…normiert: (…) Entsprechend der Regelung des § 9 Abs 3 ZustG kann bei aufrechtem Bestand einer Zustellbevollmächtigung nicht an die Partei selbst rechtswirksam zugestellt werden; wird statt an den Zustellungsbevollmächtigten an den von diesem Vertretenen zugestellt, so ist die Zustellung unwirksam (vgl. VwGH 26.5.2004…
…Androhung der gegenständlich bekämpften Zwangsstrafe iHv EUR 1.000,- im Erinnerungsschreiben vom 04.11.2022, das am selben Tag elektronisch in die Databox der zustellungsbevollmächtigten steuerlichen Vertretung der Beschwerdeführerin zugestellt wurde. Der angefochtene Bescheid über die Festsetzung einer Zwangsstrafe iHv EUR 1.000,- erweist sich…
…zugestellt an die seit Sommer 2017 zustellbevollmächtigte Mitarbeiterin von Beschwerdeführer, It. Ihrer Übernahmebestätigung am 18.08.2017 (Zustellungsbevollmächtigte seit Sommer 2017), geöffnet nach Rückkehr von Beschwerdeführer und übergeben an den steuerlichen Vertreter am 30.08.2017, irrtümlicherweise eingebracht aufgrund des vermuteten Zustelldatums 30.08.2017…
…so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist." Dies bedeutet, dass mit Einlangen der schriftlichen Ausfertigungen der Straferkenntnisse im November 2012 beim Verteidiger eine Zustellung im Sinne des Zustellgesetzes vorgelegen hat und die einmonatige Berufungsfrist…
…Eine Sanierung ist jedoch nach § 9 Abs 3 zweiter Satz Zustellgesetz möglich, wenn das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zukommt. Ein tatsächliches Zukommen setzt voraus, dass der Empfänger tatsächlich in den Besitz des zuzustellenden Schriftstückes gelangt. Nicht ausreichend ist die bloße Kenntnisnahme des Inhaltes des Schriftstückes…
…darauf, dass ein via FinanzOnline übermittelter Bescheid eine elektronische Signatur trage und es sich daher um ein Originaldokument handle. Die - auf welchem Weg auch immer - mit Signatur in der zustellungsbevollmächtigten Kanzlei eingelangten Bescheide seien daher Originale (BFG vom 29.12.2022, RV/1100355/2021). Die…
…die ***Stb*** bis 08.02.2024, 10:45 Uhr, Zustellungsbevollmächtigte der Beschwerde-führerin war. Da der Mängelbehebungsauftrag vom 02.02.2024 nachweislich am 08.02.2024 von der ***Stb*** übernommen wurde, ersuchte das Bundesfinanzgericht die Österreichische Post AG bzw deren Postkundenservice, Auskunft darüber zu geben…
…hat die Wirkung, dass die Zustellung rechtsunwirksam ist (vgl. VwGH 23.10.2008, 2007/16/0032). Die gegenständlichen Bescheide wurden nicht an den Zustellungsbevollmächtigten, sondern an die Vollmachtgeberin (die Beschwerdeführerin) zugestellt. Damit konnten die angefochtenen Bescheide mangels rechtswirksamer Zustellung keine Rechtswirksamkeit entfalten, womit sich die…
…Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. § 9 Zustellgesetz lautet: Zustellungsbevollmächtigter § 9. (1) Soweit in den Verfahrensvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können die Parteien und Beteiligten andere…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache des Herrn Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. November 2012, betreffend die Zurückweisung der Berufung vom 9. November 2012 in einer Beihilfensache, zu Recht erkannt: Die Berufung…
…hat erfolgte keine Übermittlung des beschwerdegegenständlichen "Haftungsbescheides" an den Vertreter im Original, sondern wurde dieser von der Beschwerdeführerin per E-Mail weitergeleitet. Somit ist das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten nicht tatsächlich zugekommen. Gemäß § 103 Abs. 1 BAO können im Einhebungsverfahren ergehende Erledigungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit…
…Abs. 3 ZustG: Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, diesen als Empfänger zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Die Bf…
…Es handelt sich hiebei zwar im Regelfall um die Person, für die der Inhalt des zuzustellenden Dokuments bestimmt ist ("materieller Empfänger"); dies muss aber nicht der Fall sein (z.B. gesetzlicher Vertreter, Zustellungsbevollmächtigter; vgl. die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Verwaltungsgerichtsbarkeits - Ausführungsgesetz 2013, BGBl. I Nr…
…kann gemäß § 9 Abs. 3 ZustG bei aufrechtem Bestand einer Zustellbevollmächtigung nicht an die Partei selbst rechtswirksam zugestellt werden. Wird trotzdem statt an den Zustellungsbevollmächtigten an den von diesem Vertretenen zugestellt, so ist die Zustellung unwirksam (VwGH 26.5.2004, 2001/14/0184). Im Falle…
…A 4.) Über telefonische Anfrage vom 10. Juni 2016 teilte Person_A von der Kanzlei Rechtsanwalt_A dem Bundesfinanzgericht mit, der Beschwerdeführer habe seinem Zustellungsbevollmächtigten anlässlich der persönlichen Vorsprache am 20. August 2015 die gegenständlichen Beschwerdevorentscheidungen (beide mit Ausfertigungsdatum 11. August 2015) und die (händische)…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch ErwV als Erwachsenenvertreter gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 18.05.2015, StNr. betreffend Grunderwerbsteuer beschlossen: Die Beschwerde vom 25. Juni 2015 wird als…
…zum Einschreiten als "steuerlicher Vertreter", "Vertreter zur Einreichung der Abgabenerklärungen" und "Zustellungsbevollmächtigter" berechtigt war. Das Finanzamt richtete am 9.11.2016 ein Ergänzungsersuchen (Haftungsvorhalt) an den Beschwerdeführer und stellte dieses zu Handen des Wirtschaftstreuhänders an dessen Adresse zu. Mit Schreiben vom 5.12.2016 beantwortete…
…den §§ 7 und 9 ZustG die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger (Zustellungsbevollmächtigten) tatsächlich zukommt. Ein tatsächliches Zukommen setzt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass der vom Gesetz vorgesehene Empfänger tatsächlich in den Besitz des zuzustellenden Schriftstückes kommt…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A) Verfahrensgang: A 1.) ZB. ist Zustellungsbevollmächtigter der Abgabepflichtigen. Das Finanzamt Innsbruck fertigte am 12.4.2016 eine Beschwerdevorentscheidung (betreffend Umsatzsteuerfestsetzung 7/2014) aus und adressierte dieses an die "X-Ges., zH Herrn Mag…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A) Verfahrensgang: A 1.) Person_A ist Zustellungsbevollmächtigter der Abgabepflichtigen. Das Finanzamt_A fertigte am 19. Dezember 2016 einen als "Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum August 2014" bezeichnetes Schreiben aus und…