…die Frage strittig, ob der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) unmittelbar für nicht abgeführte Lohnsteuer im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von Wohnraum in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund einer Empfehlung des Rechnungshofes in seinem Bericht aus dem Jahr 2017 (Reihe Bund 2017/37; III…
…Strittig ist, ob der Beschwerdeführer, im folgenden "der Bf." im Jahr 2011 Dienstnehmer beschäftigt hat, für deren nicht abgeführte Lohnsteuer er haftet. Verfahrensgang vor der Abgabenbehörde Der Bf. wurde Ende März 2012 bei einer Finanzpolizei-Kontrolle bei einem Haus in ***14*** angetroffen, wo er…
…zulässig. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheiden vom 21.November für die Lohnsteuer 2011 bis 2014 machte das Finanzamt die Haftung für die nicht abgeführte Lohnsteuer der entsprechenden Jahre geltend und setzte unter einem für die bereits fällig gewesene Lohnsteuer den Säumniszuschlag fest. Gleicher Weise wurde mit Bescheiden…
…dass die einbehaltene Lohnsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt wurde. Es habe keine Anhaltspunkte für den Bf. gegeben, dass es sich bei dem Arbeitgeber nicht um eine seriöse Firma handle. Die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2012 sowie die Anrechnung der einbehaltenen Lohnsteuer werde beantragt. Über die…
…Steuern wurden zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten weder erklärt noch abgeführt. Diese Steuern waren aber schon lande vor deren Festsetzung fällig. Warum darin keine schuldhafte Pflichtverletzung liegen soll ist nicht nachvollziehbar. Die Bf. habe sie sich redlich bemüht die Lohnsteuerforderungen für das Jahr 2007 zu befriedigen…
…8 lit. a EStG 1988 hätte unter Berücksichtigung (Anrechnung) einer hypothetischen (jedoch in dieser Höhe vom ehemaligen Arbeitgeber gesetzeskonform nicht einbehaltenen und abgeführten) Lohnsteuer zu erfolgen, damit bei der gemeinsamen Versteuerung sämtlicher Einkünfte im Zuge der Einkommensteuerveranlagung keine aus den Schadenersatzzahlungen resultierenden Mehrsteuern entstehen würden…
…§ 11.164,24 erzielt. Der Beschwerdeführer war daher im Veranlagungszeitraum 2010 als Steuerschuldner für die von seinem Arbeitgeber A nicht einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuer unmittelbar in Anspruch zu nehmen. Ob der Beschwerdeführer dabei von seinem Arbeitgeber die Auszahlung von sog. "Schwarzlöhnen" aktiv verlangt hat…
…behandelt worden seien, sei mit Haftungsbescheid vom 27.04.2017 (auf die Begründung im angefochtenen Bescheid werde verwiesen) die Haftung lediglich für die nicht ordnungsgemäß abgeführte Lohnsteuer in Höhe von 11.971,86 € ausgesprochen worden. Zu den Beschwerdeausführungen verwies das Finanzamt auf § 248 BAO…
…Steuern wurden zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten weder erklärt noch abgeführt. Diese Steuern waren aber schon lande vor deren Festsetzung fällig. Warum darin keine schuldhafte Pflichtverletzung liegen soll ist nicht nachvollziehbar. Die Bf. habe sie sich redlich bemüht die Lohnsteuerforderungen für das Jahr 2007 zu befriedigen…
…vom S in den Jahren 2018 - 2020 in den jeweiligen Lohnzetteln ausgewiesene, aber nicht abgeführte Lohnsteuer in den Beschwerdejahren zur Anrechnung gelangen kann. Die Einkommensteuer wird entsprechend der Vorschrift über die Abgabenfestsetzung nach § 39 Abs 1 EStG 1988 nach Ablauf des Kalenderjahres nach dem Einkommen…
