…anwendbar Nach § 24 Abs 1 UStG 1994 hat ein Unternehmer die Möglichkeit, für Lieferungen von beweglichen körperlichen Gegenständen (ausgenommen Edelsteine oder Edelmetalle) die Differenzbesteuerung in Anspruch zu nehmen (zur Regelbesteuerungsoption für jede einzelne Lieferung anstelle der Differenzbesteuerung siehe § 24 Abs 12 UStG). Kommt die Differenzbesteuerung…
…dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Das Bundesfinanzgericht ist daran nicht gebunden. Somit ist festzuhalten, dass die Bf. mit dem gegenständlichen Biomasseheizkraftwerk Strom und Fernwärme erzeugt, somit körperliche Wirtschaftsgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 EnAbgVergG in der Fassung BudBG 2011, BGBl…
…Lieferungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Nummern 44 bis 46 der Anlage) oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine (aus Positionen 7102 und 7103 der Kombinierten Nomenklatur) oder Edelmetalle (aus Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112 der…
…dass mit dem Begriff "Ware" ausschließlich bewegliche körperliche Gegenstände, nicht aber auch unbewegliches Vermögen umfasst werden sollte. Überdies ist hier nur mehr über eine allfällige Gebührenpflicht für die mitumfasste Verlosung der Betriebsausstattung, die sich zu einem nicht unwesentlichen Teil ohnedies aus beweglichen körperlichen Gegenständen zusammenstellt…
…anwendbar Nach § 24 Abs 1 UStG 1994 hat ein Unternehmer die Möglichkeit, für Lieferungen von beweglichen körperlichen Gegenständen (ausgenommen Edelsteine oder Edelmetalle) die Differenzbesteuerung in Anspruch zu nehmen (zur Regelbesteuerungsoption für jede einzelne Lieferung anstelle der Differenzbesteuerung siehe § 24 Abs 12 UStG). Kommt die Differenzbesteuerung…
… 128, Tz 1 ff) sind Waren bewegliche körperliche Gegenstände, die nach der Art des Betriebes üblicherweise zum Zweck der gewerblichen Weiterveräußerung erworben werden. Rohstoffe gehen unmittelbar in die Erzeugnisse ein und bilden einen ihrer Hauptbestandsteile. Halbfertigerzeugnisse sind Gegenstände, die bereits im halbfertigen Zustand erworben und…
…im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Z 10 bis 13 der Anlage 2) oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine (aus Positionen 7102 und 7103 der Kombinierten Nomenklatur) oder Edelmetalle (aus Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112 der…
…Gesamtwert der Einsätze, Wert des Gewinstes, vierfacher Wert des Gewinstes) vor. Dass mit dem Begriff der "Ware" ausschließlich bewegliche körperliche Gegenstände, nicht aber auch unbewegliches Vermögen erfasst werden sollte, kann dieser Bestimmung nicht entnommen werden. Der Beschwerdeführer verweist - wie auch bereits im Abgabenverfahren – auf § 15…
…entnommen werden, dass mit dem Begriff "Ware" ausschließlich bewegliche körperliche Gegenstände, nicht aber auch unbewegliches Vermögen, umfasst werden sollte. Überdies ist hier ohnehin nur mehr über eine allfällige Gebührenpflicht für die mitumfasste Verlosung des Inventars und der beiden Kraftfahrzeuge, also von beweglichen körperlichen Gegenständen, abzusprechen…
…Gesamtwert der Einsätze, Wert des Gewinstes, vierfacher Wert des Gewinstes) vor. Dass mit dem Begriff der "Ware" ausschließlich bewegliche körperliche Gegenstände, nicht aber auch unbewegliches Vermögen erfasst werden sollte, kann dieser Bestimmung nicht entnommen werden. Der Beschwerdeführer verweist - wie auch bereits im Abgabenverfahren – auf § 15…
