…wurde, hat des Fi nanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See nunmehr mit Bescheid vom 28.01.2020 den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung festgestellt. Es ist daher der ursprüngliche Bescheid wieder dem Vollzug zugänglich, insbesondere der Beschwerde von Vornherein keine aufschiebende Wirkung zugekommen ist…
…die Beschwerden vom 5. April 2019 und 22. Mai 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 28. Februar 2019 und 17. April 2019 betreffend Abweisung von Aussetzungsanträgen (§ 212a BAO), Steuernummer 06 ***BF1StNr1***, in der Sitzung vom 21. Jänner 2021 zu Recht…
…420000/07815/2011, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Abs.1 BAO wird die Einhebung folgender Abgaben und Nebengebühren ausgesetzt: Altlastenbeitrag: € 4.072,00 Säumniszuschlag: € 81,44 Verspätungszuschlag: € 81,44 Eine…
…420000/07813/2011, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Abs.1 BAO wird die Einhebung folgender Abgaben und Nebengebühren ausgesetzt: Altlastenbeitrag: € 8.064,00 Säumniszuschlag: € 161,28 Verspätungszuschlag: € 161,28 Eine…
…Zl. 420000/06430/2011, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Abs.1 BAO wird die Einhebung des Altlastenbeitrages in Höhe von € 376,00 ausgesetzt Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…vom 22. Dezember 2011, betreffend Aussetzung der Einhebung von Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) wird die Einhebung der Altlastenbeiträge in Höhe von insgesamt € 448,00 ausgesetzt: Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8/5.01, 1010 Wien, über den Antrag des Revisionswerbers vom 20.11.2023, der erhobenen außerordentlichen Revision vom…
…Zl. 420000/07814/2011, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Abs.1 BAO wird die Einhebung des Altlastenbeitrages in Höhe von € 72,00 ausgesetzt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Villach vom 22. Dezember 2011, betreffend Aussetzung der Einhebung von Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) wird die Einhebung des Altlastenbeitrages in Höhe von € 616,00 ausgesetzt: Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…eine festzusetzende Einkommensteuer von 0,- (null) Euro. 6.) In Anbetracht der vorgelagert erforderlichen Befassung mit den Vorbemerkungen und dem dargestellten Sachverhalt durch das Gericht beantragen wir die Aussetzung des Fristenlaufs der Beantwortung der aufklärungsbedürftigen Sachverhalte bis zum Vorliegen einer Stattgabe oder Zurückweisung der Anträge Pkt…
…Villach vom 25. April 2012, betreffend Aussetzung der Einhebung von Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) wird die Einhebung des Altlastenbeitrages in Höhe von € 88,00 ausgesetzt: Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…über die Beschwerde vom 13. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. Dezember 2022 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung zur Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…als nach Abs. 4 Anbringen (wie z.B. ein rechtzeitig eingebrachter Antrag auf Aussetzung der Einhebung) oder Amtshandlungen der Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen entgegenstünden. Diese Fristen würden mit Ablauf der sich aus Abs. 4 ergebenden Zeiträume neu zu laufen beginnen. Im gegenständlichen Fall seien…
…420000/06185/2010, betreffend Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Abs.1 BAO wird die Einhebung folgender Abgaben und Nebengebühren ausgesetzt: Altlastenbeitrag: € 26.784,00 Säumniszuschlag: € 535,68 Verspätungszuschlag: € 803,52 Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof…
…der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 26. März 2020, Zahl RV/2200008/2018, betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen erhobenen und zur Zahl RR/2200003/2020 protokollierten außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, den Beschluss gefasst: Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben…
…Zl. 420000/06429/2011, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Abs.1 BAO wird die Einhebung des Altlastenbeitrages in Höhe von € 600,00 ausgesetzt Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LIKAR Rechtsanwälte GmbH, Pestalozzistraße 1/II/13, 8010 Graz, über den Antrag des Revisionswerbers vom 2. Februar 2026, gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 18. Dezember 2025…
…R in der Beschwerdesache A, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. September 2013 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Dezember 2011, betreffend Aussetzung der Einhebung von Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) wird die Einhebung folgender Abgaben und Nebengebühren ausgesetzt: Altlastenbeitrag: € 2.712,00 Säumniszuschlag: € 54,24 Verspätungszuschlag: € 54,24 Eine Revision an den…
…vertreten durch H Rechtsanwälte GmbH, Adresse2, gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 8. September 2011 betreffend den Eventualantrag vom 25. Mai 2011 auf Aussetzung der Einhebung von Abgaben gemäß § 212a BAO zum Abgabenbescheid des Zollamtes Graz vom 4. März 2011, Zl. 7900000/aa/2011…