…lag diese unter dem Selbstbehalt iHv 6.191,20 € lag und führte begründend aus, dass Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten seien. Die geltend gemachten Aufwendungen könnten daher mangels Zwangläufigkeit nicht berücksichtigt werden. In…
…Begräbniskosten bzw. die Kosten eines Grabmals nach dem Erfahrungssätzen höchstens mit € 5.000,00 als zwangsläufig erwachsen anzusehen seien. Die Begräbniskosten würden zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehören und seien demnach vorrangig aus dem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva), welches € 1.992,02 betrage, zu bestreiten…
…07.04.2017. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20.09.2017 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass Begräbniskosten bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten seien und keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG darstellen, wenn sie in den Aktiva laut Beschluss Deckung finden…
…als außergewöhnliche Belastung, da sie bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten darstellen und aus dem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten sind. In einer rechtzeitig dagegen eingebachten Beschwerde wurde die Qualifizierung von Begräbniskosten iHv 5.842,06 € („soweit im Nachlass nicht gedeckt“) als außergewöhnliche Belastung beantragt. Dieser Betrag resultiert…
…Begräbnis." Strittig ist, ob dem Beschwerdeführer zu Recht die Anerkennung von Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastungen versagt wurde. Gemäß § 549 ABGB stellen Begräbniskosten bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten dar und sind vorrangig aus dem Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Finden sie in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung, kommt eine Berücksichtigung als…
…dass die von der Bf. getragenen Begräbniskosten in ihrer zivilrechtlichen Eigenschaft als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten ob vorrangig bestehender, aus dem Unterhaltsrechts gegenüber seiner verstorbenen Mutter herrührenden Haftung des Ehegatten den Tatbestand der Zwangsläufigkeit nicht erfüllen. Am 02.03.2016 langte beim Finanzamt ein gegen letztgenannte BVE…
…Zusammengefasst führte das Finanzamt unter Hinweis auf § 549 ABGB aus, dass Begräbniskosten bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten darstellten, die vorrangig aus den Nachlass-Aktiva zu begleichen seien. Die 2014 bezahlten Begräbniskosten in Höhe von € 4.941,40 fänden Deckung in den Nachlass-Aktiva von € 5.412…
…66 festsetzen." Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung mit folgender Begründung: "Gem. § 549 ABGB sind Bestattungskosten bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten und daher primär aus den Aktiva des Nachlasses zu bestreiten. Gem. § 34 EStG 1988 ist die Anerkennung von Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung mit einem Höchstbetrag von €…
…dem BFG zur Entscheidung vor. Im Vorlagebericht führte es aus, dass gem § 549 ABGB Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten. Sie seien demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Sei kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so hafteten hiefür die zum…
…Begräbniskosten inklusive Kränze und Blumen bzw. die Kosten eines Grabmals sind nach Erfahrungssätzen höchstens mit 5.000 € als zwangsläufig erwachsen anzuerkennen. Begräbniskosten gehören zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten und sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Von den anzuerkennenden Aufwendungen (Bestattung 5…
…in der Folge ergangenen Beschwerdevorentscheidung vom 14.2.2020 wies das Finanzamt das Begehren mit nachstehender Begründung ab: "Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Da Sie laut Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichts Deutschlandsberg…
…darauf hin, dass Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und derartige Aufwendungen demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten seien. Mit Eingabe vom 21.11.2016 wurde vom Bf. gegen diesen Bescheid form- und fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde erhoben und die Berücksichtigung…
…die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 7.2.2017 ab und verwies in der Begründung darauf, dass Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten seien. Die Begräbniskosten hätten daher mangels Zwangsläufigkeit nicht berücksichtigt werden können. Dagegen brachte…
…35 Abs. 1 vorliegen, soweit sie die Summe pflegebedingter Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld oder Blindenzulage) übersteigen. Gemäß § 549 ABGB stellen Begräbniskosten bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten dar und sind vorrangig aus dem vorhandenen Nachlassvermögen zu bestreiten (vgl Apathy/Neumayr in Koziol/Bydlinski/Bollenberger, ABGB6, 2020, § 549, Rz 3…
…Errichtung eines durchschnittlichen Grabmals (Grabstein mit Grabeinfassung), können daher nur insoweit mit Erfolg als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, als diese (als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten) nicht in den (um die Verfahrenskosten gekürzten) Nachlassaktiven Deckung finden. Es genügt nicht, dass der Reinnachlass überschuldet ist (VwGH 27.09…
…Gemäß § 549 ABGB gehören zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten auch die Kosten für ein ortsübliches und den Lebensverhältnissen sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessenes Begräbnis. Begräbniskosten stellen bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten dar und sind vorrangig aus dem Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Finden sie in den…
…Da es sich bei den teilweise schon in 2013 beglichenen Begräbniskosten gemäß § 549 ABGB um bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten handelt, sind von dem Betrag von € 8.000,00 noch die Nachlassaktiva von € 5.813,80 (Aktiva von 6.077,80 minus Gerichtskommissionsgebühr € 264,00…
…Begräbnis. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 15. November 2022 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt: "Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Nachlasspassiva findet hierbei keine Berücksichtigung. Finden die Begräbniskosten in…
…kann daher nur in Betracht kommen, wenn für diesen Zweck kein ausreichendes Nachlassvermögen vorhanden ist (VwGH 27.09.1995, 92/13/0261). Bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten bedeutet, dass von dem vorhandenen Vermögen zuerst die Notariatskosten abgezogen werden, anschließend die mit dem Begräbnis in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Aufwendungen…
…zu tragen. Begräbniskosten einschließlich der Kosten der Errichtung eines durchschnittlichen Grabmals (Grabstein mit Grabeinfassung) können daher nur insoweit mit Erfolg als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, als diese (als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten) nicht in den (um die Verfahrenskosten gekürzten) Nachlassaktiva Deckung finden; es genügt gegebenenfalls nicht…