…4.9.1990 noch nicht wirksam mit Bescheid abgesprochen worden war. | Devolutionsantrag vom 28.11.2008, weil über die Einkünfteerklärung für 1989 vom 27.9.1990 noch nicht wirksam mit Bescheid abgesprochen worden war. | Zurückweisung des Devolutionsantrages mit Bescheid des UFS vom 31…
…Regelungen über den Devolutionsantrag gemäß §§ 311, 311a BAO in der Fassung vor dem FVwGG 2012 (Ritz, BAO Kommentar6, § 284 Tz 1), weshalb die zum Devolutionsantrag ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch auf die neue Rechtslage übertragen werden kann. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Zurückweisung eines Devolutionsantrags (nunmehr…
…VwGH den angefochtenen Bescheid (UFSW, RD/0059-W/08 vom 1. April 2009, Zurückweisung eines Devolutionsantrages) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Der UFS habe sodann im Dezember 2013 einen neuen Feststellungsbescheid erlassen, gegen den Revision beim VwGH eingebracht worden sei. Durch einen "neuen Einkünftefeststellungsbescheid für…
…die zu einer Entscheidung durch eine unzuständige Behörde führt) gewahrt. Besteht aber überhaupt keine Entscheidungspflicht, ist die Säumnisbeschwerde ebenso wie früher der Devolutionsantrag zurückzuweisen (vgl. VwGH 2000/13/0178 vom 22.06.2001). Die Säumnisbeschwerde war daher als unzulässig zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision: Gegen ein…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Eingangs wird darauf hingewiesen, dass die am 31.12.2013 beim unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht ab 1.1.2014 als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1…
…BAO 6 , § 284 Tz 12). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Devolutionsantrag (nunmehr Säumnisbeschwerde) hinsichtlich eines Anbringens, über welches Entscheidungspflicht der angerufenen Behörde nicht oder nicht mehr besteht, als unzulässig zurückzuweisen (VwGH 22.06.2001, 2000/13/0178). Durch die Zurücknahme des Antrages auf…
…2000/13/0178 betr. einen Devolutionsantrag) Vor diesem Hintergrund ist auch für den konkreten Fall festzuhalten, dass die vorliegende Säumnisbeschwerde hinsichtlich der Veranlagung der Einkommensteuererklärung 2015 infolge des oben dargelegten Zuständigkeitsüberganges und der im Zeitpunkt ihrer Einreichung nicht mehr bestehenden Entscheidungspflicht des Finanzamtes 9/18…
…die §§ 311 und 311a BAO aufgehoben. Die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörden ist nach dem FVwGG 2012 in § 85a BAO geregelt. An Stelle der Bestimmungen (§ 311 Abs. 2 bis 6 und 311a) über den Devolutionsantrag sind nunmehr die §§ 284 und 285 (über die Säumnisbeschwerde) getreten (vgl. Ritz…
…bekanntgegeben (§ 97) werden. Gemäß § 285 Abs 1 lit a BAO idF BGBl I 2013/14 hat die Säumnisbeschwerde die Bezeichnung der säumigen Abgabenbehörde zu enthalten. Ein Devolutionsantrag - nunmehr eine Säumnisbeschwerde - hinsichtlich eines Anbringens, über welches Entscheidungspflicht der angerufenen Behörde nicht oder nicht mehr besteht, ist…
…2001/13/0178 und 25. September 2002, 97/13/0058 zu verfrüht erhobenen Devolutionsanträgen betreffend die Rechtslage vor der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit). Aus dem elektronischen Familienbeihilfensystem FABIAN ist ersichtlich, dass das Finanzamt Österreich (FAÖ) die Beschwerde der Bf. vom 20.09.2025 unverzüglich in Bearbeitung…
…2001/13/0178 und VwGH vom 25. September 2002, 97/13/0058 zu verfrüht erhobenen Devolutionsanträgen betreffend die Rechtslage vor der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit). 6. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass der der Säumnisbeschwerde zugrundeliegende Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2023 vom Finanzamt mit Bescheid vom…
…38 erster Satz BAO idF BGBl. I 70/2013 sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Entsprechend dieser Übergangsbestimmung…
…Gemäß § 323 Abs. 38 BAO sind die am 31. 12. 2013 bei dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit 1…
…7.2011 als unbegründet abgewiesen worden. Mit Schreiben vom 25.7.2011 wurde ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Die am 31.12.2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge sind gemäß …
… 323 Abs. 38 erster Satz BAO idF BGBl I 70/2013 sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Entsprechend…
…Juli 2003, RV/2059-L/02 die Berufung vom 30. September 2002 als unzulässig zurückgewiesen. Grund für die Zurückweisung war, dass sich die angefochtenen Bescheide an die ehemaligen Gesellschafter der GmbH & Co KG gerichtet haben. Diese seien jedoch nicht Parteien des Abgabenverfahrens gewesen, da die…
…Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 06.02.2013 betreffend die Zurückweisung einer Berufung (Beschwerde) zu Recht erkannt: Die Beschwerde (vormals Berufung) wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Gemäß § 323 Abs 38 BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art 130 Abs 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit 1…
…I Nr. 14/2013, mit 1. Jänner 2014 in Kraft und sind, soweit sie Beschwerden betreffen, auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge anzuwenden. Eine Bescheidbeschwerde ist nach § 260 Abs. 1 BAO idF BGBl. I Nr. 14/2013 mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder…
…2014 in Kraft und sind, soweit sie Beschwerden betreffen, auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge anzuwenden. Wie sich aus den dem Bundesfinanzgericht vom Finanzamt Kufstein Schwaz vorgelegten Akten ergibt, wurde dem Beschwerdeführer die Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2013 mittels RSb-Rückscheinbrief…