…vom 27. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch B, vom 17. Juli 2017 betreffend Haftungsinanspruchnahme gem. § 9 iVm § 80 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführer gemäß…
…vom 25. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch C, vom 17. Juli 2017 betreffend Haftungsinanspruchnahme gem. § 9 iVm § 80 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführer gem…
…vom 27. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch B, vom 17. Juli 2017 betreffend Haftungsinanspruchnahme gem. § 9 iVm § 80 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführer gem…
…Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Haftungsinanspruchnahme auf folgende Abgabenschulden in Höhe von insgesamt € 111.888,81 eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Haftung | Umsatzsteuer | 04/10 | 17.022,64 | Umsatzsteuer | 06/10 | 7.924,66 |…
…Vermögen der Primärschuldnerin. Demgemäß erfolgte die Haftungsinanspruchnahme für die Körperschaftssteuer 2015 über € 13.500,00 somit nicht zu Recht. Für allfällige Rückfragen steht das Finanzamt gerne zur Verfügung." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Gesellschafterinnen und Geschäftsführerinnen der Primärschuldnerin waren AB und CD. Der Beschwerdeführer…
…belangten Behörde vorgelegten Protokolls- und Urteilsvermerk vom 16.1.2023, in den Einsicht genommen wurde. Die Feststellung, dass anlässlich der Haftungsinanspruchnahme keine Säumniszuschlags- und Aussetzungszinsenbescheide dem Beschwerdeführer bekannt gegeben wurden, gründet sich einerseits darauf, dass die belangte Behörde im Zuge der Beschwerdevorlage zwar die USt…
…RV/5101346/2011; VwGH 12.9.2023, Ra 2022/13/0116). Andererseits ist die Haftungsinanspruchnahme generell ins Ermessen gestellt. Haften für eine Abgabenschuld zwei oder mehrere Gesamtschuldner, so wird sich die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensübung nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten dürfen…
…hat das Bundesfinanzgericht daher davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer die Abgaben schuldhaft nicht entrichtet hat. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe Die Haftungsinanspruchnahme setzt eine Kausalität zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung und dem Abgabenausfall voraus. Wie im Vorpunkt dargestellt, geht das Bundesfinanzgericht auf Basis der…
…sei, erscheine der angefochtene Bescheid rechtswidrig. Überdies werde auf die Beschwerdevorentscheidung vom 05.02.2015 verwiesen, mit welcher über seine Haftung rechtskräftig entschieden worden sei. Es sei bestenfalls eine quotenmäßige Haftungsinanspruchnahme denkmöglich und verweise der Bf. diesbezüglich auf seine Eingabe vom 21.06.2011, in…
…kann (insbesondere Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Gründen des § 184 Abs 2 und 3 BAO). Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung sind - wenn der Haftungsinanspruchnahme ein Bindungswirkung auslösender Bescheid an die Gesellschaft vorangegangen ist - in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren…
…kann (insbesondere Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Gründen des § 184 Abs 2 und 3 BAO). Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung sind - wenn der Haftungsinanspruchnahme ein Bindungswirkung auslösender Bescheid an die Gesellschaft vorangegangen ist - in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren…
…selbständig als alleiniger Geschäftsführer. Über das Vermögen der A-GmbH wurde mit Beschluss des LG vom 29.04.2009 das Konkursverfahren eröffnet und in weiterer Folge ein Zwangsausgleich (Quote 20%) bestätigt. Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter…
…Höhe von € 373,00 sei nicht mehr verfügt und sei dieser Betrag vom Masseverwalter abgeschöpft worden, sämtliche wesentliche Beträge seien an die Abgabenbehörde gegangen. Im Zusammenhang mit der Pflichtverletzung bzw. Haftungsinanspruchnahme sei festzuhalten, dass hinsichtlich der Pflicht des Vertreters, für die Abgabenschuld zu haften…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache P-2 und P-3, beide A-1, beide vertreten durch Bichler Zrzavy Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Weyrgasse 8, 1030 Wien, als Rechtsnachfolgerinnen der Verlassenschaft nach P-1, über die Beschwerde…
…dem Fälligkeitstag zu begleichen. Er hat darzustellen, dass ab dem Zeitpunkt, an welchem die von der Haftungsinanspruchnahme erfassten Abgaben fällig geworden sind, keine Geldmittel der Gesellschaft mehr vorhanden waren. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung…
…ob in Folge schuldhafter Verletzung der einem Vertreter auferlegten Pflichten eine Haftungsinanspruchnahme für den Bf in Bezug auf die erwähnten Nachforderungsbeträge an Umsatzsteuer gegeben ist. Aufgrund des am 19.02.2014 angenommenen Sanierungsplanes im Konkursverfahren gegen die R-GmbH (AZ: Z2) verbleibt am Abgabenkonto der…
„Ob der eines Finanzvergehens Angeklagte seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nachgekommen ist, hat das Gericht im Finanzstrafverfahren eigenständig zu prüfen“ (OGH 10.3.1992, 14 Os 61/91). „Das Gericht hat selbstständig Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite zu treffen und eine eigenständige Beweiswürdigung vorzunehmen…
…tätig war und Löhne ausbezahlt hat. Die Übermittlung der Umsatzsteuerbescheide 2013 und 2014 und der Körperschaftssteuerbescheide 2012, 2013 und 2014 an den Beschwerdeführer im Zuge der Haftungsinanspruchnahme wurde von der belangten Behörde nachgewiesen. Hingegen gab die belangte Behörde selbst an, dass sie die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide 10…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Dr. A. als Masseverwalter über das Vermögen des J., Adresse, über die Beschwerde des Haftenden vom 14.08.2012 gegen…
… 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Firma X-GmbH zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeit | Betrag | Umsatzsteuer | 06/09 | 17.08.2009 | 3.696,41…