… 262 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde über eine Beschwerde erst nach Durchführung der erforderlichen Ermittlungen mittels Beschwerdevorentscheidung abzusprechen. 3. Die Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde beschränkt sich nicht nur auf die Aufnahme von Beweisen, sondern sind diese nach abgabenrechtlicher Relevanz zu prüfen, für eine abgabenrechtliche Beurteilung…
…die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Die Inanspruchnahme eines (potentiellen) Haftungspflichtigen ist eine Ermessensentscheidung. Bei der Erbenhaftung des § 13 Abs. 2 ErbStG ist das Ermessen im Sinne…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde des Herrn bfadr, gegen den Haftungsbescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel, Erf .Nr. XXX, betreffend die aushaftenden Erbschaftssteuerschulden des Herrn a zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Annika Streicher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***BfAdr*** vertreten durch Mag. Harald Konrad Winkler, Tegetthoffstraße 44 Tür 2. ST 9, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 3. Februar 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den-Senat, im Beisein der Schriftführerin S. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, vertreten durch die Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG, Strauchergasse 16, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 2.9.2013 gegen den Bescheid des…
…Haftungsbescheid angeführten Abgaben am Konto der X.OG nicht mehr offen aushaftet (Rückstandsaufgliederung vom 20.05.2015), war die Haftung auf die noch aushaftende Abgabe zu beschränken. Zulässigkeit einer Revision Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht zulässig, weil der vorliegende Fall keine Rechtsfragen aufwirft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 14.06.2012, mit dem der Beschwerdeführer gemäß §§ 9, 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin im Ausmaß von 46.541,78 €…
…soweit ihre Verwaltung reicht, die im Abs. 1 bezeichneten Pflichten und Befugnisse. (3) Vertreter (Abs. 1) der aufgelösten Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Beendigung der Liquidation ist, wer nach § 93 Abs. 3 GmbHG zur Aufbewahrung der Bücher und Schriften der aufgelösten Gesellschaft verpflichtet ist oder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 27. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…
…soweit ihre Verwaltung reicht, die im Abs. 1 bezeichneten Pflichten und Befugnisse. (3) Vertreter (Abs. 1) der aufgelösten Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Beendigung der Liquidation ist, wer nach § 93 Abs. 3 GmbHG zur Aufbewahrung der Bücher und Schriften der aufgelösten Gesellschaft verpflichtet ist oder…
Die haftungsgegenständlichen Kapitalertragsteuern wären binnen einer Woche nach dem Zufließen der Kapitalerträge, somit in den Jahren 2001 und 2002, abzuführen gewesen (§ 96 Abs. 1 Zif. 1 EStG). Dass die Gesellschaft in den Jahren 2001 und 2002 mittellos gewesen wäre, wurde nicht behauptet, vielmehr wurden die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 17.05.2011 gegen den Haftungsbescheid gem. § 9 BAO der belangten Behörde FA Innsbruck vom 19.04.2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, über die Beschwerde vom 3. April 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 3. März 2014 betreffend Haftung gemäß §§ 9 und 80 BAO zu Recht erkannt: Der…
Nicht berücksichtigt wurde dabei offensichtlich, dass am Abgabenkonto der Primärschuldnerin ein Gesamtbetrag von € 63.196,07 von der Einbringung ausgesetzt ist, somit ein höherer Abgabenbetrag als der dargestellte FA-Betrag von € 36.117,75. Aufgrund von Zug-um-Zug-Geschäften erfolgte ein Mittelverbrauch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 14. Dezember 2020 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes ***1*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. November 2020 zu Steuernummer ***Bf1StNr***, mit dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch denSenat im Beisein der Schriftführerin A in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KG, Steuerberatungskanzlei, Petersgasse 128a, 8010 Graz gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29.1.2007, betreffend Kapitalertragsteuer 1998…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. Elfriede Sixt, Eichenstraße 28, 2102 Bisamberg, gegen den Bescheid des FA Wien 3/6/7/11…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 12.07.2011 gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde FA vom 30.05.2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der A, in B, vertreten durch C, Rechtsanwalt, D, vom 21. September 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch E, vom 17. Juli 2017 betreffend Haftungsinanspruchnahme gem. § 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache K.O., (Bf.) vertreten durch Dr. Michael Battlogg, RA, Gerichtsweg 2, 6780 Schruns über die Beschwerde vom 7. Februar 2013 gegen den Haftungsbescheid gemäß § 9 BAO des Finanzamt Wien 2/20/21/22…