…der bescheidmäßigen Festsetzung der festen Gebühr war daher auch eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH (ds € 15,00) gemäß § 9 Abs. 1 GebG vorzuschreiben. Es sind damit sowohl die Beschwerde gegen den Bescheid über die Gebührenfestsetzung als auch die Beschwerde über die Festsetzung…
…gem. § 9 Abs. 1 GebG in Höhe von 15,00 Euro bescheidmäßig fest. Gegen diese Bescheide wurde am 17.06.2020 das Rechtsmittel der Beschwerde erhoben. Über Anfrage des Finanzamtes übersandte das ***3*** übersandte das ***3*** den "Bescheid" sowie eine "Ausfertigung", vom 10. März 2020…
…Beschwerde kein Zahlungsbeleg über die rechtzeitige Entrichtung der Gebühr beigelegt. Das Finanzamt hatte entsprechend die Gebühr gemäß § 17a Z 1 VfGG bescheidmäßig festzusetzen. Die Festsetzung der Gebührenerhöhung durch das Finanzamt erfolgte ebenfalls rechtmäßig. Wird eine feste Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so hat das Finanzamt gemäß …
…EN28***; ***EN29***; ***EN30***; ***EN31***; ***EN32***; ***EN33***; ***EN34***, jeweils betreffend Festsetzung von Gebühren gemäß § 33 TP 5 GebG und Gebührenerhöhung, zu Recht: Den Beschwerden gegen den Gebührenbescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. April 2018, ***EN17***, betreffend Mietvertrag vom 14. März 2017 mit…
…208 Abs. 2 BAO). Die Festsetzung der Abgabenschuld an den Bf mit Bescheid vom 29.7.2019 erfolgte daher noch innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist. Bei dem Mietverhältnis handelt es sich um ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft, da der Vertrag von beiden Vertragsteilen unterzeichnet wurde. Vermieter und…
…bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte…
…bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, OrtBf, vertreten durch Gf, OrtBf, über die Beschwerde vom 18.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 03.04.2018, EN xxx…
…bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte…
…bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte…
…bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte…
…bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte…
…bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte…
…bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte…
…bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte…
…bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte…
…bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige eine Erhöhung bis zum Ausmaß der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr erheben. Bei Festsetzung dieser Gebührenerhöhung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit dem Gebührenschuldner bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte…
…Abs. 4a GebG habe ebenfalls nicht nachgewiesen werden können. Da also die Gebühr nicht an das Finanzamt entrichtet worden sei, sei die bescheidmäßige Vorschreibung zu Recht erfolgt. Die Gebührenerhöhung betreffend führte die belangte Behörde begründend aus, anhand der Vertragsgestaltung (Punkt 17) sei eindeutig ersichtlich, dass…
…die Voraussetzungen für eine Änderung vorliegen würden. (4) Innerhalb derselben Abgabenart kann die Festsetzung mehrerer Abgaben desselben Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) in einem Bescheid zusammengefasst erfolgen." Da es sich bei der Wiener Wettterminalabgabe um eine Selbstbemessungsabgabe handelt, darf die bescheidmäßige Festsetzung dieser Abgabe nur unter den in …
…wurde und auch der Originaleinzahlungsbeleg nicht beim Verfassungsgerichtshof vorgelegt wurde. Es liegen demnach auch unter Berücksichtigung der Veränderung im Sachverhalt die in § 203 BAO normierten Voraussetzungen für eine bescheidmäßige Festsetzung der Eingabengebühr weiterhin vor. Nach § 34 Abs. 1 GebG sind die Organe der Gebietskörperschaften verpflichtet…