…des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden." - aus nachstehenden Erwägungen nichts zu ändern: Diese Bestimmung gilt nicht, wenn sich die Nichtigkeit als Feststellungsbescheid beabsichtigter Schriftstücke beispielsweise ergibt, weil die Adressierung an eine bereits beendete Personenvereinigung (-gemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit erfolgte (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar…
…des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden." - aus nachstehenden Erwägungen nichts zu ändern: Diese Bestimmung gilt nicht, wenn sich die Nichtigkeit als Feststellungsbescheid beabsichtigter Schriftstücke beispielsweise ergibt, weil die Adressierung an eine bereits beendete Personenvereinigung (-gemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit erfolgte (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar…
…des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden." - aus nachstehenden Erwägungen nichts zu ändern: Diese Bestimmung gilt nicht, wenn sich die Nichtigkeit als Feststellungsbescheid beabsichtigter Schriftstücke beispielsweise ergibt, weil die Adressierung an eine bereits beendete Personenvereinigung (-gemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit erfolgte (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar…
…oder Gewinnermittlungssubjekt sein kann, ist ein „Abwicklungsbedarf“ iSd angeführten Rechtsprechung gegeben (zB VwGH 25.4.2013, 2010/15/0131 mwN). Es liegt daher trotz Löschung einer KG keine bereits beendete Personenvereinigung (Personengesellschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 191 Abs 2 BAO vor, weshalb Feststellungsbescheide bzw Nichtfeststellungsbescheide…
…oder Gewinnermittlungssubjekt sein kann, ist ein „Abwicklungsbedarf“ iSd angeführten Rechtsprechung gegeben (zB VwGH 25.4.2013, 2010/15/0131 mwN). Es liegt daher trotz Löschung einer KG keine bereits beendete Personenvereinigung (Personengesellschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 191 Abs 2 BAO vor, weshalb Feststellungsbescheide bzw Nichtfeststellungsbescheide…
… 191 Abs. 2 BAO an diejenigen zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, und nicht mehr an die beendete Personenvereinigung. Letztere ist nach Beendigung der Mitunternehmerschaft nicht mehr als Bescheidadressatin iSd § 191 Abs. 1 BAO nötig und verliert mit Beendigung der Mitunternehmerschaft ihre Parteifähigkeit. Die…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Hinweis: Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung dieses Beschlusses an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an die ***VerlBf2*** als Rechtsnachfolgerin der früheren Gesellschafterin der beendeten Miteigentümergemeinschaft als vollzogen. Begründung I. Verfahrensgang und Sachverhalt Am 5…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri betreffend die von Steuerberater, für die bereits beendete Miteigentümergemeinschaft Bf., eingebrachte Beschwerde gegen die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes Baden Mödling, betreffend die Feststellung der Einkünfte gemäß § 190 Abs. 2 BAO iVm § 188 BAO der Jahre…
…ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, wenn eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (wie etwa eine Kommanditgesellschaft) in dem Zeitpunkt, in dem ein Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendet ist. Ein solcher Bescheid ist daher im Falle der Beendigung einer Kommanditgesellschaft nicht an den Gesamtrechtsnachfolger, sondern…
Aus steuerlicher Sicht ist eine Erbengemeinschaft eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die bereits mit dem Tod des Erblassers entsteht (VwGH 20.12.2012, 2010/15/0029). Gemäß § 19 Abs 1 BAO gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger…
…ist. Zugleich weist die klare Formulierung im Rechtsmittelschriftsatz explizit die beendete atypisch stille Gesellschaft als Berufungswerberin (nunmehr Beschwerdeführerin) aus. II.) Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung…
…an diejenigen zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, wenn eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem ein Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendet ist. Ein solcher Bescheid ist daher im Falle der Beendigung einer Kommanditgesellschaft nicht an den Gesamtrechtsnachfolger, sondern an diejenigen…
…eine falsche Steuernummer angegeben wurde: Gemäß § 93 abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen. Er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Der Adressat ist namentlich zu nennen (VwGH 23…
…festgestellt, wenn an den Einkünften aus Gewerbebetrieb mehrere Personen beteiligt sind. Der Feststellungsbescheid ergeht an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern gemeinschaftlich Einkünfte zugeflossen sind. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendet…
…ursprX2 GmbH) beteiligt. Auch andere Personen hatten sich an dieser GmbH (Geschäftsherrin) als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Die aus der X2 GmbH und den an ihr atypisch still Beteiligten gebildete Mitunternehmerschaft (Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit) wurde vom Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt unter St.Nr. (33-…
…§ 191 Abs. 3 BAO). Mit der Zustellung einer Ausfertigung dieses Erkenntnisses an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Entscheidungsgründe Ablauf des Verfahrens: Am 3.7.2009 kauften…
…diese als Haftungs- und Abgabepflichtige zu adressieren waren. Dabei ist die Adressierung "P******* und Mitges" ausreichend, um den Bescheidwillen der Behörde, den Bescheid an die Personenvereinigung zu erlassen, darzutun (vgl VwGH 7.4.1999, 98/17/0098). Da die bekämpften Bescheide an die Personengesellschaft ergangen…
…Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Mit Beschwerde anfechtbar sind nur Bescheide. Kein Bescheid liegt vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson, sondern an eine bereits beendete KG gerichtet ist (vgl. Ritz, BAO5, § 260 Tz 8, und die…
…die Zustellung an eine bereits beendete KG (vgl. Ritz/Koran, BAO-Kommentar, 8. Aufl., § 79 Rz 4 uHa VwGH 30.5.1984, 84/13/0104). Gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO ergeht der Feststellungsbescheid in den Fällen des § 188: an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne…
…Person aus, erlischt die Personengesellschaft (OGH 13.4.2016, 10 Ob 21/16k). Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist damit beendet. Das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) hat im Jahr 2015 aufgrund des GesbR-Reformgesetzes (GesbR-RG), BGBl. I 83/2014 grundlegende Änderungen erfahren. Demnach…