…wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche, freie Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Eine echte Rückgängigmachung liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft zustehende Möglichkeit…
…die Bf habe die Wohnung direkt an die Tochter weiter gegeben, sodass der Veräußerer seine ursprünglich freie Verfügungsmacht über das Objekt nicht wiedererlangt habe. Es liege sohin keine echte Rückgängigmachung iSd GrEStG vor. In der dagegen fristgerecht erhobenen Berufung, nunmehr Beschwerde, wird im Wesentlichen eingewendet…
…wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche, freie Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Eine echte Rückgängigmachung liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft zustehende Möglichkeit…
…wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche, freie Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Eine echte Rückgängigmachung liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft zustehende Möglichkeit…
…wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche, freie Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Eine echte Rückgängigmachung liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft zustehende Möglichkeit…
…verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet. Eine "echte Rückgängigmachung" liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nur vor, wenn sie ordnungsgemäß in ernsthafter Absicht bewirkt wird (Arnold/Bodis, GrEStG Kommentar…
…der Grunderwerbssteuer abzuweisen gewesen." Beschwerdevorentscheidung Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.3.2020 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Die Begründung hat folgenden Inhalt: "Nach Ansicht des Finanzamtes, liegt eine echte Rückgängigmachung im gegenständlichen Fall nicht vor. Offensichtlich war bereits vor Auflösung des Kaufvertrages vereinbart…
…den "Antrag gemäß § 17 GrEStG von Frau BF vom 09.07.2015 betreffend Vereinbarung über die Aufhebung des Kaufvertrages vom 08.11.2013 und 26.11.2013" mit der Begründung ab, dass eine echte Rückgängigmachung im Sinne des § 17 GrEStG nicht vorliege. Da der Magistrat…
…wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche, freie Rechtsstellung wiedererlangt. Eine echte Rückgängigmachung liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft zustehende Möglichkeit, ein…
…des Schuldrechtes erlaubt - der Form nach aufgehoben wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche (freie) Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Eine echte Rückgängigmachung liegt daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft…
…dass die seinerzeitige Verkäuferin nicht die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Liegenschaft wiedererlangt hat. Der Kaufvertrag vom 8.6.2016 mag zwar der Form nach aufgehoben worden sein, eine echte Rückgängigmachung im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG liegt jedoch nicht vor. Antrag des…
…97/16/0345; VwGH 27.1.2000, 99/16/0481) dargetan, dass eine echte Rückgängigmachung nur vorliegt, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft zustehende Möglichkeit, ein für ihn erfüllbares neues Verpflichtungsgeschäft nach seinem Belieben und nach seinen Vorstellungen abzuschließen, zurückerhält (VwGH…
…Beschwerdevorentscheidung vom 4. Oktober 2018 (berichtigt mit Bescheid vom 26. November 2018) wurde die Beschwerde von der belangten Behörde als unbegründet abgewiesen. Nach Ansicht der belangten Behörde liege keine echte Rückgängigmachung des Vertrages iSd § 17 GrEStG vor. Dass tatsächlich eine Kaufpreisrückzahlung stattgefunden habe, habe nicht…
…Eine echte Rückgängigmachung liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft zustehende Möglichkeit, ein für ihn erfüllbares neues Verpflichtungsgeschäft nach seinem Belieben und nach seinen Vorstellungen abzuschließen, zurückerhält. Erfolgte die Rückgängigmachung des Kaufvertrages nur…
…wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche, freie Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Eine echte Rückgängigmachung liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft zustehende Möglichkeit…
…Kauf- und Schenkungsverträgen nicht zu. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14. November 2023 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab, da keine echte Rückgängigmachung vorliege. Dagegen wurde mit Schriftsatz vom 12.12.2023 Vorlageantrag eingebracht 2. Beweiswürdigung Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in die auf elektronischem…
…des Schuldrechtes erlaubt - der Form nach aufgehoben wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche (freie) Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Eine echte Rückgängigmachung liegt daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft…
…in freier Beweiswürdigung zum Schluss, dass die Auflösung des ersten Vertrages nicht mit der Wirkung erfolgte, dass dadurch die seinerzeitigen Veräußerer die freie Verfügungsmacht über den Liegenschaftsanteil wiedererlangt hätten. Eine echte Rückgängigmachung im Sinne des § 17 GrEStG liegt nicht vor, weshalb die Beschwerde als unbegründet…
…in freier Beweiswürdigung zum Schluss, dass die Auflösung des ersten Vertrages nicht mit der Wirkung erfolgte, dass dadurch die seinerzeitigen Veräußerer die freie Verfügungsmacht über den Liegenschaftsanteil wiedererlangt hätten. Eine echte Rückgängigmachung im Sinne des § 17 GrEStG liegt nicht vor, weshalb die Beschwerde als unbegründet…
…auf folgende Punkte bringen lässt: 2.1. Die Nichtberücksichtigung des Fruchtgenusses in Art 34 § 1 Abs 2 BBG 2001 ist ein offenkundiges Versehen des Gesetzgebers und damit eine echte Lücke, die sachgerecht auch anders als durch Abweisung der Beschwerde gelöst hätte werden können, ja müssen…