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BFG RV/6100180/2018Jagdrecht kein Grundstück iSd § 30 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.02.2019

…so etwa auch bürgerlich-rechtliches Zubehör, sind kein Teil des nackten Grund und Bodens. Auch wenn das Jagdrecht ein Ausfluss des Eigentums am Grundstück ist, von diesem nicht getrennt werden kann und daher stets dem rechtlichen Schicksal des Eigentums am Grund und Boden folgen muss…

BFG RV/7101667/2024Ablösezahlung für die Aufgabe der Nutzungsrechte an eine GmbH, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Verkäufer ist, als Gegenleistung iSd § 5 GrEStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.06.2026

…Absatz 2, 3 und 4 (Zitat): Punkt III., Absatz 2: "Der Kaufgegenstand wird mit allen Rechten und Befugnissen und denselben Grenzen sowie allem faktischen und rechtlichen Zubehör, mit denen der Verkäufer diesen besessen und benützt hat bzw zu besitzen und benützen berechtigt war, erworben und…

BFG RV/7101772/2013Kücheneinrichtung - Zubehör der Liegenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.01.2015

…übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Was Gegenleistung ist, wird in § 5 GrEStG nicht erschöpfend aufgezählt…

BFG RV/7103024/2024Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage bei Erwerb einer Wohnung mit Einbauküche
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2025

…sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Erwägungen Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Was Gegenleistung ist, wird in § 5 GrEStG nicht erschöpfend aufgezählt…

BFG RV/7102455/2023Pachtablöse in einem 'inneren' Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.03.2025

…ist der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG 1987 ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Er ist vielmehr im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 BAO) zu verstehen. Für die Beurteilung der Gegenleistung kommt es nicht…

BFG RV/7102774/2024Sonstige Leistung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.09.2024

…NUTZUNG zu erzielen, gehören zur Gegenleistung; der Begriff der Gegenleistung im Sinne des GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht." Streitgegenständlich ist, ob die Ergänzungsabgabe, die die Marktgemeinde G mit Bescheid vom 9. April 2024 in…

BFG RV/2100856/2020Kein Abzug jenes Betrages von der Bemessungsgrundlage, der den landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten gewidmet ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.09.2024

…Zubehör ist also eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch dient (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, § 2 Rz 16 mit Hinweis auf Koziol-Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht14, I Rz 788). Zum bürgerlich-rechtlichen Begriff des…

BFG RV/3100640/2022Hälftige Vertragserrichtungskosten als übernommene sonstige Leistung iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.01.2023

…§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Zur Gegenleistung gehört jede (nur denkbare) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstückes gewährt, oder die der Veräußerer als Entgelt für die…

BFG RV/3100183/2022Vertragserrichtungskosten: Wenn Auftrag zur Vertragserrichtung von beiden Vertragspartnern erteilt wird und sich die Käuferin zur alleinigen Entrichtung verpflichtet, zählen die hälftigen Kosten als "übernommene sonstige Leistung" iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG zur Bemessungsgrundlage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.05.2022

…§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Zur Gegenleistung gehört jede (nur denkbare) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstückes gewährt, oder die der Veräußerer als Entgelt für die…

BFG RV/2100229/2020Übertragung einer Liegenschaft zwischen geschiedenen Ehegatten drei Jahre nach der Scheidung unter Vereinbarung einer Ausfallsbürgschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.08.2025

…Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung - etwa im Sinne der §§ 879 Abs 2 Z 4 oder 917 ABGB - hinausgeht (vgl zB VwGH vom 11. September 2014…

BFG RV/4100686/2015Zubehör
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2016

…übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Was Gegenleistung ist, wird in § 5 GrEStG nicht erschöpfend aufgezählt…

BFG RV/7101546/2019Einbauküche, Einbauschränke, passgenau angefertigte Schiebetüren, der eingebaute Safe, die Alarmanlagenzentrale sowie der Kachelofen sind Zubehör zur Liegenschaft und unterliegen der GrESt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2023

…00 Teil der Gegenleistung ist und der Grunderwerbsteuer unterliegt. Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Was Gegenleistung ist, wird in § 5 GrEStG nicht erschöpfend aufgezählt…

BFG RV/7100957/2022Miteinbeziehung der Vertragserrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.12.2023

…ist der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG 1987 ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Er ist vielmehr im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 BAO) zu verstehen. Für die Beurteilung der Gegenleistung kommt es nicht…

BFG RV/3100153/2020Vertragserrichtungskosten als "sonstige Leistung" iSd § 5 GrEStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2020

…Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 BAO) zu verstehen; es kommt für die Beurteilung der Gegenleistung…

BFG RV/3100152/2020Vertragserrichtungskosten als "sonstige Leistung" iSd § 5 GrEStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2020

…Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 BAO) zu verstehen; es kommt für die Beurteilung der Gegenleistung…

BFG RV/3100147/2020Vertragserrichtungskosten als "sonstige Leistung" iSd § 5 GrEStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2020

…Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 BAO) zu verstehen; es kommt für die Beurteilung der Gegenleistung…

BFG RV/3100145/2020Vertragserrichtungskosten als "sonstige Leistung" iSd § 5 GrEStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2020

…Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 BAO) zu verstehen; es kommt für die Beurteilung der Gegenleistung…

BFG RV/2100663/2019Vertragserrichtungskosten als sonstige Leistung iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2019

…übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Was Gegenleistung ist, wird in § 5 GrEStG nicht erschöpfend aufgezählt…

BFG RV/2100012/2018Inventar Grunderwerbsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2018

…Zweifel dem rechtlichen Schicksal der Hauptsache folgen und daher sowohl die Bestandteile einer unbeweglichen Sache als auch deren Zubehör unbeweglich sind (siehe zu vor auch: Koziol-Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts10, Band II, S. 12 f. mit Verweisen auf OGH-Judikatur) bzw. Zubehör und selbständiger…

BFG RV/2100011/2018Zuordnung von Einrichtungsgegenständen (Einbauküche, SAT-Anlage, Badezimmereinrichtung) zum Zugehör der Kaufliegenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2018

…Zweifel dem rechtlichen Schicksal der Hauptsache folgen und daher sowohl die Bestandteile einer unbeweglichen Sache als auch deren Zubehör unbeweglich sind (siehe zu vor auch: Koziol-Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts10, Band II, S. 12 f. mit Verweisen auf OGH-Judikatur) bzw. Zubehör und selbständiger…