…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Entfernung nicht zumutbar ist, bei mehr als über 60 km 3.672 Euro jährlich (dh 306 Euro/Monat). Gem. § 16 Abs.1 Z6 lit.e 2.Teilstrich EStG 1988 steht kein Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz (…
…Rückkehr vom Arbeitsort zu ihrem neuen Familienwohnsitz zumutbar war oder nicht. Auf die diesbezüglichen Beschwerdeausführungen braucht daher nicht eingegangen werden. Aus diesen Gründen sind die von der Bf. beantragten Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten in den Jahren 2012 und 2013 nicht als Werbungskosten iSd …
…auf die genannte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs keineswegs als unzumutbar lang bezeichnet werden. Die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort ist im konkreten Fall nicht beruflich veranlasst, da die tägliche Rückkehr des Beschwerdeführers zum Familienwohnsitz zumutbar ist. Der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen liegt im Ergebnis nicht außerhalb…
…seien, da die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar sei, wenn die Entfernung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort weniger als 80 km betrage oder die Fahrzeit mit dem tatsächlich benutzten Verkehrsmittel (VwGH 19.12.2013, 2010/15/0124) weniger als eine Stunde betrage (VwGH 31.7.2013…
…Mit diesem betrage die Fahrzeit unter einer Stunde. Die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz sei somit zumutbar und die beantragten Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung seien daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Auch bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels betrage die Distanz ebenfalls unter 80 km…
…kommen als Erstes die vom Berufungswerber laut Email vom 10. Oktober 2017 geltend gemachten Betriebskosten und Stromkosten in Höhe von € 4.344,00 in Betracht, welche ihm dadurch erwachsen sind, dass er am Arbeitsort wohnen musste, da die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar…
…festgestellt. Bei den im Beschwerdefall angenommenen Fahrzeiten von mehr als zwei Stunden hätte es zudem einer eingehenderen Auseinandersetzung mit den vorgebrachten gesundheitlichen Einschränkungen des Bf. bedurft, um die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz als zumutbar beurteilen zu können. Im fortgesetzten Verfahren wurde dem Finanzamt mitgeteilt…
…dieser Fahrtstrecke und der dabei zurückgelegten Zeit sei daher die tägliche Heimfahrt an den Familienwohnsitz zumutbar. Auch das Pendlerpauschale könne nicht berücksichtigt werden, da die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung nicht an mehr als zehn Tagen im Monat zurückgelegt werde. Gegen diesen Bescheid erhob der Abgabepflichtige…
…tägliche Wegstrecke beträgt mehr als die halbe Arbeitszeit (bei Vollbeschäftigung und einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden)! 2. Kosten für doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten Die Kosten für doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten wurden deshalb nicht berücksichtigt, weil eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar sei. Die…
…nicht zumutbar, den gewählten Familienwohnsitz aufzugeben. Sie ersuche daher, den angefochtenen Einkommensteuerbescheid zu korrigieren, der Beschwerde stattzugeben und die beantragten Werbungskosten für Familienheimfahrten sowie die doppelte Haushaltsführung anzuerkennen. Diese Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 wurde mit Beschwerdevorentscheidung (vormals Berufungsvorentscheidung) vom 20.04.2012 als unbegründet…
…Orten berufstätig sind und eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar ist. Der Grund, weshalb Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung überhaupt als Werbungskosten Berücksichtigung finden, liegt darin, dass derartige Aufwendungen solange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung…
…Abs. 1 EStG 1988 definiert Werbungskosten als Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit e EStG dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit…
…Bei den im Beschwerdefall angenommenen Fahrzeiten von mehr als zwei Stunden hätte es zudem einer eingehenderen Auseinandersetzung mit den vorgebrachten gesundheitlichen Einschränkungen bedurft, um die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz als zumutbar beurteilen zu können. Der angefochten Bescheid war daher wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften gemäß…
…684 km). Er erhalte dafür von seinem Arbeitgeber keine Vergütung und einen Zulassungsschein könne er nicht vorlegen, weil das Auto verkauft sei. Als Grund für die Tatsache des Familienwohnsitzes in Ungarn gab er mit Schreiben vom 22. Februar 2019 über Nachfrage an, es sei für…
…wurde ein Bescheid bestätigt, in dem die tägliche Rückkehr an einen von der Arbeitsstätte 83 km entfernten Familienwohnsitz als zumutbar erachtet wurde, weil dies keine unüblich weite Entfernung darstelle und ein Großteil der Strecke auf der Autobahn zurückgelegt werden könne. Bezug nehmend auf die oa…
…gewählt zu haben. Als weitere Voraussetzung für die Gewährung von Familienheimfahrten ist aus dem Akteninhalt nicht ersichtlich, ob und in welcher Höhe der Ehegatte der Beschwerdeführerin in Deutschland Einkünfte bezogen hat und ihm aufgrund dessen die Verlegung des Familienwohnsitzes nach A nicht zumutbar gewesen wäre. …
…Beschwerdeführer, welcher ein bedeutend höheres monatliches Einkommen habe als seine Partnerin, auch seine Partnerin. Diese sei laut vorgelegter Bestätigung in Kroatien selbst beschäftigt, beziehe dort ein Einkommen. Deshalb sei der Partnerin eine Verlegung des Familienwohnsitzes von Kroatien nach Österreich nicht möglich bzw. nicht zumutbar. Es…
…wird von seinem Arbeitgeber als Tunnelbauarbeiter an ständig wechselnden Arbeitsstätten eingesetzt, sodass der Arbeitsplatz_A von vornherein befristet ausgelegt war. Strittig verbleibt somit lediglich die Frage, ob dem Beschwerdeführer eine tägliche Rückkehr von seinem Arbeitsplatz an den Familienwohnsitz in Wohnsitz_A zumutbar war oder nicht…
…jede Woche zu seiner Familie nach Ungarn heimgefahren. Da die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht zumutbar gewesen sei, seien die Aufwendungen für die Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten abzugsfähig. Der an diese letztgenannte Adresse zugestellte Vorhaltsbericht, kam allerdings mit dem Vermerk "non-existent…
…Verlegung des Familienwohnsitzes an den Arbeitsort bzw in dessen Nahebereich zumutbar ist, können nach der Rechtsprechung bestimmte Aufwendungen für diese doppelte Haushaltsführung ausnahmsweise als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Damit Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden können, muss also ein Familienwohnsitz bestehen. Ein Familienwohnsitz liegt vor…