…der Wettbewerbsneutralität vorrangig und aus der Sicht der Gemeinnützigkeit unvermeidbar. Nach Ansicht von Tanzer in Ritz, BAO § 45 Tz 2 sind reine Zweckverwirklichungsbetriebe nicht steuerpflichtig. Nur bei Mischbetrieben, wenn ein einheitlicher Geschäftsbetrieb auch materielle Interessen verfolgt, sollte die Konkurrenzfrage geprüft werden (ebenso Kofler in Achatz…
…der Bescheidbeschwerde erhoben. Im Beschwerdefall komme die Steuerbefreiung nach § 21 Abs. 3 Z 4 KStG 1988 zur Anwendung. Die gesamte Tätigkeit des Beschwerdeführers stelle einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb (Zweckverwirklichungsbetrieb im Sinne des § 45 Abs. 2 BAO dar, der in nur einer Buchhaltung abgebildet werde. Um diesen…
…Projekt besonders schwer beeinträchtige Personen beschäftigt werden, die eine besondere Betreuung benöügen. In der Bescheidbegründung bestätigt das Finanzamt die in der Literatur vertretene Rechtansicht, wonach die Frage des Wettbewerbes sich bei reinen Zweckverwirklichungsbetrieben nicht stellt. Nur bei Mischbetrieben, wenn ein einheitlicher Geschäftsbetrieb auch materielle Interessen…
"Am 26.2.2009 wurde von Fa. Brigitta ***UV*** ein Krone Heckmähwerk EC 280 zum Preis von € 6416,67 exkl. USt erworben. Am gleichen Tag erfolgte der Ankauf eines gebrauchten Krone Heckmähwerks AM 2835 von ***IJ*** zum Preis von € 3.571,43 (exkl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch die Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 29. April 2014 gegen den Einkommensteuerbescheid der belangten Behörde Finanzamt_A für das Jahr 2011 (vom 2. April 2014) nach Durchführung…
Wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 31) die Grenzen überschreitet, die einem begünstigungsschädlichen "unentbehrlichen Hilfsbetrieb", also einem "Zweckverwirklichungsbetrieb", gezogen sind, oder überschreitet er den Bedingungs- und Wirkungskreis eines "entbehrlichen Hilfsbetriebes", werden also die der an sich begünstigten Körperschaft dienenden Potentiale, insbesondere die geschäftsartigen, betriebsähnlichen Mittel in einer…
Das bedeutet aber noch nicht, dass entgegen den eindeutigen Urkunden Verkäuferin des Düngers die ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H. und nicht die ***[8]*** ***[9]*** sp. z o.o. war. Insoweit – nicht aber hinsichtlich der vermeintlichen Existenz von „Einkaufsgemeinschaften“ in dem von der Bf behaupteten Umfang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, vertreten durch CONSULTATIO Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG, Karl-Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien, über die Beschwerde vom 8. Mai 2018 gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Annika Streicher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***BfAdr***, vertreten durch KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1 Tür 3.Stock, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. September 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der a b und c MEG a, d 56, h e, vertreten durch Dipl. Ing. c a, f 49, g i, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Dr. a KG, m , h…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 10. Juli 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich 1. vom 10. Juni 2009 betreffend Aufhebung gemäß § 299 BAO und 2. vom 18…
…237ff., der zusammenfassend feststellt, dass von gemeinnützigen Rechtsträgern unterhaltene Beschäftigungsbetriebe für Menschen mit Behinderungen, für Haftentlassene und für Betriebe im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (sozialökonomische Betriebe) den klassischen Zweckverwirklichungsbetrieb mit der gebotenen Zweck-Mittel-Identität darstellen. Nach Ansicht von Prinz/Prinz, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 113…
Der Besuch des Symposiums im September 1999 zum Thema "Betreutes Wohnen am Bauernhof" als steuerlich relevantem Handlungszeitpunkt für die Annahme des Umbaus des ehemaligen Schweinestalls zu einem Pflegeheim scheidet ebenfalls aus. Nach dem im Perg im Jahr 1996 verwirklichten Konzept werden als Bewohner am Bauernhof…
(2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, 1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, daß sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen, verpflichtet sind; 2. wenn eine juristische Person dem Willen eines Unternehmers derart untergeordnet ist, daß…
Darüber hinaus könne als gerichtsnotorisch vorausgesetzt werden, dass auch die Leistungen der Volkshilfe und des Diakoniewerkes gerade Reinigungstätigkeiten der Haushaltshilfen beinhalten. Wie das abgeführte Beweisverfahren gezeigt habe, wurden im Gegenstand zwar Reinigungsarbeiten erbracht; jedoch habe es sich nicht ausschließlich um solche gehandelt, sodass es sich…
Kirchenzeitung vom 16.08.2000, Im Alter am Bauernhof, Maria Haunschmidt Der Artikel nennt folgende Fakten: Für das Projekt "Betreutes Wohnen am Bauernhof" war eine Altenbetreuer/innen-Ausbildung notwendig. Sie dauerte ein Jahr und umfasste 1000 Stunden samt Praxis in einem Altersheim. Die Senioren haben…
(5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht oder nicht mehr handlungsfähig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des M als Masseverwalter im Konkursverfahren der B.GmbH, vertreten durch V, Adresse, vom 23.01.2012 gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2008 des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20.12.2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, vertreten durch CONSULTATIO Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG, Karl-Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien, über die Beschwerde vom 18. Mai 2015 gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Martin C. WITTMANN in der Beschwerdesache Marktgemeinde ***3***, ***4***, vertreten durch APP Steuerberatung GmbH, Hauptstraße 13, 9871 Seeboden, Steuernummer ***BF1StNr1***, über die Berufung (nunmehr als Beschwerde zu werten) vom 30.12.2013 gegen die…