…Gesamtrechtsnachfolge (Rechte und Pflichten nach dem VStG und dem EStG) und die sensible Steuerproblematik einer Familienstiftung in Liechtenstein: - inländische Schenkungssteuerpflicht von endgültigen Vermögensübertragungen an die Stiftung-FL, sofern sie diskretionär = intransparent ist; oder - inländische Vermögensteuerpflicht des Stiftungsvermögens und Einkommensteuerpflicht für die dort erwirtschafteten Erträge…
…behauptete Eigenschaft als beschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Rahmen eines zweistufigen individuell-konkreten Typenvergleiches darlegen und ihre Rechtsstellung als Zurechnungssubjekt der Kapitalerträge nachweisen. In einem vergleichbaren Streitfall (einer andere US-Investmentfondsgesellschaft in der Rechtsform eines Trusts) war beim Verwaltungsgerichtshof ein Revisionsverfahren mit der gleichen Rechtsfrage anhängig…
…wieder reinvestiert werden. Die Anteilsinhaber würden sogenannte Units an dem Investmentfonds erwerben. Sie könnten aus ihrer Beteilung - da keine vertragliche Bindung bestehe - auch jederzeit wieder ausscheiden. Beim Ausscheiden werde der Anteilsinhaber mit dem Wert seines Anteiles (seiner Units) am Trust, bzw. Unterfonds abgefunden. Eine Übertragung…
Das o. a. Beistatut wurde nur von den Stiftungsräten unterzeichnet - nicht mehr von der Bf. - und wurde mit dem Tag der Unterfertigung rechtswirksam. - Dem aktenkundigen Vermögensstatus der StiftungFL Vaduz waren angeschlossen: • ein Blatt betreffend Stiftungsdaten, mit folgendem hier wesentlich erachteten Inhalt: "(Kopfzeile) _________________________________________________________________ Stiftungsname; Mandatsnummer: ** - ***** SB…
FL abzuwenden und die Primärabschirmwirkung von der inländischen Besteuerung zu erhalten. Dass weder ein Treuhandvertrag, Mandatsvertrag oder Vertrag mit ähnlichem Gehalt existiert, der zumindest verbindliche Richtlinien im Hinblick auf den Umgang mit einem treuhändisch zu verwaltenden Stiftungsvermögen vorgibt und im Regelfall Aufschluss über die Treugeberstellung…
Die Zurechnung von Einkünften muss sich nach der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an den für die Einkünfteerzielung eingesetzten Gegenständen decken. Es kommt vielmehr darauf an, wer tatsächlich die Leistungen erbracht und damit am Wirtschaftsleben teilgenommen hat (so etwa VwGH 20.9…
Das Bundesfinanzgericht sieht im streitgegenständlichen Fall keine Veranlassung, von der sich aus dem obigen Urteilsspruch ergebenden Beurteilung des Gerichtes abzuweichen, der Beschwerdeführer habe im Zeitraum 2007 und 2008 Provisionseinkünfte aus Vermittlungen von ua. Immobiliengeschäften erzielt und die Umsätze und Gewinne hieraus in obigem Ausmaß nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- u Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Berufung (nunmehr gemäß § 323 Abs 38 BAO Beschwerde) vom 31…
glichkeiten und Zustimmungsbefugnissen der Bf. in der m ü ndlichen Berufungsverhandlung am 12.12.2011] Siehe hierzu die Aufstellung betreffend die Statuten 1982146. Betreffend die Statuten 2002147 und die Beistatuten sind die Befugnisse lediglich in geringem Ausma ß vorhanden, wie die nachfolgende Aufstellung zeigt. Eine…
Die Beschwerdeführerin hat keine Verträge, keine schriftlich erteilten Aufträge, keine Protokolle über erfolgte Beratungsgespräche oder Risikoaufklärungen und auch keine Protokolle über Sitzungen des Vorstandes der T**** Privatstiftung vorgelegt. Weder für einen Auftrag für den Erwerb der K****-Anleihe noch über den behaupteten Auftrag über eine…
…0033). Sollte keine Vergleichbarkeit mit einer Körperschaft bestehen und sollten zudem die Voraussetzungen für die Zurechnung der Einkünfte an die beteiligten natürlichen Personen nicht vorliegen, ist es auch möglich, dass der Trust als Zweckvermögen iSd § 3 KStG 1988 eingestuft wird (vgl. VwGH 20.9.1988…
…sich um eine diskretionäre Stiftung. Begünstigte seien der Bf. und seine Familie. Die Verwaltungsräte der B-Stiftung (Registrierungsnummer FL-***4***) seien ebenfalls ***CR*** und die ***J*** Management Inc.. Auch diese Stiftung verfüge derzeit über keine andere Gründerrechte oder sonstigen Beteiligungen. Sie sei diskretionäre Stiftung mit…
7.5.5.5. Im Endergebnis konnte das Bundesfinanzgericht keine formalrechtliche Bindung an die Qualifikation durch die (im gegenständlichen Fall liechtensteinische) Versicherungsaufsichtsbehörde erblicken. Vielmehr hatte es im Rahmen der Beweiswürdigung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu prüfen, ob der gegenständliche Lebensversicherungsvertrag eine Abschirmwirkung im Hinblick auf die…
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen insoweit eingeschränkt, als fremdfinanzierte Konzernerwerbe zu keinem Betriebskostenabzug mehr führen sollten. Die Formulierung des Konzernausschlusstatbestandes entspricht dabei jenem in § 9 Abs 7 KStG 1988 formulierten Ausschlusstatbestand für die Firmenwertabschreibung. Die Gesetzesmaterialien begründeten diese Gesetzesänderung wie folgt…
…Der Großteil der Investoren sind institutionelle Pensionsfonds, die im Namen von Millionen von Arbeitnehmern Vermögen veranlagen. T handelt als Treuhänder (Trustee) für F. Als "multiseries discretionary unit trust" besitzt F keine Rechtspersönlichkeit und ist daher nicht in der Lage, Vereinbarungen abzuschließen oder Verpflichtungen einzugehen bzw…
…nach eigener Intention und nach eigenem Dafürhalten gestalten könne. Auf die entsprechende Rechtsprechung des VwGH zu ausländischen Er- und Ablebensversicherungen und ausländischem Trustvermögen werde verwiesen. Mangels Verfügungsmacht der Begünstigten der FL-StiftungA über die Vermögenswerte der Stiftung sei der konkrete Sachverhalt auch nicht mit einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache RA ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 20. August 2015 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend die Bescheide des ***FA*** vom 9. Februar 2017 hinsichtlich Wiederaufnahme des Verfahrens zur Einkommensteuer 2007, 2008, 2009, 2011 und 2012 sowie Einkommensteuer 2007, 2008, 2009, 2011…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache A B, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 23.7…
In der im Zuge des Erörterungstermins vom 23. Mai 2022 überreichten "Abschließenden Stellungnahme der Abgabenbehörde" vertritt die belangte Behörde die Meinung, dass die zivilrechtliche Frage, ob M-Z. auch ohne Verzichtserklärung des Bf. die Stiftungsurkunde derart hätte abändern dürfen, dass nur mehr Y.Z. die…