…vor. … Nichterledigung durch den UFS Die Berufung wurde vom Unabhängigen Finanzsenat nicht erledigt. Gemäß § 323 Abs 38 BAO sind die am 31. 12. 2013 bei dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art…
…dass ihm das Finanzamt einen Bescheid geschickt habe, obwohl er seit Anfang an, glaublich seit 2010, immer Einsprüche, Anträge geschrieben habe und diese nur sporadisch beantwortet worden seien. Für die Darstellung des Inhaltes des unerledigten Antrages reicht laut Ritz, Mängelbehebungsaufträge bei Inhaltsmängeln von Devolutionsanträgen – Änderung…
…weshalb mit Zurückweisung vorzugehen war. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da sie nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung (insbes. Abweichen der Entscheidung von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, Fehlen einer solchen Rechtsprechung…
…2004, 2005, erfolgte an den Steuerpflichtigen direkt, obwohl seit 30.10.2015 die Z Wirtschaftstreuhand und StB GmbH Zustellbevollmächtigte des Berufungswerbers ist. Eine Heilung gemäß § 7 ZustG erfolgte nicht. Es wird daher dem BFG zugestimmt, dass die Beschwerdevorentscheidung nicht rechtswirksam zugestellt wurde." Ist ein Zustellungsbevollmächtigter…
…Angabe einer unrichtigen oder ungültigen elektronischen Adresse nicht gehindert. Nach § 5b Abs 3 FinanzOnline-Verordnung, BGBl II 97/2006 zuletzt geändert durch BGBl II 373/2012 kann ein Teilnehmer in FinanzOnline auf die elektronische Form der Zustellung verzichten. Zu diesem Zweck ist ihm bei seinem…
…eine Beschwerdevorentscheidung wirksam erlassen hat (vgl. 29.8.2014, RV/2101123/2014). 4) § 198 Abs. 2 Satz 1 BAO erfordert zwingend die Angabe einer Abgabenart. Es erweist sich damit als entbehrlich, der Frage nachzugehen, ob es einem Beschwerdeführer bzw. einer Beschwerdeführerin zumutbar sein kann, bei…
…der Berufungsvorentscheidung eingebrachte Vorlageanträge sind deshalb ohne rechtliche Wirkung und als unzulässig zurückzuweisen (vgl. VwGH 8.2.2007, 2006/15/0371; UFS 15.11.2011, RV/0345-S/11; BFG 30.5.2017, RV/4100812/2015). Gemäß § 264 Abs 5 BAO obliegt die Zurückweisung nicht…
…Einheitlichkeit einer solchen Feststellung geprägte Wesen insgesamt keine Wirkung zu entfalten (vgl. VwGH 2.7.2002, 98/14/0223). Ist die Erfüllung dieser Voraussetzung bei Feststellungserstbescheiden in aller Regel unproblematisch, weil sie die Verteilung der Einkünfte auf die Beteiligten enthält, wirft dies etwa bei der…
…Ra 2020/15/0042). Gegenständlicher Beschluss über die Zurückweisung des Vorlageantrags war daher an die ***2*** zuzustellen. Ergänzend führt das Bundesfinanzgericht an dieser Stelle noch aus: Auch bei bestehender Aktivlegitimation des steuerlichen Vertreters wäre der Vorlageantrag zurückzuweisen gewesen, da er sich gegen ein Schriftstück ohne…
…1 lit b BAO ist eine Bescheidbeschwerde mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde. Diese Bestimmung ist nach § 264 Abs. 4 lit e BAO für Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 264 Abs. 5 BAO obliegt die Zurückweisung nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem…
…hatte beschlussmäßig eine Zurückweisung des Vorlageantrages durch das Bundesfinanzgericht zu erfolgen (§ 264 Abs. 5 BAO). Damit ist die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes vom 20.3.2024 - und die mit dieser erfolgte Festsetzung der Einkommensteuer iHv. € 1.427,- - rechtswirksam. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des…
…über die Zurückweisung eines Antrages vom 7. Mai 2026 auf Zuerkennung der Familienbeihilfe den Beschluss gefasst: Der Vorlageantrag wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a iVm § 264 Abs. 4 lit. e BAO als nicht zulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bei der Beurteilung der Rechtsfolgen bei Vorliegen einer Zustellungsvollmacht folgt das Bundesfinanzgericht der höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Die Rechtsfolge der Zurückweisung eines unzulässigen Vorlageantrages ergibt sich unmittelbar aus…
…Das Schriftstück konnte am 5. März 2024, einem Dienstag, an der Wohnadresse der Beschwerdeführerin, ***Wohnadr.***, nicht zugestellt werden, weshalb eine Hinterlegung bei der Postfiliale in ***Adr.1***, erfolgte. Von der Hinterlegung wurde die Beschwerdeführerin verständigt. Auf der Hinterlegungsanzeige wurde als Beginn der Abholfrist der 6…
…2012 bis Dezember 2013 die Familienbeihilfe für ihre in Bulgarien aus einer früheren Beziehung stammenden Kinder D, geb. ....11.2000 und F, geb. ....04.1998. Von 06.08.2012 bis 15.08.2013 war sie bei Herrn G H mit 600.- Euro monatlich beschäftigt und…
…5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). Gem. § 264 Abs. 5 BAO obliegt die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht. Die Beschwerde zu dem im Spruch näher bezeichneten Bescheid wurde vom Finanzamt Österreich an das Bundesfinanzgericht am 10.01.2024 zur Entscheidung vorgelegt…
…bestimmen: "(1) Gegen eine Beschwerdevorentscheidung kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (§ 97) der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt werden (Vorlageantrag). Der Vorlageantrag hat die Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung zu enthalten." "(5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt…
…das ohne Weiteres als Wiederaufnahmeantrag identifizierbare Anbringen in einer die Rechtslage verkennenden Weise unzulässig jeweils mittels zurückweisender Beschwerdevorentscheidung als verspätete Beschwerde (alte Rechtslage: Berufung) erledigt. Bei den in der Folge im Vorlagewege beim Bundesfinanzgericht eingelangten "Beschwerden" (alte Rechtslage: Berufungen) handelt es sich somit tatsächlich um…
…betreffen, auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge anzuwenden. Das hier gegenständliche Schreiben des Beschwerdeführers ist seinem Sinn nach zweifelsfrei als Vorlageantrag zu qualifizieren. Die Frist für die Einbringung eines solchen Antrages beträgt einen Monat ab Zustellung der Berufungs(Beschwerde)vorentscheidung. Gemäß …
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt nicht vor, weil sich die Zurückweisung nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge unmittelbar aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt. Salzburg, am…