…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. Dezember 2011, betreffend die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2006, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…2. Aber auch inhaltlich insbesondere betraglich ist die Beschwerdevorentscheidung unrichtig: Im von der Behörde vorausgefüllten Formular KBG 2 sind die Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für ***2*** in der Höhe von € 4.411,68 und für ***1*** in der Höhe von € 5.544,90, gesamt…
…die Beschwerde vom 30.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 19.05.2016, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgelds zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
…durch R in der Beschwerdesache Bf., D über die Beschwerde vom 19.04.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Gänserndorf Mistelbach vom 26.03.2019 betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
…hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., vom 07.09.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 09.08.2017 betreffend Rückforderung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
…einem Steuersatz von 7% ein im Kalenderjahr 2005 entstandener Abgabenanspruch in Höhe von 2.991,13 Euro. Bei insgesamt zurückzuzahlenden Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld von 4.403,29 Euro errechnet sich für das Jahr 2006 nur mehr ein Abgabenanspruch in der Höhe von 1.412,16…
…zH RA gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 01.06.2017, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…vom 12.06.2017, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 29.05.2017, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…Bf., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 18.11.2013, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2007, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…betreffend die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2008 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1) Verfahrensgang: Mit Schreiben des Finanzamtes vom…
…8010 Graz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.06.2013, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache X, Adresse gegen den Rückzahlungsbescheid des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2007 vom 04.12.2012, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…den Bescheid des Finanzamts Amstetten Melk Scheibbs vom 20.09.2013, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 9. Juli 2015 betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2009 nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 29.09.2020 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses…
…FA vom 23. Mai 2018, St.Nr.: ***/****, über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…die mich in ein finanzielles Tief versetzte. Daher bitte ich um Einlenkung der Forderung und Berücksichtigung meiner momentanen Situation.Ich möchte mich hiermit trotzdem nochmals bedanken für die Unterstützung des Zuschusses Kinderbetreuungsgeld, da ich es nach meinem Gefühl nach ganz zum Wohle der Kinder investiert…
…St.Nr.: ****, über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2010 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass das Zahlungsgebot nunmehr auf 452,82 Euro (anstelle von bisher 905,65 Euro) zu lauten hat. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 8. August 2014, betreffend die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2008, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 8. August 2014, betreffend die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2008, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 12. Jänner 2015, betreffend die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2009, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…