…die Zahlungen auch vom IEF nicht übernommen wurden. Mangels erfolgten Zuflusses im Jahr 2009 sind die nicht selbständigen Einkünfte aus dem Dienstverhältnis bei der ***1*** GmbH nicht in der Steuererklärung 2009 zu berücksichtigen und etwaig abgeführte Lohnsteuern wieder zu erstatten. Gemäß § 251 BAO sind Bescheide…
…als Arbeitgeberin zusammengefasst, dass für zwar einbehaltene, aber nicht abgeführte Lohnsteuer einerseits eine (verschuldensunabhängige) Haftung der Arbeitgeberin und andererseits eine (verschuldensabhängige) Haftung bestimmter Vertreter besteht. Das Finanzamt machte mit dem in Streit stehenden Bescheid die Haftung des Arbeitgebers nach § 79 Abs 3 iVm § 82 EStG…
…1 angeführten Beträge, wie unten angeführt, der Besteuerung unterzogen. Steuerliche Auswirkungen | Zeitraum | 2006 | 2007 | Einkommensteuer: [359] Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug | 30.000,00 | 45.000,00“ In der mit ihm am 15.12.2011 aufgenommenen Niederschrift gab…
…2022 (zusätzliche, daher nicht abgeführte) Lohnsteuerbeträge nachträglich festgesetzt. Die von der Gesellschaft als richtig angenommen Lohnsteuerbeträge wurden im Rahmen ihrer Möglichkeiten abgeführt; mangels Kenntnis über die Rechtsansicht(en) des Finanzamts Österreichs über die tatsächliche Lohnsteuerschuld wäre es dem Beschwerdeführer gar nicht möglich gewesen, im Rahmen…
…im Einklang. Er wird daher der rechtlichen Beurteilung zugrunde gelegt. Strittig ist allein die Rechtsfrage, ob die SVA von den Pensionseinkünften des in Bulgarien ansässigen Bf. zu Recht österreichische Lohnsteuer einbehalten und abgeführt hat. 3. Rechtliche Beurteilung § 240 BAO lautet: „ (1) Bei Abgaben, die für…
…Als Begründung wurde vom Finanzamt sinngemäß angeführt, dass von der Firma X im Kalenderjahr 2009 keine Bezüge an die Bf. ausbezahlt worden seien und somit kein Zufluss im Sinne des § 19 EStG 1988 erfolgt sei. Eine Anrechnung von Lohnsteuer könne daher nicht erfolgen. Gegen diesen…
…Abzug von Absetzbeträgen geregelt. Dieser Paragraf enthält jedoch keine Regelung betreffend den Ansatz des Grenzsteuersatzes für die pauschale Hinzurechnung anlässlich einer GPLA-Prüfung. Aufgrund der pauschalen Hinzurechnung kann sich der einzelne Steuerpflichtige im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung jedoch die für ihn abgeführte Lohnsteuer nicht erstatten lassen…
…sich in diesem Fall auf die eingeräumte Zahlungsfrist zu berufen. Wie bereits oben angeführt, kann die Nichtabfuhr der Lohnsteuer aber ohnedies nicht mit dem Hinweis auf das Fehlen ausreichender Mittel gerechtfertigt werden. Unabhängig von der zu Unrecht erwirkten Zahlungsfrist lag die schuldhafte Pflichtverletzung des Bf…
…sowie die von der GmbH abgeführten Lohnsteuern in Höhe von € 27.125,99 abgezogen, sodass sich für ausbezahlte Löhne der Betrag von € 24.313,92 ergäbe. Hinsichtlich des Zeitraumes entfalle diese Lohnsteuer richtigerweise auf 01-12/2004. Daraufhin stellte der Bf durch seine…
…gewesen, die lohnsteuerlichen Pflichten des Arbeitgebers einschließlich der Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer wahrzunehmen. Die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer sei daher keinesfalls freiwillig, sondern aufgrund der Befreiungsbescheide zwingend gewesen. Die bfP hafte daher für die nicht richtig abgeführte Lohnsteuer. II. Das…