…durch einen Zuschlag in der Höhe von 30% (0,3) zu berücksichtigen, den die Bf in ihrer eigenen Berechnung als Abschlag für die Minderwertigkeit von Abstellräumen angesetzt habe. Die Bf erklärte in ihrer Vorhaltsbeantwortung vom 17.10.2016 unter Vorlage von Fotographien, Plänen und Berechnungen…
…Flächen der wirtschaftlichen Einheit) | 18,6560 ha | | -10,0% | | Summe Zu- und Abschläge insgesamt | -21,0 % | Streitgegenständlicher Betrieb | Pkt. d. Richtlinie | | Bezeichnung | Ab- / Zuschläge in % | Summe | 3.1. | Regionalwirtschaftliche Verhältnisse gemäß …
…Die vom BFG durchgeführte Überprüfung der vom Finanzamt angesetzten Zu- und Abschläge ergibt insgesamt folgende neue Berechnung des Ertragswertes für die landwirtschaftlichen Flächen: | Bodenklimazahl (unverändert) | | 47,3 | Summe Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen laut Bescheid | +8,5 |…
…1. Jänner 2011 der Einheitswert von € 1.900,00 festgestellt worden sei. Die Ab- und Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen hätten sich nicht geändert. Er ersuche die Abschläge mit 35,1 % wie in der Niederschrift vom 13.1.2012 festgestellt, zu berücksichtigen. Beantragt wurde, die…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Vorbemerkung Da das BFG aus den unten angeführten Gründen zu dem Ergebnis kam, dass die Berücksichtigung der Zu- und Abschläge nach § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 nicht im Feststellungsverfahren gem. …
…Z 1 BewG 1955 Einschränkungen der Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens aufgrund naturschutzrechtlicher Auflagen bei der Ermittlung des Einheitswertes unberücksichtigt bleiben, sind auch damit in Zusammenhang stehende Entschädigungszahlungen (Natura 2000, Vertragsnaturschutz) nicht anzugeben. (3) Nach § 40 BewG sind Abschläge und Zuschläge nur zu machen…
…Abschläge und Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 BewG 1955 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b…
…würde nur etwas bringen, wenn die Zahlen da jetzt nicht stimmen, die Zu- und Abschläge nicht stimmen. Der Bodenschätzer macht das für alle gleich. Der macht ja nicht bei ihnen einen besonders hohen Zuschlag. Der macht das für alle ganz gleich. Ich habe mit ihm…
…Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung…
…3). Abschläge oder Zuschläge sind gemäß § 40 BewG 1955 nur zu machen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und…
…Abschläge oder Zuschläge sind gemäß § 40 BewG 1955 nur zu machen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem…
…Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung…
…32 BeWG entsprechen, allenfalls seien die Ab- und Zuschläge offenbar zu wenig berücksichtigt denn diese müssten dann bei der Erwirtschaftung eines Reinverlustes eine Betriebszahl von 0 als Multiplikand ergeben. Jedenfalls sei aber der Multiplikator des Ertragswertesystems auf null zu setzen. Als Beweis beantragt werden die…
…32 BeWG entsprechen, allenfalls seien die Ab- und Zuschläge offenbar zu wenig berücksichtigt denn diese müssten dann bei der Erwirtschaftung eines Reinverlustes eine Betriebszahl von 0 als Multiplikand ergeben. Jedenfalls sei aber der Multiplikator des Ertragswertesystems auf null zu setzen. Als Beweis beantragt werden die…
…32 BeWG entsprechen, allenfalls seien die Ab- und Zuschläge offenbar zu wenig berücksichtigt denn diese müssten dann bei der Erwirtschaftung eines Reinverlustes eine Betriebszahl von 0 als Multiplikand ergeben. Jedenfalls sei aber der Multiplikator des Ertragswertesystems auf Null zu setzen. Als Beweis beantragt werden die…
…Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung…
…Punkt 2.2. der Bewertungsrichtlinie ist bei Ermittlung der Zuschläge bzw. Abschläge gemäß § 32 Abs. 3 Z 2 lit. b BewG 1955 (Entfernung der Betriebsflächen zum Hof) und lit. c (Größe und Hangneigung der Betriebsflächen) soweit nicht auf etwas anderes Bezug genommen wird, grundsätzlich von…
…Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung…
…bzw. auf welcher Grundlage diese Zuschläge von je 10 % je niedrigerer Bauklasse ermittelt wurden, ob dies individuelle, für Wien bzw. für den Bezirk errechnete Zuschläge seien, führten die BF aus, dass es für die Bemessung dieser Zu- und Abschläge keine Tabellen oder Normwerte gebe, schon…
…3). Abschläge oder Zuschläge sind gemäß § 40 BewG 1955 nur zu machen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und…