…Gesamtwert der Einsätze, Wert des Gewinstes, vierfacher Wert des Gewinstes) vor. Dass mit dem Begriff der "Ware" ausschließlich bewegliche körperliche Gegenstände, nicht aber auch unbewegliches Vermögen erfasst werden sollte, kann dieser Bestimmung nicht entnommen werden. Der Beschwerdeführer verweist - wie auch bereits im Abgabenverfahren – auf § 15…
…Gesamtwert der Einsätze, Wert des Gewinstes, vierfacher Wert des Gewinstes) vor. Dass mit dem Begriff der "Ware" ausschließlich bewegliche körperliche Gegenstände, nicht aber auch unbewegliches Vermögen erfasst werden sollte, kann dieser Bestimmung nicht entnommen werden. Der Beschwerdeführer verweist - wie auch bereits im Abgabenverfahren – auf § 15…
…Gesamtwert der Einsätze, Wert des Gewinstes, vierfacher Wert des Gewinstes) vor. Dass mit dem Begriff der "Ware" ausschließlich bewegliche körperliche Gegenstände, nicht aber auch unbewegliches Vermögen erfasst werden sollte, kann dieser Bestimmung nicht entnommen werden. Der Beschwerdeführer verweist - wie auch bereits im Abgabenverfahren – auf § 15…
…Gesamtwert der Einsätze, Wert des Gewinstes, vierfacher Wert des Gewinstes) vor. Dass mit dem Begriff der "Ware" ausschließlich bewegliche körperliche Gegenstände, nicht aber auch unbewegliches Vermögen erfasst werden sollte, kann dieser Bestimmung nicht entnommen werden. Der Beschwerdeführer verweist - wie auch bereits im Abgabenverfahren – auf § 15…
…Gesamtwert der Einsätze, Wert des Gewinstes, vierfacher Wert des Gewinstes) vor. Dass mit dem Begriff der "Ware" ausschließlich bewegliche körperliche Gegenstände, nicht aber auch unbewegliches Vermögen erfasst werden sollte, kann dieser Bestimmung nicht entnommen werden. Der Beschwerdeführer verweist - wie auch bereits im Abgabenverfahren – auf § 15…
…Gesamtwert der Einsätze, Wert des Gewinstes, vierfacher Wert des Gewinstes) vor. Dass mit dem Begriff der "Ware" ausschließlich bewegliche körperliche Gegenstände, nicht aber auch unbewegliches Vermögen erfasst werden sollte, kann dieser Bestimmung nicht entnommen werden. Der Beschwerdeführer verweist - wie auch bereits im Abgabenverfahren – auf § 15…
…Gesamtwert der Einsätze, Wert des Gewinstes, vierfacher Wert des Gewinstes) vor. Dass mit dem Begriff der "Ware" ausschließlich bewegliche körperliche Gegenstände, nicht aber auch unbewegliches Vermögen erfasst werden sollte, kann dieser Bestimmung nicht entnommen werden. Der Beschwerdeführer verweist - wie auch bereits im Abgabenverfahren – auf § 15…
…im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Z 10 bis 13 der Anlage 2) oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine (aus Positionen 7102 und 7103 der Kombinierten Nomenklatur) oder Edelmetalle (aus Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112 der…
…Der Verkauf beweglicher, mit wirtschaftlichem Aufwand entfernungsfähiger Gegenstände, die- nach dem maßgeblichen Willen der Vertragspartner und im Gegensatz etwa zu einem Baurecht oder einer Eigenjagd- kein unselbständiges Zubehör einer unbeweglichen Sache sind, löst keine gesetzliche Grunderwerbssteuerpflicht aus. Dass die Nebensache infolge besonders enger (körperlicher) Verbindung…
…zu entnehmen, welches Inventar abgezogen worden bzw. welches Inventar falsch bewertet worden sei. In der Sache selbst sei darüber hinaus festzuhalten, dass bewegliche Gegenstände nicht als Zugehör des Grundstückes gelten würden. Der diesbezügliche Verweis auf § 2 GrEStG sowie die Entscheidung vom 28.8.1992, 3…