…000,- . Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2014 wurde die vom steuerlichen Vertreter anteilig dem Gebäude zugeordnete Versicherungsentschädigung in Höhe von € 304.000,-- um den Buchwert des Gebäudes vermindert und die Differenz in Höhe von € 243.967,95 mit dem besonderen Steuersatz von 25 % versteuert…
… 27 Abs 3 EStG dar, deren Substanzanteil jedoch nicht unter den besonderen Steuersatz von 27,5% (vor 1.1.2016 von 25%) falle (Verweis auf Rz 6225a EStR). Ein (Teil-)Nachlass einer Darlehensforderung führe nicht zu positiven Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen beim Darlehensnehmer und umgekehrt…
Die belangte Behörde hat daher im Jahr 2012 einen Betrag iHv 80.000,- Euro; im Jahr 2013 16.000,- Euro; im Jahr 2014 4.400,- Euro sowie im Jahr 2015 iHv 4.600,- Euro zu Recht als Zinszahlungen qualifiziert und als nicht endbesteuerungsfähige Einkünfte aus…
…Abs. 2 EStG 1988. Diese wurden in der Steuererklärung unter KZ 857 (Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die kein besonderer Steuersatz anwendbar ist, Tarifbesteuerung) erfasst und erklärungsgemäß veranlagt (Einkommensteuerbescheid 2017 vom 21. Jänner 2019). Gegen diesen Bescheid richtete sich die Beschwerde vom 04.02.2019, welche…
…2 EStG zum Tragen käme. Die von der Beschwerdeführerin beantragte Regelbesteuerungsoption (§30a Abs 2 EStG 1988) wurde nicht berücksichtigt und die Besteuerung der Einkünfte nach dem besonderen Steuersatz nach § 30a Abs 1 EStG 1988 vorgenommen. Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 31. Oktober 2017 wurde die…
…als unbegründet ab und verwies darauf, dass gemäß § 27a Abs 2 EStG 1988 Einkünfte aus Privatdarlehen keinem besonderen Steuersatz, sondern dem Einkommensteuertarif unterliegen würden. Der Bf brachte am 17.03.2025 über FinanzOnline einen Vorlageantrag bei der belangten Behörde ein. In der Begründung führte der…
…ob die in § 27a Abs. 1 EStG 1988 normierte Differenzierung zwischen dem besonderen Steuersatz von 25% für Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten und jenem von 27,5% ua. für die strittigen Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter der Bf. im Hinblick auf das Recht…
…die mit Einkünften in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, auf die der besondere Steuersatz gemäß § 27a EStG 1988 anwendbar ist. Aufgrund dieser Rechtslage erscheint eine genauere Überprüfung des Veranlassungszusammenhanges jeder einzelnen Beratungsleistung der fünf verschiedenen Kanzleien mit dem Verkauf der Anteile zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zielführend…
…€ | Arbeitnehmerabsetzbetrag | -54,00 € | Steuer nach Abzug der Absetzbeträge | 625,49 € | Steuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen (besonderer Steuersatz von 25%) | 39,37 € | Einkommensteuer | 664,86 € | Anrechenbare ausländische (Quellen)Steuer | -5,63…
…betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der bekämpfte Bescheid wird abgeändert. Die Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz von 25%) für 2013 wird mit 21.341,78 € festgesetzt. Die Berechnung dieses Betrages ist dem Ende Entscheidungsbegründung zu entnehmen. …
…S. 21-22). 2.) Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2013 vom 24. November 2014 wurde auf die (erklärten) negativen Einkünfte von - € Betrag3 der besonderer Steuersatz von 25 % angewendet. Die so errechnete Steuer von € Betrag4 wurde von den (übrigen) Steuerbeträgen in Abzug gebracht, sodass…
…5.. § 27a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 idgF lautet: 2. Bei Wirtschaftsgütern und Derivaten, auf deren Erträge ein besonderer Steuersatz gemäß Abs. 1 anwendbar ist, sind die Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten anzusetzen. Dies gilt nicht für in einem Betriebsvermögen gehaltene Wirtschaftsgüter und Derivate. Gemäß Art…
…abgeändert: Die Einkommensteuer 2013 wird mit EUR - ***1*** (Gutschrift) festgesetzt. Dabei beträgt die "Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz von 25%" EUR 0). II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig…
…Einkommensteuererklärung, Einkommensteuerbescheid Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 erklärte der Beschwerdeführer unter anderem Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die ein besonderer Steuersatz nicht anwendbar ist, und zwar in Höhe von EUR 4.800,00. Die Veranlagung erfolgte erklärungsgemäß mit Einkommensteuerbescheid 2018 vom 09.01…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2015 vom 15. Dezember 2021 wurden dem Beschwerdeführer (im Folgenden abgekürzt Bf.) 50.000,00 € an Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz 25%) vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, bei dem veräußerten Grundstück handle es…
…die Einkommensteuer für das Jahr 2020 festgesetzt mit 14.524,00 € In Ansatz gelangte folgende beschwerdegegenständliche Position: Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz von 30%) 14.490,00 € Dies mit folgender Begründung: Dem Ergänzungsersuchen vom 26.4.21 (Erinnerung vom 9.8…
…Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die ein besonderer Steuersatz nicht anwendbar ist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 64.388,88 € - 662,85 € 5.079,69 € 5.501,95 € | Gesamtbetrag der Einkünfte | 74.307,67 € | Sonderausgaben (§ 18 EStG…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr neben unselbständigen Einkünften in Höhe von 40.993,99 € auch Einkünfte aus Kapitalvermögen auf die ein besonderer Steuersatz nicht anwendbar ist in Höhe von 99,65 €, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe…
…nicht zulässig. Begründung I. Ausgangssachverhalt 1. Das Finanzamt hat mit dem Einkommensteuerbescheid 2012 vom 30.04.2014 die "Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz von 25%)" in Höhe von 8.400 Euro festgesetzt. Begründend wurde seitens des Finanzamtes angeführt, dass der Beschwerdeführer (in der…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) erzielte im Streitjahr (jeweils) negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie aus Vermietung und Verpachtung. Mit dem angefochtenen Bescheid brachte das Finanzamt jedoch eine Steuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen (besonderer Steuersatz von 25%) iHv. € 21.609,22 zur Vorschreibung…