personen abgelehnt werden müssen. Zusammenfassend folgt aus…
…19 EStG 1988 zum Zeitpunkt der jeweiligen Barauszahlung dem Bf. und seiner Ehegattin jeweils zur Hälfte zugeflossen. Die jeweilige Kaufsumme setzte sich aus dem Einzahlungsbetrag und den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Depotwert zusammen. Entsprechend ist zum Zertifikat Nr. AAA der jeweilige Zufluss der Zinsen gem…
…2001 auseinandergesetzt, weshalb auf diese verwiesen wird. Bei inländischen Kapitalerträgen, zu denen nach § 93 Abs. 2 Z 1 lit.a EStG 1988 (hier und im Folgenden in der gegenständlichen Fassung) auch verdeckte Ausschüttungen als Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung zählen, wird die…
…Darstellungen). Die Zwischensteuer gemäß § 22 Abs. 2 KStG in Verbindung mit § 13 KStG unterbleibt insoweit, als im Veranlagungszeitraum Zuwendungen iSd § 27 Abs. 1 Z 7 EStG an Begünstigte getätigt wurden und davon KESt einbehalten wurde. Unkorrekte/fehlende Eintragungen werden vom BFG korrigiert/berücksichtigt. KZ 646…
…Geschäftsführer" der ABC GmbH bezeichnet und eingangs auf die Haftungsbestimmung des § 9a BAO hingewiesen. In weiterer Folge wird jedoch auf § 95 EStG 1988 verwiesen und ausgeführt, gemäß § 95 Abs 4 EStG 1988 sei die KEST ausnahmsweise dem Empfänger der Kapitalerträge direkt vorzuschreiben. In der Beschwerdevorentscheidung…
…Dieser Sachverhalt war rechtlich folgendermaßen zu würdigen: § 37 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 lautet: Folgende Einkünfte oder Kapitalerträge sind bei der Berechnung der Einkommensteuer desselben Einkommensteuerpflichtigen weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen (§ 2 Abs. 2) zu berücksichtigen und mit einem besonderen Steuersatz…
…Schuldnerin der KESt. Damit wird von der Bf. der Rückzahlungstatbestand des § 21 Abs. 1 Z. 1a KStG 1988 " […] ist die Kapitalertragsteuer für die von ihr bezogenen Einkünfte gemäß § 27 Abs. 2 Z. 2 lit. a, b und c des EStG 1988 auf Antrag zurückzuzahlen…
…Der Bf bezog im Jahr 2014 Zinsen aus Geldeinlagen und Erträge aus einem Wertpapierdepot. Der Bf hat zur Regelbesteuerung gemäß § 27a Abs. 5 EStG optiert. Gemäß § 27a Abs. 5 EStG 1988 kann anstelle des besonderen Steuersatzes von 25% auf Antrag der allgemeine Steuertarif angewendet werden…
…diese wie “normale“ Zinsen dafür bezahlt würden, dass dem Gläubiger die Möglichkeit der Kapitalnutzung entzogen sei, weswegen die Abgeltung der Kapitalnutzung im Vordergrund stehe; anders als das Umsatzsteuerrecht setze § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 auch keinen Leistungsaustausch für die Besteuerung von Kapitaleinkünften voraus…
…Steuerbeträge 98.000,36 €……...KSt 98.000 €…………...festgesetzte Körperschaftsteuer nach Rundung (§ 39 Abs 3 EStG 1988 i.V. m. § 24 Abs 3 Z 1 KStG 1988) Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen dieses Erkenntnis gemäß Art…
…Die versicherte Person ist jene Person, auf deren Leben Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Versicherte Person kann der Versicherungsnehmer oder jede andere natürliche Person sein. (4) Der Bezugsberechtigte ist jene Person, die gemäß Ihrer Erklärung die Versicherungsleistung erhalten soll. Bezugsberechtigte Person kann jede natürliche oder…
…wird auf die Begründung der Beschwerdevorentscheidung vom 9.12.2021 Pkt I Begründung der Nichtverjährung verwiesen. Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind jene natürlichen Personen unbeschränkt steuerpflichtig, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle…
…mit dem besonderen Steuersatz von 25 % gemäß § 37 Abs 8 EStG besteuert wurden und führte begründend aus, die Kapitalerträge seien nach den vorgelegten Unterlagen besteuert worden. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde damit begründet, dass die angekündigten Ausführungen zur Berufung nicht erfolgt seien. Auf Vorhalt des Verwaltungsgerichtes…
…werten. Die anfallende KEST trägt laut Auskunft des Steuerberaters A. G....." Im Anschluss an die Betriebsprüfung ergingen die im gegenständlichen Verfahren angefochtenen "Haftungs- und Abgabenbescheide" (Kapitalertragsteuer) betreffend die Jahre 2004 bis 2006 vom 09.02.2009 an die Bf. GmbH.: "Gemäß § 95 EStG schulden Sie…
…Antrag auf Veranlagung zurück. Im weiteren Verfahren stellte das Finanzamt fest, der Bf. hätte laut EU-Zinskontrollmitteilungen im Streitjahr bisher nicht berücksichtigte Einkünfte aus ausländischen Kapitalerträgen in Höhe von 854,34 € bezogen. Da hierdurch der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 9 EStG 1988…
…Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. [...]" Verdeckte Ausschüttungen stellen als sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung inländische Kapitalerträge iSd § 93 Abs 2 Z 1 lit a EStG 1988 (idF BGBl I 2009/52) dar (VwGH 10…