…mit diesem Aussetzungsverfahren korrespondierenden Sachentscheidungen gemäß § 278 Abs.1 BAO- unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde- aufgehoben. Eine abweisende Rechtsmittelerledigung gegen die Abweisung der Aussetzung der Vollziehung des mittlerweile aufgehobenen Eingangsabgabenbescheides, führt nicht zu der aufgezeigten Beeinträchtigung des Rechtschutzinteresses des Bf. Mit dem angeführten…
…5***/5/2011, betreffend Eingangsabgaben, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 1. Dezember 2011…
…betreffend Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…aaaa, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid des Zollamtes Graz wird - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Mit Sammelbescheid…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. M in der Beschwerdesache O, vertreten durch K Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, K.Str. 5, 12d S, gegen den Bescheid des Finanzamtes S vom 12.10.2010 über die Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß…
…Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung nach der am 3. September 2014 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Am 3. Juli 2012 erließ…
…Zl. ***1***, betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I…
Die Vorschreibung der Abgabenerhöhung für den Säumniszeitraum 15. Jänner 2013 bis 14. Februar 2013 ist somit wegen der erst am 28. Jänner 2013 vorgenommenen nachträglichen buchmäßigen Erfassung aus Gründen erfolgt, die nicht von der Beschwerdeführerin zu vertreten sind. Ein solche Vorschreibung ist im Sinn des…
…betreffend Verwaltungsabgabe zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die ***Bf*** (nachstehend…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Rudolf Wanke, die beisitzende Richterin Mag. Gertraud Hausherr, den fachkundigen Laienrichter Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und den fachkundigen Laienrichter Reinhold Haring, im…
Im Namen der Republik Das Bundesfinanzgericht hat durch, den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***V1***, ***V1-Adr*** und ***V2***., ***V2-Adr***, über die Beschwerde vom 13. März 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 9. Februar 2015, ***7…
…November 2018, Zahl ***1***, betreffend Festsetzung einer Verwaltungsabgabe, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 16. November 2018 (zugestellt am…
…angefochtene Bescheid des Zollamtes Graz vom 31. August 2018 mit der Zahl: aaaa und die Beschwerdevorentscheidung des Zollamtes Graz vom 12. Februar 2019 mit der Zahl: bbbb werden ersatzlos aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X über die Beschwerde der B, XY, vertreten durch Y, Steuerberater, XY2, vom 26.08.2013 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 25.07.2013, Zl. XYZ, betreffend Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Zollamt Feldkirch Wolfurt vom 10.07.2014, Zahl betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
…2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 30. November 2023 betreffend die Umsatzsteuer 2009 bis 2012 zu Recht erkannt: I. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X über die Beschwerde der X-GmbH, XY1, vertreten durch Y, Steuerberater, XY2, vom 26.08.2013 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 25.07.2013, Zl. XYZ, betreffend Aussetzung der Einhebung nach…
…Beschwerdesache A. gegen den Bescheid des Zollamtes Wien (Mitteilung des Abgabenbetrages nach Artikel 221 Zollkodex) vom 08.07.2013, a betreffend Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und die angefochtene Entscheidung aufgehoben. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…Beschwerdesache Beschwerdeführerin, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 14.07.2011, betreffend Abweisung eines Antrags auf Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und die angefochtene Entscheidung aufgehoben. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
B E S C H L U S S Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Name in der Beschwerdesache Bschwf., Adresse, nunmehr vertreten durch B-GmBH gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2001, Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner bis September 2002 sowie Einkommensteuer…