…Optionsberechtigten, das Recht einräumt, durch einseitige Erklärung ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen. Anders als der Vorvertrag gibt sie nicht bloß das Recht auf Abschluss eines Hauptvertrages; ihre Ausübung begründet schon unmittelbar die vertraglichen Pflichten (vgl. Koziol/Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Band…
…den Gläubiger zu befriedigen, wenn der Schuldner nicht zahlt (§§ 1346 ff ABGB; Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht II14 Rz 658). Als Bürgen bezeichnet das Gesetz denjenigen, der sich zur Befriedigung des Gläubigers eines anderen als Nachschuldner, d.i. für den Fall verpflichtet, dass der andere…
…Jud, Bürgerliches Recht II14 Rz 533). Sie sind demnach nicht als Vergleich zu qualifizieren (vgl Bavenek-Weber in Bavenek-Weber/Petritz/Petritz-Klar, GebG2 § 33 TP 20 Rz 19; VwGH 19.9.1956,1769/54). Ebenso liegt kein Vergleich vor, wenn unstrittige Rechte festgestellt werden…
…Ehegatten, daher auch zu dessen leiblichem Kind - stehen die (jüngere) Lehre (Koziol-Welser/Kletečka Bürgerliches Recht I14 Rz 1410; Egger in Schwimann, ABGB Ta-Kom3 § 40 Rz 2; aber auch schon Stabentheiner in Rummel3, §§ 40 - 42 Rz 3) als auch die Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0116994…
…Insofern ist die Rechtsstellung des Begünstigten im Vergleich zur Bürgschaft stärker (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II 13, S. 155). Ein für die Selbständigkeit einer echten Garantie typischer Einwendungsverzicht wurde im Vertragstext nicht zum Ausdruck gebracht. Typische Formulierungen, wie zB "Zahlung ohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses"…
…Aufwand und ohne Wertverlust abgebaut und anderenorts wieder aufgebaut werden können; sie seien daher nicht fest mit dem Grundstück verbunden und daher ebenfalls nicht als Zubehör iSd des bürgerlichen Rechts zu verstehen. Am 13. Oktober 2020 erfolgte die Vorlage der gegenständlichen Beschwerde an das BFG…
…natürliche Teilung der Sache, die Zivilteilung durch deren Veräußerung und Verteilung des Erlöses unter die Miteigentümer (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht 12 I 267 f). Kann eine gemeinschaftliche Sache entweder gar nicht oder nicht ohne beträchtliche Verminderung des Wertes geteilt werden, so ist sie, und zwar…
…1987 unterliegt der Grunderwerbsteuer ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, soweit sich der Kaufvertrag auf ein inländisches Grundstück bezieht. Nach § 2 Abs. 1 GrEStG sind unter Grundstücken im Sinne dieses Gesetzes Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechtes zu verstehen…
…der auch einem sorgfältigen Menschen unterläuft (vgl. Kociol-Welser, Bürgerliches Recht II (2000), 289). Zwangsläufigkeit ist ferner dann zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige keine geeigneten Schritte zur Wiedererlangung verlustig gegangenen Eigentums oder Aufwendungen bei der grundsätzlich zur Leistung bereiten Versicherung nicht geltend gemacht hat (vgl…
…könne den Vertrag anfechten, sofern die Voraussetzungen des § 871 ABGB vorliegen würden (unter Hinweis auf Welser/Kletecka, Bürgerliches Recht I15 (2018) Rz 495). Die erfolgreiche Anfechtung eines Irrtums im Sinne des § 871 ABGB könne nach der verwaltungsgerichtlichen Judikatur nicht nur gerichtlich, sondern auch außergerichtlich erfolgen…
…grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte (Koziol-Welser, Bürgerliches Recht II 10, 206 ff.). Es können nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden, sondern auch künftige auf Gesetz beruhende…
…Vorliegen von Vertretungsmacht und Auftreten in vertretungsbefugter Zahl sowie Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers; vgl dazu Koziol - Welser/ Kletečka, Bürgerliches Recht I14 Rz 627 ff), sodass das Verpflichtungsgeschäft mit Unterzeichnung des Kaufvertrages durch die Verkäuferin am 8. April 2017 wirksam zustande gekommen ist. Die für die Verbücherung…
…der Parteien) zu keinem klaren Ergebnis führen würden, wäre subsidiär auf die Unklarheitenregel des § 915 ABGB zurückzugreifen (vgl dazu P. Bydlikski, Bürgerliches Recht AT8 [2018] Rz 6/45; Rummel in Rummel/Lukas, ABGB4 § 915 ABGB Rz 1). Der gegenständliche Wille der Parteien erweist sich jedoch…
…ungewiss sein. (Welser/Kletecka, Bürgerliches Recht I15 Rz 611 samt Beispiel: "Wenn die Temperatur im nächsten Frühjahr zum ersten Mal +15 Grad erreicht" = Befristung; "Am Heiratstag des eben geborenen Kindes" = Bedingung). Im Steuerrecht geht es um die Zurechnung bei Vorliegen einer Bedingung: Die §…
…wenn ein schriftlich als Kündigungsgrund vereinbarter Umstand eintritt, der für ihn als wichtig und bedeutsam anzusehen ist (Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht II14 Rz 1051). Dies ist kein eigenständiger Kündigungsgrund, sondern sieht bloß die Möglichkeit der Vereinbarung von weiteren Kündigungsgründen vor. Da im Mietvertrag vom…
…vor, wenn bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft das Wohnbedürfnis des Unterhaltsberechtigten in natura abgedeckt wird (vgl Koziol - Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht I14 Rz 1517 mwN). Im Vergleich dazu stellt die im ASVG in § 258 geregelte Witwen(Witwer)pension als Hinterbliebenenpension eine ausschließliche Geldleistung der Pensionsversicherungsanstalt dar. Zudem…
…unterlassen (verneinende Servitut). Dienstbarkeiten sind beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen (vgl Koziol/Welser, Bürgerliches Recht 13 Band I, 419). Dingliche Rechte gelten gegen jedermann. Sie unterscheiden sich genau durch ihre gegenüber jedermann durchsetzbare Position von bloß obligatorisch eingeräumten Gebrauchs- und Nutzungsrechten, wie der Miete…
…Rechtsgeschäft vor, wenn nach dem Willen der Parteien eine Leistung im Sinne einer subjektiven Äquivalenz durch die andere "vergolten" werden soll (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030, 16. 10 2003, 2003/16/0126, 4. 12. 2003, 2003/16/0143, sowie Koziol/Welser, Bürgerliches Recht…
…eines gemeinsamen Kindes im Sinne des § 82 Abs 2 EheG - genau diese Fälle können explizit gem § 87 Abs 1 letzter Satz EheG ausgeschlossen werden - grundsätzlich auch kein dingliches Recht übertragen darf (siehe Koziol/Welser/Kletecka, Bürgerliches Recht I, Rz 1660 f. sowie Koziol/Bydlinski/Bollenberger…
…sich selbst zu erhalten, und sofern er seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht gröblich vernachlässigt hat. Auf Grund der Anordnung des § 143 ABGB wird der angemessene Unterhalt geschuldet (vgl Koziol/Welser, Bürgerliches Recht 13 , I, 533). Unbestritten ist, dass für die Bf die Übernahme der…