IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch die TPA Steuerberatung, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2012 gegen den…
In der Möglichkeit der Komplementärin, bei Nichterreichen eines Mindestkapitals die Gesellschaft wieder aufzulösen, wird keine Einschränkung der Unternehmerinitiative der Beteiligten gesehen, weil es sich um eine Vorbedingung für die eingegangene Unternehmung handelt, die festlegt, dass nur unter entsprechenden betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der geplante Betrieb überhaupt sinnvoll…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Senat_X in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG, Leonhardstrasse 109, 8010 Graz , über die Beschwerde vom 12.6.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 11.04.2013, betreffend Feststellung von…
…dass gemäß § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 keine Grunderwerbsteuer anfällt (7.3.). 2. Der vorliegende "Nachtrag zum Realteilungsvertrag" vom 26.9.2017 betrifft ein zugleich abgeführtes Zusammenlegungsverfahren (X-Feld) und wird in Pkt. 6. festgehalten, dass sich für die Vertragsparteien ***Bf1***/Bf und C keine…
…Beschwerdeführerin: „Durch Schenkung, Schenkungsvertrag vom 23.01.2009 haben Sie das Grundstück Nr. 1 im Ausmaß von 1,3528 ha in der KG A. erworben. Dadurch, dass das Zusammenlegungsverfahren A. noch nicht abgeschlossen ist, sind weder die neue Parzellennummer, das Parzellenausmaß, noch die Ertragsmesszahl amtlich…
…auf die in der BVE angeführte Judikatur - im vorliegenden Fall eine für einen Tauschvorgang schädliche Ausgleichszahlung nicht erfolgt ist und daher der Grundstückstausch im Rahmen eines Zusammenlegungsverfahrens steuerfrei zu stellen sei. Mit Vorlagebericht vom 26.02.2021 wurde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt…
…Jänner 2018. Dieser Erwerb wurde außerhalb des Zusammenlegungsverfahrens und vor Kundmachung des Umlegungsplanes (Mitteilung der Gemeinde B vom 18.06.2018) und jedenfalls auch vor dem übrigen Erwerb aus der Umlegung mit Bescheid vom 05.11.2018 vereinbart. Gemäß § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG…
…a. Grundstücke bilden laut Einheitswertbescheid zum 01.01.2014, ***32*** eine wirtschaftliche Einheit die nach § 2 Abs. 3 GrEStG grunderwerbsteuerrechtlich als ein Grundstück anzusehen sind. Der Erwerb eines Grundstückes im Wege des Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens…
…rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nach zeitgemäßen volks-, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens. Im gegenständlichen Fall geht es nicht um die Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft, sondern und die Schaffung von Bauland und der Verbesserung der Skipistensituation…
…gemäß § 2 Abs. 3 GrEStG 1987 als ein Grundstück behandelt. Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf einen oder mehrere Teile eines Grundstückes, so werden diese Teile als ein Grundstück behandelt. Der Erwerb eines Grundstückes im Wege des Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und…
…gemäß § 2 Abs. 3 GrEStG 1987 als ein Grundstück behandelt. Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf einen oder mehrere Teile eines Grundstückes, so werden diese Teile als ein Grundstück behandelt. Der Erwerb eines Grundstückes im Wege des Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache der 1.) GT (zuvor Bf.alt, davor Bf.alt1 GmbH) als Rechtsnachfolgerin der Bf.alt, 2.) Bf.2 GmbH (zuvor Bf2.alt GmbH), 3.) Bf.3 GmbH, 4.) Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der A-KG als Rechtsnachfolgerin der B-AG, Anschrift, vertreten durch HEINLEIN & PARTNER Steuerberater GmbH, Teinfaltstraße 5/4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 01.08.2008 gegen den Bescheid des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1 Tür 3.Stock, 1010 Wien, betreffend die Beschwerde vom 19. September 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt (jetzt Finanzamt Österreich…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der noch als Berufung bezeichneten Beschwerde der Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom 26. August 2011 betreffend 1) Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Oktober 2010, 2) Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Dezember 2010, sowie…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch V., hinsichtlich der Beschwerde vom 26. November 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt ZA vom 5. November 2014, Zl. ******, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Abgaben [(Antidumpingzoll (A30)] beschlossen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache Dr. Johannes Müller als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren der WS Eurasia Trading GmbH, Ditscheinergasse 2/4, 1030 Wien, betreffend Beschwerde vom 7. März 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 12. Dezember 2017…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde-sache Bf, Adresse1, damals vertreten durch V, Adresse2, gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Linz Wels vom 5. November 2014, Zahl: 520000/aaaa/2014, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Abgaben [(Antidumpingzoll (A30…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Günter Kastner als fachkundigen Laienrichter, in den Beschwerdeverfahren betreffend die nachstehend angeführten Beschwerden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 23. März 2022 (Eingang: 24. März 2022) gegen die…