…an ein bereits bebautes Grundstück, nämlich das Grundstück Nr. 2 an. Bei Prüfung der Frage der Zurechnung zum Grundvermögen darf sich die Prüfung nicht auf ein bestimmtes, von Straßen schon umschlossenes Gebiet (in dem die zu bewertende Liegenschaft gelegen ist) beschränken, sondern hat auch die…
…Merkmale vor, die nach der gefestigten Judikatur des VwGH für eine Zurechnung zum Grundvermögen ab 01.01.2018 sprechen: Für das Grundstück ist ein Kaufpreis von 16,43 Euro/m² vereinbart worden und es geht aus dem Kaufvertrag vom 31.03.2016 hervor, dass bereits…
…vielmehr tatbestandsmäßige Voraussetzung für die Anwendung des § 52 Abs. 2 BewG ist, andernfalls nämlich eine Zurechnung zum Grundvermögen bereits gemäß § 30 Abs. 1 BewG 1955 zu erfolgen gehabt hätte (vgl abermals VwGH 2000/14/0189). Die Ausführungen des Beschwerdeführers, nach denen die Abgabe für land-…
…Zum strittigen Bewertungsstichtag 1.1.2012 bestand diese Einlagezahl aus den Grundstücken Nr. G1 und Nr. G2 im Gesamtausmaß von 26.901 m². Auf dem Grundstück G1 befindet sich eine Betriebsanlage (Schotteraufbereitungsanlage) und dieses Grundstück wurde bereits vor dem 1.1.2012 als Grundvermögen bewertet…
…für Verkehrszwecke anzusehen sind. Entgegen der allgemeinen Tendenz des Bewertungsgesetzes, die tatsächlichen Verhältnisse als für die Bewertung maßgebend zu betrachten, ist nach dieser Vorschrift die Zurechnung zum Grundvermögen schon dann erforderlich, wenn anzunehmen ist, dass tatsächlich noch land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen nach ihrer Lage…
…gefehlt haben, da von der Gemeinde in absehbarer Zeit kein Kanal- und Wasseranschluss geplant war. Der Bf. übersieht mit dieser Argumentation, dass für die Zurechnung zum Grundvermögen nach § 52 Abs. 2 BewG noch nicht alle Voraussetzungen für eine sofortige Bebauung gegeben sein müssen. Es genügt…
…des Verwaltungsgerichtshofes kommt es bei Zuordnung eines Grundstückes zum Grundvermögen nach § 52 Abs. 2 BewG darauf an, dass ein aus objektiven Umständen sich ergebender Wahrscheinlichkeitsschluss für eine Verbauung in absehbarer Zeit gerechtfertigt ist. Der Bf. wendet sich gegen die Zurechnung zum Grundvermögen mit dem Argument…
…landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Die Parzelle Nr. 1/3 im Ausmaß von 3.995 m² wird l andwirtschaftlich genutzt. Für die Zurechnung zum landwirtschaftlichen Vermögen einerseits und zum Grundvermögen andererseits ist nicht nur der äußere Tatbestand entscheidend, sondern auch die erkennbare Absicht des Eigentümers…
…für Verkehrszwecke anzusehen sind. Entgegen der allgemeinen Tendenz des Bewertungsgesetzes, die tatsächlichen Verhältnisse als für die Bewertung maßgebend zu betrachten, ist nach dieser Vorschrift die Zurechnung zum Grundvermögen schon dann erforderlich, wenn anzunehmen ist, dass tatsächlich noch land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen nach ihrer Lage…
…mit 10 Jahren begründen. In der BRD werde bei gleichem Gesetzestext eine absehbare Zeit mit 2 Jahren angenommen. Der Hinweis in der Beschwerdevorentscheidung, wonach mit der Zurechnung zum Grundvermögen die potentielle wirtschaftliche Kraft des Grundstückseigentümers zu erfassen sei, sei nicht zutreffend. Derzeit sei das Grundstück…
…Grundstückes zum landwirtschaftlichen Vermögen kommt es nicht auf die beabsichtigte zukünftige Verwendung, sondern nur auf die tatsächliche Nutzung des Grundstücks zum Bewertungsstichtag an. Die voraussichtliche zukünftige Verwendung ist unter den in § 52 Abs 2 BewG genannten Voraussetzungen nur für die Zurechnung eines Grundstückes zum Grundvermögen…
…mit € 29.100,00 festgestellt. Begründend war ausgeführt, dass die Fortschreibung erforderlich war, weil in der Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen bzw. Grundvermögen Änderungen eingetreten seien. Zur Berechnung des Einheitswertes wurde ausgeführt: "Bauj. Gt. Beschreibung Kub./Fläche Bauklasse €/m³o.m² Zu/Ab…
…weil die wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) weggefallen sei. Die Fortschreibung sei erforderlich gewesen, weil in der Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen bzw. Grundvermögen Änderungen eingetreten seien. 3. Berufung vom 5.9.2013 Gegen den Bescheid der belangten Behörde wurde fristgerecht mit Schriftsatz vom 5…
…Reihe objektiver Merkmale vor, die nach der gefestigten Judikatur des VwGH für eine Zurechnung zum Grundvermögen sprechen: • Das Grundstück liegt im verbauten Siedlungsgebiet und ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde als Bauland-Wohngebiet erfasst. • Es sind Zufahrtsmöglichkeiten und Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Kanal in…
…sondern nur auf die tatsächliche Nutzung des Grundstücks zum Bewertungsstichtag an. Die voraussichtliche zukünftige Verwendung ist unter den in § 52 Abs 2 BewG genannten Voraussetzungen nur für die Zurechnung eines Grundstückes zum Grundvermögen, nicht jedoch umgekehrt für die Zurechnung zum landwirtschaftlichen Vermögen von Bedeutung. Dauernd…
…Verwendung, sondern nur auf die tatsächliche Nutzung des Grundstücks zum Bewertungsstichtag an. Die voraussichtliche zukünftige Verwendung ist unter den in § 52 Abs 2 BewG genannten Voraussetzungen nur für die Zurechnung eines Grundstückes zum Grundvermögen, nicht jedoch umgekehrt für die Zurechnung zum landwirtschaftlichen Vermögen von Bedeutung…
…Ist die Baulandeigenschaft eines noch landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes nach objektiven Merkmalen feststellbar, dann kann die bloße Absicht, das Grundstück nicht durch Verkauf verwerten zu wollen, an der Zurechnung zum Grundvermögen nichts ändern (vgl. VwGH 8.1.1979, 1844/76; VwGH 14.5.1963…
…mit § 52 Abs 2 BewG in Einklang zu bringen ist, da diese Bestimmung festhält, dass eine Zurechnung zum Grundvermögen vorzunehmen ist, wenn anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken "dienen wird". Eine Feststellung im Jahr 2017 zu treffen, dass…
…genutzten Grundstückes nach objektiven Merkmalen feststellbar, dann kann die bloße Absicht, das Grundstück nicht durch Verkauf verwerten zu wollen, an der Zurechnung zum Grundvermögen nichts ändern (vgl. VwGH 14.5.1963, 1788/61). Die gegenständlichen Grundstücke sind als Bauland gewidmet, die Gebäude wurden jahrzehntelang für…
…so schadet allein der Umstand, dass es unmittelbar auch an unbebaute Flächen angrenzt, einer Zurechnung zum Grundvermögen nicht. Das gilt insbesondere, wenn das Grundstück auf einer Seite zB an eine Straße oder eine schmale sonstige Fläche grenzt und sich (erst) jenseits der Straße oder der…