…0083). Es ist angesichts einer absehbaren befristeten Entsendung an einen anderen Beschäftigungsort dem Steuerpflichtigen nicht zumutbar, den gewählten Familienwohnsitz aufzugeben. Dies ist zB der Fall, wenn von vornherein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis fünf Jahren befristet ist (VwGH 26…
…Fall der Entsendung Rz 343 LStRI sage, dass "angesichts einer absehbaren befristeten Entsendung an einen anderen Beschäftigungsort es dem Steuerpflichtigen nicht zumutbar ist, den gewählten Familienwohnsitz aufzugeben. Es ändert an dieser Unzumutbarkeit nichts, wenn die Familie des Beschwerdeführers ihn auf die Dauer seiner Entsendung an…
…dass es dem Bf angesichts des absehbaren vorübergehenden Aufenthaltes sowie der befristeten Beschäftigung in Österreich nicht zumutbar gewesen sei, den gewählten Wohnsitz in Italien, welchen er seit Jahren inne habe, aufzugeben. Für die Dauer der Entsendung hätte der Bf in Österreich einen Wohnsitz zur Dienstverrichtung…
…dass im Unternehmen seines österreichischen Dienstgebers befristete Entsendungen der Dienstnehmer zu ausländischen Tochterunternehmen üblich und als Maßnahme zur Verbesserung des interkulturellen Verständnisses auch erwünscht seien. Aus Interesse am Aufbau stabiler Geschäftsbeziehungen am neuen Einsatzort strebe der Dienstgeber grundsätzlich eine Entsendungsdauer von 2-3 Jahren an…
…Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis fünf Jahren befristet ist (vgl. VwGH 26.11.1996, 95/14/0124, mwN). Ist es dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten, angesichts einer absehbar befristeten Entsendung an einen anderen Beschäftigungsort den gewählten Familienwohnsitz aufzugeben, dann ändert es…
…der Entsendung für die Familie ***Bf*** absehbar. Die Familie ***Bf*** hat stets den Wohnsitz in Österreich als ihren Hauptwohnsitz betrachtet und war daher von einem rechtmäßigen Familienbeihilfen- sowie Kinderabsetzbetragsbezug überzeugt. Wir stellen daher nochmals den Antrag, zumindest für die Zeit des ersten befristeten Entsendungsvertrages von…
…95/14/0059 ua.). Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung könnten immer nur so lange vorliegen, bis der Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort verlegt werde (Ausnahme im Fall einer befristeten Entsendung). Wie in der Beantwortung des Ersuchens um Ergänzung angeführt, sei der Beschwerdeführer von seinem Arbeitgeber *** s…
…zurückkehren. Damit sei die Tätigkeit am Beschäftigungsort in M./I. jedenfalls auf einen absehbaren Zeitraum befristet (nach Ablauf des Streitjahres 2017 auf maximal 5 Jahre und 3 Monate), weshalb eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenfalls nicht zugemutet werden könne (vgl. VwGH 26.11…
…bis der Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort verlegt wurde. Eine Ausnahme stellt der Fall einer absehbar befristeten Entsendung an einen anderen Beschäftigungsort dar. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) ist die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem…
…die Arbeitserlaubnis der Republik C, das Protokoll eines im Zusammenhang mit der Beendigung der Entsendung geführten Mitarbeitergesprächs vom 14.12.2018, eine Ansässigkeitsbestätigung der C*** sowie eine Lohnsteuerbescheinigung der ***1*** für die Jahre 2017 und 2018. Mit den am 22.7.2022 zugestellten Bescheiden vom…
…begründend aus, dass ihre Familie und Freunde in der Slowakei verblieben seien. Für sie seien die jährlichen Verlängerungen der Entsendungen nicht absehbar gewesen. Den unbefristeten Dienstvertrag habe sie von einer anderen Konzerngesellschaft erhalten und mit der lokalen Anstellung habe sie eine neue Position eingenommen. Seitdem…
…von vornherein absehbar befristeten Zeitraum (von bloß einigen Jahren) als Arbeitnehmer ins Ausland entsendet wird, auch dann nicht zugemutet werden kann, seinen Familienwohnsitz aus Anlass der befristeten Entsendung aufzugeben, wenn die Familie des Arbeitnehmers diesen auf Dauer der Entsendung an den Beschäftigungsort seiner Entsendung begleitet…
…und der Schulbesuch des gemeinsamen Kindes in Wien nicht ausschlaggebend für Beurteilung als Mittelpunkt der Lebensinteressen der gesamten Familie sein. Es ist angesichts der absehbaren befristeten Begleitung der Tochter an den Beschäftigungsort der Mutter unserer Ansicht nach der Steuerpflichtigen nicht zumutbar, den Familienwohnsitz in A…
…dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis fünf Jahren befristet ist (vgl. VwGH 26.11.1996, 95/14/0124; VwGH 24.11.2011, 2008/15/0296 zu einem auf zwei Jahre befristeten Projekt). Angesichts einer absehbaren befristeten Entsendung an einen anderen Beschäftigungsort ist es dem …
…auswärtige Tätigkeit mit bis zu vier bis fünf Jahren befristet ist (vgl. VwGH 26.11.1996, 95/14/0124; VwGH 24.11.2011, 2008/15/0296; vgl. auch Pülzl, SWK 16/2002, 466). Angesichts einer absehbaren befristeten Entsendung an einen anderen Beschäftigungsort ist es dem …
…des Dienstreisebegriffes der lohngestaltenden Vorschrift im Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung. Die Punkte VIII B) 11. und 12. dieses Kollektivvertrages lauten: B) Bei Entsendung durch den Überlasser in weit entfernte Beschäftigerbetriebe: 11. Eine Dienstreise liegt ferner vor, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitskräfteüberlasser in einen Betrieb überlassen wird…
…des Dienstreisebegriffes der lohngestaltenden Vorschrift im Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung. Die Punkte VIII B) 11. und 12. dieses Kollektivvertrages lauten: B) Bei Entsendung durch den Überlasser in weit entfernte Beschäftigerbetriebe: 11. Eine Dienstreise liegt ferner vor, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitskräfteüberlasser in einen Betrieb überlassen wird…
…der für einen von vornherein befristeten Zeitraum als Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wird, auch dann nicht zugemutet werden, seinen Familienwohnsitz aus Anlass der befristeten Entsendung aufzugeben, wenn die Familie des Arbeitnehmers diesen an den Beschäftigungsort der Entsendung begleitet. Durch den absehbar vorübergehender Aufenthalt der Familie…
…vorhanden sind und der zu Betreuende den Auftrag selbst erteilt, kann das Vertragsverhältnis wenige Tage oder auch mehrere Jahre andauern. In vielen Fällen wird nicht absehbar sein, wie lange die Person zu betreuen sein wird. Je nach getroffener Vereinbarung kann im Einzelfall auch eine unselbständige…
…aus der Möglichkeit einer - wie er vorbringt - "absehbaren befristeten Entsendung an einen anderen Beschäftigungsort" ergibt sich eine solche Unzumutbarkeit schon deshalb nicht, weil im Beschwerdefall jegliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass der Bf im Falle einer Entsendung an einen anderen Dienstort (gerade) mit einem Einsatz im…