Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Zu bemerken ist, dass die im offenbar nicht zugestellten Bescheid vom 5.5.2009 vertretene Ansicht, § 3 Abs. 2 FLAG 1967 i.d.F. Pensionsharmonisierungsgesetz BGBl. I Nr. 142/2004, wonach der ständige Aufenthalt in Österreich von 60 Kalendermonaten zum Familienbeihilfenanspruch geführt hat, finde keine…
Der beschwerdeführenden Partei steht das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung dieses Erkenntnisses eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde ist direkt beim Verfassungsgerichtshof (Freyung 8, 1010 Wien) einzubringen. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmen - durch…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R.r in der Strafsache gegen Bf., Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom vom 27. Sept. 2013 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien…
Die Beschwerde ist daher hinsichtlich der Monate 01/2010 bis 12/2011 als unbegründet abzuweisen. 4 Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist nach § 133 Abs. 4 erster Satz B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
…Über diesen Asylantrag, wie auch über die Asylanträge der restlichen Familienangehörigen, wurde letztlich negativ entschieden. Die letztlich erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde blieb erfolglos (Beschluss 15.10.2009). In weiterer Folge hat der Berufungswerber dann, ebenso wie die weiteren anderen Familienangehörigen, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung einen Antrag…
…Dezember 2013 beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde erhoben. Über diese Beschwerde ist das Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof zu Zl. 2013/13/0125 noch anhängig. Alleine aus diesem Grund steht bei einigen weiter unten angeführten Fakten die Höhe der Abgaben noch nicht mit der für eine strafrechtliche Verurteilung notwendigen…
…nicht bewusst oder bekannt. Im Vertrauen auf die rechtskräftige Veranlagung der Jahre 1994 und 1995 wurden die fraglichen Geldmittel, die Gegenstand der Berufung bzw. nachfolgender Verwaltungsgerichtshofbeschwerde dargestellt haben, in verschiedene Bauprojekte investiert, wobei zur Anschaffung dieser Projekte auch Bankkredite aufgenommen wurden. Die finanzierenden Banken haben…
…Abgaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Abgabepflichtigen nicht dargebracht worden, sodass schon aus diesem Grund die Bewilligung einer Zahlungserleichterung nicht in Betracht komme. Die Einbringung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde allein stelle nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine taugliche Begründung für ein Zahlungserleichterungsansuchen nach § 212 Abs…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. Mai 2010, Erf.Nr…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Frau Bf., X. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrstgeuern Wien vom 25. Jänner 2010, betreffend 1…
Gemäß Artikel 133 Abs. 4 B-VG ist gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts die ordentliche Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere, weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Doktor in der Sache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Klage gegen das Finanzamt Österreich bezüglich Infoschreiben zu Meinungsstreit zwischen Ungarn und Österreich, betreffend Familienbeihilfe vom 5. Juni 2024 beschlossen: Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. August 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 15. Juli 2021 betreffend Gebühren 2021 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß…
B E S C H L U S S Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Name in der Beschwerdesache Bschwf., Adresse, nunmehr vertreten durch B-GmBH gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2001, Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner bis September 2002 sowie Einkommensteuer…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu…
Hinsichtlich der Anwendung der einfachgesetzlichen Bestimmung des § 212a Abs. 5 BAO, insbesondere hinsichtlich des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung, folgt die gegenständliche Entscheidung der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (z.B. VwGH 6.7.2006, 2003/15/0126). Die Revision ist somit gemäß Art. 133 Abs. 4…
Gesamthaft gesehen war dem mit Schreiben vom 24. Juni 2021 erweiterten Beschwerdebegehren somit insoweit teilweise Folge zu geben, als die Steuerbemessungsgrundlage aufgrund der Erfassung des auf vorobligatorische Arbeitnehmerbeiträge entfallenden Anteiles an der Kapitalauszahlung gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 mit 25…