…§ 154 AußStrG, der die "Überlassung an Zahlungs statt" regelt: (1) Ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen österreichisches Recht anzuwenden, so hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen, wenn nicht schon eine unbedingte Erbantrittserklärung oder ein Antrag auf…
…die Gegenleistung proportional aufzuteilen." Im Vorlageantrag wurde ergänzend ausgeführt, dass die Erstbehörde verkenne, dass durch die Überlassung von Nachlassvermögen an Zahlungs statt nicht die ganze Forderung des BF abgegolten werde, sondern nur ein Teilbetrag, der eben dem Wert der überlassenen Vermögenswerte entspreche: Die Gesamtforderung des…
…Finanzamt erstmalig am 11. August 2023 Kenntnis von der Einmalzahlung erlangte. Das Sterbedatum ist ebenfalls elektronisch vermerkt. Die Überlassung der Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt ergibt sich aus dem Beschluss des Bezirksgerichtes ***Ort***. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Einstellung des…
…nach §§ 547 und 797 ABGB. Wird die Verlassenschaft jedoch armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im Beschwerdefall - an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist…
… 212a BAO ausgesetzt. Am 23.9.2019 verstarb ***Bf***. Die Verlassenschaft des ***Bf*** wurde mit Überlassung an Zahlungs statt beendet. Es gibt keine vertretungsbefugte Person für die Verlassenschaft. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ist durch die vorgelegten Unterlagen der belangten Behörde und des Bezirksgerichtes Korneuburg zu…
…zweifelhaft ist, wer zur Vertretung einer Verlassenschaft befugt ist, oder wer beim Wegfall einer juristischen Person oder eines dieser ähnlichen Gebildes oder eines sonst verbleibenden Vermögens vertretungsbefugt ist. Im gegenständlichen Fall ist das Nachlassvermögen der Witwe an Zahlungs statt überlassen worden (§ 154 AußStrG). Es ist…
…nach §§ 547 und 797 ABGB. Wird die Verlassenschaft jedoch armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im Beschwerdefall - an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist…
…Mit Beschluss des Verlassenschaftsgerichts vom Datum2 wurden die Aktiva der Verlassenschaft, die genau aufgeführt sind, dem Bruder des Verstorbenen an Zahlungs statt überlassen. In der Auflistung der Aktiva ist kein Guthaben bei der belangten Behörde angeführt. Es besteht auch kein Guthaben bei der belangten Behörde.…
…festgesetzt. In der gegen diesen Bescheid rechtzeitig erhobenen Beschwerde wird vorgebracht, im Kaufvertrag sei anstelle der Bezahlung des Kaufpreises von € 420.000 an Zahlungs statt die Herstellung von Wohneinheiten in Höhe der dem Kaufpreis entsprechenden Kosten vereinbart worden. Es seien daher nur diese Herstellungskosten…
…das gerichtliche Verlassenschaftsverfahren gehört ua § 154 AußStrG, der die "Überlassung an Zahlungs statt" regelt: "(1) Ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen österreichisches Recht anzuwenden, so hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen, wenn nicht schon eine unbedingte…
…Forderungsanmeldungen der Gläubiger wurden zur Kenntnis genommen und fanden in den Aktiven keine Deckung. Daher lagen nach Ansicht des Gerichts die Voraussetzungen für eine Überlassung an Zahlungs statt vor. Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Schuldenregulierungsverfahrens (Jänner 2022) ein Abgabenrückstand von…
…nach §§ 547 und 797 ABGB. Wird die Verlassenschaft jedoch armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im gegenständlichen Beschwerdefall - an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt…
…da die Verlassenschaft u.a. überschuldet ist, ein Antrag auf Überlassung an Zahlungs statt gestellt und keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben wurde. Über die Beschwerde wurde erwogen: § 19 Abs. 1 BAO lautet: Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf…
…einem Käufer mit dem Verkaufswert zu begrenzen. In seiner Beschwerdevorentscheidung vom 21. März 2014 hat das GVG die Beschwerde als unbegründet abgewiesen, weil die Überlassung an Zahlungs statt gemäß § 798a ABGB einen Titel zum Eigentumserwerb, dem kein einen Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist…
…425,59 Euro wurden der Tochter der Bf gegen Bezahlung der Bestattungskosten iHv 3.264,34 Euro gem §§ 154 f AußStrG an Zahlungs statt überlassen. Eine Einantwortung hat somit nicht stattgefunden. Eine für die Verlassenschaft vertretungsbefugte Person konnte nicht gefunden werden. Beweiswürdigung: Die getroffenen Sachverhaltsfeststellungen…
…vom Konto des Bf. bezahlt worden sei; Protokoll eines Notars vom 25.11.2013 betreffend Antragstellung auf Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt durch einen der vier Söhne der Verstorbenen, der zugleich ihr Sachwalter war. Aus dem erstellten Inventar ist ersichtlich, dass den Aktiva von…
… 154 AußStrG an Zahlungs statt überlassen werden. Eine Gesamtrechtsnachfolge (§ 19 BAO) nach dem verstorbenen ***Bf1*** findet daher nicht statt. In Hinblick auf das Erlöschen der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers ist die alleinige Zustellung an das Finanzamt ausreichend. Zur Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes…
…BAO-Handbuch 84). 5. Schlussfolgerung Das Verfahren betreffend Zurückweisung des Antrags auf Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe war einzustellen, da der Bf. verstorben ist und der Nachlass an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStrG überlassen wurde, also keine Einantwortung und damit keine Gesamtrechtsnachfolge iSd § 19 BAO stattfand. Eine…
…nach §§ 547 und 797 ABGB. Wird die Verlassenschaft jedoch armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im gegenständlichen Beschwerdefall - an Zahlungs Statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt…
…gezwungen werden kann, etwas anderes anzunehmen, als er zu fordern hat, bedarf es für die Tilgungswirkung der Hingabe an Zahlungs Statt einer Hingabevereinbarung. Diese ist idR ein Realvertrag und gilt die Hingabe der anderen Sache zur Erfüllung der (alten) Forderung als entgeltliches Geschäft (vgl. Rummel, …