…dadurch berichtigt werden. Wird neben unbeweglichem Vermögen auch bewegliches Vermögen überlassen, ist die Gegenleistung proportional aufzuteilen." Im Vorlageantrag wurde ergänzend ausgeführt, dass die Erstbehörde verkenne, dass durch die Überlassung von Nachlassvermögen an Zahlungs statt nicht die ganze Forderung des BF abgegolten werde, sondern nur ein…
…betreffend Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer abgewiesen. Dieser Bescheid erging nunmehr (korrekterweise) an Bf. als Rechtsnachfolger nach A. Begründend wurde ausgeführt, dass der Erbe das Eigentum am Nachlassvermögen mit der gerichtlichen Einantwortung erwerbe. Die Begünstigung des § 17 Abs.4 GrEStG träfe dann zu, wenn ein Erwerb von…
…betreffend Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer abgewiesen. Dieser Bescheid erging nunmehr (korrekterweise) an Bf. als Rechtsnachfolger nach A Begründend wurde ausgeführt, dass der Erbe das Eigentum am Nachlassvermögen mit der gerichtlichen Einantwortung erwerbe. Die Begünstigung des § 17 Abs.4 GrEStG träfe dann zu, wenn ein Erwerb von…
…iSd Art 62 EU-ErbrechtsVO vergleichbar, auch wenn der Ausspruch einer Feststellung in Beschlussform einer Bestätigung vorzuziehen ist. Abgabenschulden gegenüber einer österreichischen Abgabenbehörde sind Geldschulden und als solche bewegliches Vermögen. Sie sind Teil des in Österreich hinterlassenen beweglichen Nachlassvermögens. Der offene Abgabenrückstand konnte nur deshalb…
…Gleichzeitig wird festgestellt, dass das im Ausland befindliche bewegliche und unbewegliche Nachlassvermögen - aufgrund der Doppelstaatsbürgerschaft der Verstorbenen - nicht mehr in die Zuständigkeit der österreichischen Abhandlungsjurisdiktion fällt und lediglich das in Österreich befindliche unbewegliche Nachlassvermögen in der gegenständlichen Verlassenschaftssache zu berücksichtigen ist, zumal das sonstige ausländische…
…Alleinerbin berufen. Frau ***1*** ***2*** ***3*** hat in der am 13.02.2018 abgehaltenen Abhandlungstagsatzung des abhandelnden Notars Dr. Daniel Malin als Gerichtskommissär die bedingte Erbantrittserklärung zur gesamten vorgenannten Verlassenschaft abgegeben. Über das Nachlassvermögen wurde folgendes Hauptinventar errichtet: Aktiven: | 1) Reithalle, Pferdeställe, Stüble errichtet…
…wie der Beschwerdeführer, in Deutschland. Das gesamte hinterlassene Vermögen bestand zum weitaus überwiegenden Anteil aus ausländischen Kapitalia (Wertpapiere, Aktien, Unternehmensbeteiligungen, Bankguthaben) sowie sonstigen beweglichen Wirtschaftsgütern. Das österreichische Vermögen setzte sich aus mehreren im Inland gelegenen, zum Teil bebauten Liegenschaften, darin befindlichem Inventar, einer mit einer…
…wurde und die somit als richtig angenommen werden können. Die Feststellungen bei Punkt 1.6 betreffend die Verkehrswerte der Aktiva des Nachlassvermögens gründen sich auf die diesbezüglichen nachvollziehbaren und schlüssigen Ausführungen betreffend die Schätzung der Verkehrswerte im Bericht über das Ergebnis der beim Beschwerdeführer durchgeführten…
…des erworbenen Vermögens sind im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen. (VwGH 27.01.1999, 98/16/0361, 98/16/0362) Änderungen des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers eintreten, sind für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich ohne Bedeutung. (VwGH 13.10.1983…
…des erworbenen Vermögens sind im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen. (VwGH 27.01.1999, 98/16/0361, 98/16/0362) Änderungen des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers eintreten, sind für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich ohne Bedeutung. (VwGH 13.10.1983…