…12 Abs. 3 BAO können gegen den Anspruch im Zuge des finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens nur insofern Einwendungen erhoben werden, als diese auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Wenn der Abgabenschuldner bestreitet, dass…
…einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…
…und Sicherung eben dieser. Ein ausreichender objektiver sowie unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Einkunftsquelle ist damit gegeben. Dieser Umstand wird auch noch durch die Tatsache untermauert, dass die Kreditaufnahme und der Erwerb des Vermietungsobjektes nach Entstehung und Zweckbestimmung miteinander verbunden sind. Gleiches gilt für das…
…Bescheiderlassung, der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren - bei richtiger rechtlicher Subsumtion- zu der im nunmehr wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet demnach die Möglichkeit, bisher unbekannten…
…Jahre mit den im Antrag bezeichneten und sich aus den Beilagen ergebenden Änderungen anzusehen. Das Finanzamt hat denselben Schluss gezogen und hat den Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Körperschaftsteuer 2013 bis 2022 mangels Vorliegens von neuen Tatsachen als unbegründet abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat gemäß …
…einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…
…des Ehegatten entnehmen lässt. Das Geständnis sowie die vorgelegten Rechnungen stellen neue Tatsachen und Beweismittel dar und berechtigen die Verurteilte zur gegenständlichen Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens. Beweis: Schreiben des Finanzamtes Wien 09/18/19 Klosterneuburg über die Einleitung des Verfahrens gegen den Ehegatten der Verurteilten; Niederschriftliche…
…Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Erkenntnis, dass ein Steuergesetz bereits seit geraumer Zeit nicht mehr in Geltung steht, eine „Tatsache“ iSd § 303 BAO ist, um über die Wiederaufnahme des Verfahrens eine Rückzahlung der irrtümlich gezahlten Steuerbeträge zu erwirken. Das Finanzamt konnte über § 201 BAO iVm…
…führen oder Zahlungen gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde vorzunehmen. Unabhängig davon ist festzuhalten, dass die Abgabenbehörde gemäß § 143 BAO berechtigt ist, von jedermann Auskunft über alle für die Erhebung von Abgaben maßgebenden Tatsachen zu verlangen. Abgabepflichtige sind gemäß § 138 BAO verpflichtet, der Abgabenbehörde allgemein Bücher…
…BAO (in der im Streitfall maßgebenden Fassung) ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua in Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem…
…Oktober 2015 dieselben Wiederaufnahmegründe angeführte habe, wie der nunmehr angefochtene Wiederaufnahmebescheid. Es sei somit nicht vom Vorliegen neuer Tatsachen auszugehen. Die Abänderung der Textziffern 3 und 4 des Betriebsprüfungsberichtes würden die Wideraufnahme nicht rechtfertigen, weil es sich dabei lediglich um eine neue rechtliche Beurteilung des…
…zehn Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten ist. § 270 BAO lautet: § 270. Auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde im Laufe des Beschwerdeverfahrens zur Kenntnis gelangen, ist von der Abgabenbehörde Bedacht zu nehmen, auch wenn dadurch das Beschwerdebegehren…
…1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Bf., vertreten durch V1 und V2, vom 02.08.2013, gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 02.07.2013, betreffend die Abweisung eines Antrages gem. § 295a BAO bzw. § 299…
…begünstigten Besteuerung gem.§ 37 EStG 1988. Im Vorlageantrag wurde kein Einwand gegen die materiellrechtlichen Ausführungen des Finanzamtes gemacht, weshalb allein die Tatsachenfrage zu klären ist: Aus dem Akteninhalt und Beschwerdevorbringen erhellt, dass der nunmehrige Bf eine „handelsvertreterrechtliche Stufenklage“ gegen einen Geschäftspartner einbrachte. Der Anwalt des…
…verjährt. Mit zweitem Bescheid vom 24.10.2014 wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend 2008-2012 abgewiesen. Die im Antrag vorgebrachten Umstände seien keine Tatsachen oder Beweise, die neu hervorgekommen seien. Mit Eingabe vom 18.11.2014 bekämpfte der Bf einerseits die Beschwerdevorentscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Dr. Nicolaus Pomaroli MAS in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes - FinStrG, der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes - FinStrG, der…
…Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Gemäß § 270 BAO ist von der Abgabenbehörde auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde im Laufe des Beschwerdeverfahrens zur Kenntnis gelangen…
…der deutschen Rente nicht in Österreich, sondern in Deutschland liege. Aus österreichischer Sicht sei diese Beurteilung keine Rechtsfrage, sondern eine neue Tatsache, die eine Wiederaufnahme der Verfahren rechtfertige. Darüber hinaus werde auf den Schriftsatz vom 31.10.2022 verwiesen. Im letztgennannten Schriftsatz wurde ua ausgeführt…
…einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…