…ausschließlich bei der Bezeichnung, nicht aber in der Höhe der Entrichtung der Abgaben gelegen. In der Beschwerdevorlage vom 27.01.2015 beantragte die belangte Behörde im Hinblick auf das Vorliegen einer ausnahmsweisen Säumnis der Beschwerde stattzugeben und den festgesetzten Säumniszuschlag aufzuheben. Rechtslage § 217 BAO lautet…
…a. Zahlung vom 02.04.2024 zu richten. Während das Zollamt meint, diese Entrichtung der Biersteuer am 02.04.2024 sei verspätet erfolgt und hinsichtlich der hier zu betrachtenden Überweisung vom 02.09.2024 läge eine ausnahmsweise Säumnis daher nicht vor, vertritt die Bf. die…
…03.07.2007, RV/0496-L/06). Im Sinne obiger Ausführungen würde es dem Sinn des Säumniszuschlages zuwiderlaufen, den Tatbestand der ausnahmsweisen Säumnis im vorliegenden Fall als nicht anwendbar zu erachten. Zur Konkretisierung hinsichtlich der kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten (hinsichtlich des Antrages nach § 217 Abs. 7 BAO…
…gemäß § 217 Abs. 5 BAO um Berücksichtigung einer ausnahmsweisen Säumnis, da die verspätete Zahlung innerhalb von 5 Tagen erfolgt sei und in den davorliegenden sechs Monaten alle Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht entrichtet worden wären. Die verspätete Überweisung sei einmalig durch einen Personalengpass aufgrund urlaubs- bzw. krankheitsbedingter Abwesenheit…
…der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung (§ 213) mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet hat. Auch der weitere Einwand der Bf. bezüglich der ausnahmsweisen Säumnis geht ins Leere…
…wäre, am 09.11.2021 durch Überweisung gemäß § 211 Abs. 1 Z 1 BAO bezahlt wurde, war zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall die säumniszuschlagshindernde Wirkung der ausnahmsweisen Säumnis gemäß § 217 Abs. 5 BAO zutrifft, wobei nach der zuletzt zitierten Gesetzesbestimmung iVm § 211 Abs. 2…
…15.03.2017, sondern erst am 28.03.2017 entrichtet wurden. Die Säumnis betrug im vorliegenden Fall daher nicht nur vier, sondern insgesamt 13 Tage. Die Bestimmung des § 217 Abs. 5 BAO (ausnahmsweise Säumnis) kann bereits aus diesem Grund nicht zur Anwendung kommen. Im Übrigen…
…ausnahmsweise Säumnis) nur die verspätete Tilgung von Abgabenschuldigkeiten erfasst, wurde der strittige Säumniszuschlag grundsätzlich zu Recht verwirkt. Die Bf hat in ihrer Beschwerde vom 7. März 2018 weiters vorgebracht, dass sie im gegenständlichen Fall kein grobes Verschulden iSd § 217 Abs. 7 BAO an der Säumnis…
…Eintritt der Fälligkeit am 16.8.2016 und damit verspätet entrichtet. Da der Beschwerdeführer somit innerhalb des sechsmonatigen Beobachtungszeitraumes vor dem Eintritt der Säumnis nicht alle Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht entrichtet hat und daher hinsichtlich der hier gegenständlichen Entrichtung keine ausnahmsweise Säumnis im Sinne des § 217 Abs…
…vom 19. Dezember 2014 und 19. September 2014 erfolgten somit auch unter Berücksichtigung der dreitägigen Respirofrist je um einen Tag verspätet, sodass eine ausnahmsweise Säumnis iSd § 217 Abs. 5 BAO nicht vorliegt. Der Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages hängt allein davon ab, dass…
…seitens der bescheiderlassenden (belangten) Behörde die Rechtsansicht vertreten, dass die Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Säumnis nicht vorliegen. Über die Beschwerde wurde erwogen: In sachverhaltsmäßiger Hinsicht waren aus den in den Akten erliegenden Abgabenkontodaten folgende Feststellungen zu treffen: 1. Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlungen 4-6/2014: Die Abgaben…
…08.2017 zur Entscheidung vor. Der Stellungnahme der belangten Behörde im Vorlagebericht ist zu entnehmen: "Die Abgabenbehörde entgegnet jedoch, dass es sich nicht um eine einalige ausnahmsweise Säumnis handle, da bereits für die Einkommensteuer 2012 ein Zahlungserleichterungsansuchen zwar fristgerecht eingebracht wurde, jedoch ein in der…
…dass es nur die objektiven Voraussetzungen der Säumnis zu prüfen gehabt habe und die Umsatzsteuerschuld für das Jahr 2019 nicht am Fälligkeitstag entrichtet worden sei. Da auch keine ausnahmsweise Säumnis vorliege und auch im Verhalten der beschwerdeführenden Partei kein minderer Grad an Verschulden erblickt werden…
…Das Finanzamt (kurz FA) wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 27. Juli 2023 als unbegründet ab. Es sei keine ausnahmsweise Säumnis (§ 217 Abs. 5 BAO) gegeben, da die Säumnis mehr als fünf Werktage betragen habe. Bedienten sich die zur Vertretung einer Gesellschaft berufenen Organe Mitarbeitern…
…handle es sich um keine ausnahmsweise Säumnis. Da in der Vergangenheit schon wiederholt verspätete Abgabenentrichtungen aufgetreten seien, hätte eine erhöhte (besondere) Überwachungspflicht bestanden. Mangels eines fehlenden groben Verschuldens an der Säumnis wäre der Antrag auf Aufhebung des Säumniszuschlages abzuweisen. Im Vorlageantrag vom 16.02.2024…
… 217 Abs. 10 BAO sind Säumniszuschläge, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, nicht festzusetzen. Nach hM ist bei Überprüfung des Vorliegens einer ausnahmsweisen Säumnis nach § 217 Abs. 5 BAO unbeachtlich, ob die Nichteinhaltung der Zahlungsfrist zur Verhängung eines Säumniszuschlages geführt hat oder nicht…
…einen Tag versäumt. Den Abgabepflichtigen trifft daher an der Säumnis kein grobes Verschulden (siehe Rz 974 RAE). Unseres Erachtens liegt hier auch nur eine ausnahmsweise Säumnis nach § 217 Abs. 5 BAO vor, da die Säumnis nur einen Tag beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten…
…von Abgaben). Die temporäre Argumentation sei nicht nachvollziehbar, da eine stationäre Aufnahme per 22.2.2016 keine Auswirkung auf den Fälligkeitstag 15.2.2016 habe. Trotz Krankenstandes der zuständigen Person hätte die Bf selbst entsprechend handeln bzw. reagieren müssen. Eine ausnahmsweise Säumnis gem. § 217 Abs…
…in der Vergangenheit wiederholt zu verspäteten Abgabenentrichtungen gekommen sei, sodass insofern auch keine ausnahmsweise Säumnis iSd § 217 Abs. 5 BAO gegeben (gewesen) sei. Insgesamt, so die Abgabenbehörde, liege daher der gegenständlichen Säumnis ein grobes Verschulden in Form einer auffallenden Sorglosigkeit (vgl. VwGH 12.5.1999…
…Es werde daher ersucht, das einmalige Verschulden zu entschuldigen und von den Säumniszuschlägen abzusehen. Diese Beschwerde wurde seitens des Finanzamtes mit Beschwerdevorentscheidung vom 11. Mai 2017 als unbegründet abgewiesen. Darin wurde festgehalten, dass eine ausnahmsweise Säumnis gem. § 217 Abs. 5 BAO nicht vorliege. Unter Hinweis…