…Aktenlage auch nicht verlängert. In weiterer Folge wurden weder in der Berufung noch im Vorlageantrag konkrete Umstände bezüglich einer Abwesenheit von der Abgabenstelle bzw fehlerhaften Zustellung des Zurückweisungsbescheides behauptet. Denn obwohl in der Beschwerdevorentscheidung vom 10.2.2014 von einer nicht fristgerecht eingebrachten Eingabe der…
…Beschwerdefrist, die gemäß § 245 Abs. 1 BAO einen Monat beträgt, nach der festgestellten Aktenlage nicht verlängert worden ist, erfolgte die Zurückweisung dieser ( zwar formgerecht erhobenen ) Berufungen betreffend die Einkommensteuerbescheide 2003, 2005 -2009 als nicht fristgerecht eingebracht gemäß § 260 Abs. 1 lit b BAO (idF. BGBL…
…Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde; nach der ab 1.1.2014 geltenden Rechtslage ist im Fall der Verspätung die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung zurückzuweisen. Die neue Rechtslage fasst die eigentliche Beschwerdesache und die Zurückweisung der Beschwerde in einem gemeinsamen Beschwerdeverfahren zusammen, sodass dem Verwaltungsgericht in einem…
…Oktober 2014 wird vom Beschwerdeführer nicht nur eine Entscheidung über den Zurückweisungsbescheid begehrt, sondern wurde auch der Antrag gestellt, es möge über die am 21. August 2013 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom 23. Juli 2013 eingebrachte Berufung/Beschwerde entschieden werden. Nach der bis zum 31.12…
…lit. b BAO in der vom 01.01.2003 bis 31.12.2013 geltenden Fassung hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Zurückweisung der somit nicht fristgerecht eingebrachten Berufung vom 27.12.2012 erfolgte daher gemäß …
…nicht nur eine Entscheidung über den Zurückweisungsbescheid begehrt, sondern wurde auch der Antrag gestellt, es möge über die am 21. August 2013 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom 23. Juli 2013 eingebrachte Berufung/Beschwerde entschieden werden. Nach der bis zum 31.12.2014 geltenden Rechtslage war für…
…nicht nur eine Entscheidung über den Zurückweisungsbescheid begehrt, sondern wurde auch der Antrag gestellt, es möge über die am 21. August 2013 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom 23. Juli 2013 eingebrachte Berufung/Beschwerde entschieden werden. Nach der bis zum 31.12.2014 geltenden Rechtslage war für…
…wurde. Die Zurückweisung eines nicht fristgerecht eingebrachten Vorlageantrages obliegt gemäß § 264 Abs 5 BAO dem Verwaltungsgericht. Sachverhaltsmäßig steht fest, dass dem Bf. die mit 9. Februar 2018 datierte - über die gegen die Wiederaufnahmebescheide zur Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2007 bis 2009 gerichtete Berufung …
…Abs. 1 BAO ist der Vorlageantrag mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen, wenn er nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 264 Abs. 1 BAO kann gegen eine Berufungsvorentscheidung innerhalb eines Monats der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt werden (Vorlageantrag), wobei § 245 Abs…
…fristgerecht eingebracht. Davon ist auch die belangte Behörde im Zuge der Vorlage ausgegangen. Denn im Vorlagebericht hat die belangte Behörde die Abweisung der Berufung beantragt; eine solche reformatorische Erledigung kommt nur dann in Betracht, wenn keine Formalentscheidung (wie etwa eine Zurückweisung wegen einer nicht fristgerecht…
…02.2016 geendet hat. Die Beschwerde war daher mit Beschluss als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. In Folge der aufgezeigten Zurückweisungen hatte in diesem Verfahren keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Abweisung des Antrages auf Herabsetzung der Abwassergebühr zu erfolgen. Von einer mündlichen Verhandlung konnte gemäß …
…wenn die Berufung nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Da es sich bei meiner Eingabe vom 14.03.2012 um einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe und nicht um eine Berufung gegen einen (ab- oder zurückweisenden) Bescheid handelt, zieht die Behörde eine falsche…
…20% Umsatzsteuer sowie eine Kürzung der beantragten Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben. In der gegen den Haftungsbescheid fristgerecht eingebrachten Beschwerde begehrte die steuerliche Vertretung der Primärschuldnerin die ersatzlose Aufhebung des Haftungsbescheides. Die eingeschrittene Steuerberatungsgesellschaft hat sich in dieser Beschwerde nicht auf eine vom ehemaligen Geschäftsführer der…
… 260 Abs 1 BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang Das Finanzamt erließ am 12.06.2019 den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Veranlagungsjahr 2017…
…11.2010 zur Folge. Die unter Anschluss einer ausgefüllten Einkommensteuererklärung für 2009 rund vier Jahre später am 31.12.2014 erhobene Beschwerde wies das Finanzamt unter Hinweis auf die einmonatige Beschwerdefrist zu Recht als nicht fristgerecht eingebracht zurück. Da die Voraussetzungen für eine Zurückweisung vorlagen…
…die Gewährung eines Kinderfreibetrages gemäß § 106a EStG 1988 bzw. eine entsprechende Neuberechnung der bescheidgegenständlichen Einkommensteuer. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 30.7.2015 wies das bezeichnete Finanzamt die Beschwerde gemäß § 260 iVm § 262 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) zurück, weil diese – so die Begründung – nicht fristgerecht eingebracht worden…
…Dies gilt sinngemäß, wenn ei nBescheid auf einen Bericht (§ 150) verweist. § 260 Abs. 1 BAO Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Beschwerdefrist (Berufungsfrist) ist daher gemäß § 245…
…der mehrfach verlängerten Berufungsfrist verspätet eingebracht. Die Beschwerde war daher mit Beschluss gemäß § 278 Abs. 1 lit. a iVm § 260 Abs. 1 lit. b BAO (idF FVwGG 2012) als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Ergänzend wird angemerkt, dass im Fall einer Sachentscheidung die Berufung inhaltlich abzuweisen…
…Umstände sind nicht ersichtlich. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Zurückweisung) Nach § 260 Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss (§ 278 Abs. 1 lit. a BAO) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Jede Beschwerde setzt eine beschwerdeführende…
…März 2012 setzte das Finanzamt einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von € 105,04 fest, da die Einkommensteuer 2010 in Höhe von € 5.252,00 nicht bis zum 16. April 2012 entrichtet wurde. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Beschwerderführer (Bf) aus…