…15/0149, gegen die Ansicht der Finanzverwaltung ausgesprochen. Der VwGH anerkenne auf der Grundlage der allgemeinen Zurechnungstheorie sehr wohl eine Zurechnung von Einkünften an eine GmbH, die aus der Gestellung eines Geschäftsführers erzielt würden. Die von der Finanzverwaltung in der Bescheidbegründung getroffene Aussage, dass nach…
…15/0149, gegen die Ansicht der Finanzverwaltung ausgesprochen. Der VwGH anerkenne auf der Grundlage der allgemeinen Zurechnungstheorie sehr wohl eine Zurechnung von Einkünften an eine GmbH, die aus der Gestellung eines Geschäftsführers erzielt würden. Die von der Finanzverwaltung in der Bescheidbegründung getroffene Aussage, dass nach…
…Leistungen dann dem unmittelbaren Gesellschafter zuzurechnen, wenn diese in der Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsanteile des Leistungsempfängers erfolgen und die Erhöhung vor allem im Interesse des Gesellschafters liegt (sog Zurechnungstheorie). Der EuGH hat damit ausgesprochen, dass eine Erhöhung des Wertes von Gesellschaftsanteilen vor allem im…
…Es ist zwar in der Tat so, dass beinahe jeder Großmutterzuschuss auf Ebene der Zwischen(Mutter)gesellschaft zu einer Werterhöhung des Geschäftsanteils führt, aber nicht immer - im Sinne der Zurechnungstheorie – im Interesse dieser Zwischen(Mutter)gesellschaft erfolgt. Dies deshalb, da geleistete Zuschüsse ja auch wieder…
…Kaufpreis lukrieren konnte". Es ist zwar tatsächlich so, dass fast jeder Großmutterzuschuss auf Ebene der Zwischengesellschaft zu einer Werterhöhung des Geschäftsanteils führt, aber nicht immer im Sinne der „Zurechnungstheorie“, die in diesem Zusammenhang offenbar aufgegriffen wurde, auch im Interesse dieser Zwischengesellschaft erfolgt. Unserer Ansicht nach…
…Kaufpreis lukrieren konnte". Es ist zwar tatsächlich so, dass fast jeder Großmutterzuschuss auf Ebene der Zwischengesellschaft zu einer Werterhöhung des Geschäftsanteils führt, aber nicht immer im Sinne der „Zurechnungstheorie“, die in diesem Zusammenhang offenbar aufgegriffen wurde, auch im Interesse dieser Zwischengesellschaft erfolgt. Unserer Ansicht nach…
…wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen ist, wobei es entscheidend darauf ankommt, ob die „Großmutter“ den - der Gesellschaftsteuer unterliegenden - Zuschuss an die „Enkelgesellschaft“ vor allem im Interesse des direkten Gesellschafters geleistet/erbracht hat („Interessentheorie“ als Unterform der „Zurechnungstheorie“ - UFSjournal 2013 - Dr. Ferdinand Triendl, UFS Innsbruck iZm VwGH…
Das zweite ist die Frage, ob überhaupt BG einen Vorsatz oder einen bedingten Vorsatz gehabt hat. Das ist eine reine Hypothese. Wenn ich mir ihre Vernehmung ansehe, ist die einzige Aussage, dass sie in der Schule mal etwas über Steuern gelernt hat. Das war zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Mag. A., Rechtsanwalt, Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Jänner 2019 gegen das Erkenntnis…
"Mit Haftungsbescheid vom 6.9.2017 wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9a iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin (Str. Nr. 38-*Str.Nr.*) im Ausmaß von € 72.868,47 in Anspruch genommen. In der Begründung wird dazu angeführt, dass Personen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschwerdeführer Bf, AdresseBf, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 über dessen Beschwerde vom 28.03.2018 gegen…
1. die als haftungspflichtige in Frage kommende Person zum Personenkreis der §§ 80 ff BAO gehört (Vertreterstellung), 2. eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht (Uneinbringlichkeit), 3. ein Verschulden des Vertreters an der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertretenen vorliegt (Verschulden) und 4. die Pflichtverletzung für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch RA Dr. Günther Hödl, Schulerstraße 18, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn S., geb., Brunn, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a und b, 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie Mag. Markus Fischer, BA als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch RA Mag. Rivo…
Die Beschwerdeführerin hat keine Verträge, keine schriftlich erteilten Aufträge, keine Protokolle über erfolgte Beratungsgespräche oder Risikoaufklärungen und auch keine Protokolle über Sitzungen des Vorstandes der T**** Privatstiftung vorgelegt. Weder für einen Auftrag für den Erwerb der K****-Anleihe noch über den behaupteten Auftrag über eine…