…Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 284 Abs. 7 lit. b BAO iVm § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision nicht zulässig. Begründung Säumnisbeschwerde Seitens der…
…Nichterlassung eines Bescheides nach Ergehen des gemäß § 278 Abs. 1 BAO erlassenen Aufhebungsbeschlusses BFG 26.9.2016, RV/7103143/2016, beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 284 Abs. 7 lit. b BAO in Verbindung mit § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision…
…hinsichtlich des Jahres 2015 betreffend 1, Verlassenschaft nach C, beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO iVm § 284 Abs. 7 lit. b BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass eine Säumnisbeschwerde als unzulässig zurückzuweisen ist…
…des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Devolutionsantrag (nunmehr Säumnisbeschwerde) hinsichtlich eines Anbringens, über welches Entscheidungspflicht der angerufenen Behörde nicht oder nicht mehr besteht, als unzulässig zurückzuweisen (VwGH 22.06.2001, 2000/13/0178). Durch die Zurücknahme des Antrages auf Ausstellung eines Abrechnungsbescheides durch die Bf ist die…
…7 lit. b BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit der beim BFG am 21.112017 eingelangten Säumnisbeschwerde rügte die, die ungarische Staatsbürgerschaft besitzende und im Bundesgebiet selbständig erwerbstätige…
…6.2017 auf Abtretung des Aktes an das Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO in Verbindung mit § 284 Abs. 7 lit. b BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Beschwerde vom 19. Oktober 2015 wird (als unzulässig) zurückgewiesen. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) begehrte mit dem als Säumnisbeschwerde bezeichneten Schriftsatz vom 19.10.2015, eingelangt beim…
…Aus dem Recht, einem Rechtsmittel beizutreten, lässt sich nach Ansicht des VwGH nicht auch das Recht ableiten, das Rechtsmittel selbst zu ergreifen (VwGH 17.11.2008, 2005/17/0077 oder VwGH 07.03.1991, 90/16/0005). Erweist sich eine Säumnisbeschwerde als unzulässig, so ist…
…Verbindung mit Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig, da der Beschluss nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Zurückweisung einer Säumnisbeschwerde als unzulässig bei Nichtverletzung einer Entscheidungspflicht ergibt sich klar und unmissverständlich aus § 284 Abs. 7 iVm § 260…
…0196). Fehlt es an einem Anbringen, das Entscheidungspflicht auslöst, liegt keine Säumnis der Behörde i.S.d. § 284 Abs. 1 BAO vor. Die Säumnisbeschwerde ist gemäß § 284 Abs. 7 lit. b BAO i.V.m. § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen (vgl…
…ist die Säumnisbeschwerde zurückzuweisen (s. Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung § 284, Rz 12). Aus den angeführten Gründen war daher die Säumnisbeschwerde als unzulässig zurückzuweisen. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zuständigkeitshalber an das Finanzamt Linz übermittelt. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des…
…BAO lautet: 7. Zurückweisung der Beschwerde § 260. (1) Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. (2) Eine Bescheidbeschwerde darf nicht deshalb als unzulässig zurückgewiesen werden, weil sie vor Beginn…
…sei und daher auch nicht zur Einbringung einer Säumnisbeschwerde befugt sei. Aber auch für den Fall, dass der Feststellungsantrag vom 7. Februar 2022 nicht der ***C-GmbH***, sondern der Bf. zuzurechnen wäre, ist die Säumnisbeschwerde mangels Bestehens einer Entscheidungspflicht als unzulässig zurückzuweisen: Nach herrschender Lehre…
…unter Zugrundelegung des mit der Säumnisbeschwerde vorgelegten Formulars Beih 38 eine Säumnis der belangten Behörde betreffend ***7*** ***2*** hinsichtlich des Zeitraums Juni 2023 und betreffend ***8*** ***2*** hinsichtlich des Zeitraums Jänner 2023 bis April 2023 nicht erkennbar. Insoweit ist die Säumnisbeschwerde als unzulässig zurückzuweisen. Ergibt…
…die Säumnisbeschwerde des Bf., Adresse1 vom 9. Mai 2017 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Dresdner Straße 81-85, 1200 Wien „bezüglich des mit Schriftsatz vom 8. Dezember 2016 geltend gemachten Zustellmangels“ entschieden: Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine…
…21/22 den Beschluss: I. Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 8.1.2017 erhebt die Beschwerdeführerin ua eine Säumnisbeschwerde. Bezüglich der Säumnis führt sie im…
…CP in der Beschwerdesache Bf., wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des FA WV betreffend Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2015, beschlossen: Das Säumnisbeschwerde wird gemäß § 260 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…R. in der Beschwerdesache Bf. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend einen im Dezember 2015 gestellten Antrag auf Familienleistungen beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 260 Bundesabgabenordnung (BAO) als unzulässig geworden zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…ttmm2011) den Beschluss: Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Begründung Mit Schreiben der Partei vom 23.5.2024 wurde die Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt…