…von Stundungszinsen liegen damit vor. Dabei ist unerheblich, dass die vom Stundungsansuchen erfassten Anspruchszinsen für sich allein den Betrag von 750 Euro nicht übersteigen. Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 26.01.2017, Ro 2015/15/0044 ausgesprochen, dass eine abgabenbezogene Unterteilung der Stundungszinsen nicht…
…dass die vom Stundungsansuchen erfassten Anspruchszinsen für sich allein den Betrag von 750 Euro nicht übersteigen. Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 26.01.2017, Ro 2015/15/0044 ausgesprochen, dass eine abgabenbezogene Unterteilung der Stundungszinsen nicht in Betracht kommt. Keine Stundungszinsen sind hingegen (wie…
…die Möglichkeit einer abgabenbezogenen Stundung sinnlos erscheinen ließe. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die Richtlinien und der VwGH, Erk. vom 20.9.1987, 332/78, lediglich den Fall regeln, wonach für einen Abgabenrück-stand, für den bis zu einem bestimmten Termin eine Stundung bewilligt wurde…
…an ihre Gläubiger aliquot ausschüttet oder entsprechend verwendet. Dieses Gleichbehandlungsprinzip wurde nicht verletzt. Denn der Gesetzgeber hat durch normative Festlegungen durch Gesetz und Verordnung im Zusammenhang von COVID-19 den Unternehmen oder Steuerpflichtigen einerseits gesetzliche Stundungen für Steuerrückstände eingeräumt, andererseits mit dieser Vorgabe auch festgelegt…
…dass die Abgabenbehörde über Ansuchen des Abgabepflichtigen gemäß § 212 BAO den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen könne, wenn die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…nicht gefährdert wäre. Das Ansuchen wurde mit Bescheid vom 6. März 2013 abgewiesen und dies damit begründet, dass das Ansuchen keine Begründung zum Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Stundung beinhalte. Dagegen richtet sich die Berufung vom 15. April 2013, in der ergänzend ausgeführt wird…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen vom 28. Oktober 2013 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf.) die Stundung des in Höhe von Euro 139.078,19 betreffend die mit Festsetzungsbescheiden vom 21. November 2011 nachbelasteten Lohnabgaben für die Jahre 2007-2010 mit der Begründung…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 2.12.2015 brachte die Beschwerdeführerin (Bf.) ein Zahlungserleichterungsansuchen ein, mit welchem die Stundung eines Rückstandes i. H. v. 464.614,05 € bis zum…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Finanzamtes Salzburg-Land vom 14. Jänner 2013, betreffend Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (in Form von Stundung) gemäß § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 2.12.2015 brachte der Beschwerdeführer (Bf.) ein Zahlungserleichterungsansuchen ein, mit welchem die Stundung eines Rückstandes i. H. v. 464.614,05 € bis zum…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen datiert vom 1. Oktober 2012 (persönlich überreicht am 25. September 2012) beantragte Herr A. (in weiterer Folge: Bf.) die Stundung der mit Buchungsmitteilung Nr. 2 vom 22. August 2012 verbuchten Abgabenschuldigkeiten, nämlich der Einkommen- und Umsatzsteuer für die Jahre 2002…
…Bescheid vom 9. Juni 2011, Zl. 420000/03519/2011, wies das Zollamt Klagenfurt Villach das Stundungsansuchen mit der Begründung ab, die Bf. habe hinsichtlich ihrer Vermögenslage und Einkommensverhältnisse keine konkrete Darstellung abgegeben. Gegen diesen Bescheid hat die Bf. mit Eingabe vom 11. Juli 2011 fristgerecht…
…Zahl: 000000/0000/2012, betreffend Stundung der Entrichtung von Altlasten- und Säumnisbeiträgen sowie Nebenansprüchen gemäß § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungs-gesetz B-VG) ist unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 27.11.2015 brachte der Beschwerdeführer (Bf.) ein Zahlungser-leichterungsansuchen ein, mit welchem die Stundung eines Rückstandes i. H. v. 35.105,44 € bis zum…
…Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 10. September 2013, betreffend Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (in Form von Stundung) gemäß § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…meldete dem Finanzamt für die Monate 12/2013 bis 02/2017 die Glücksspielabgabe nach §§ 57 GSpG und stellte gleichzeitig Stundungsanträge gemäß § 212 BAO. Das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel wies mit dem Bescheid vom 31.03.2017 die Ansuchen der Beschwerdeführerin (Bf.) vom 13…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen vom 16. Februar 2015 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf.) die Stundung des in Höhe von € 104.585,96 aushaftenden Abgabenrückstandes bis 10. März 2015 mit der Begründung, dass die seinerzeit angekündigten offenen Kundenforderungen…