…Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 12. Juni 2012 wurde der Beschwerdeführer (Bf) A gem. §§ 9 und 80 BAO…
…278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Hinzuweisen ist auch darauf, dass dem Bf die Fälligkeiten der haftungsgegenständlichen Abgaben bisher nicht bekannt gegeben wurden. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl…
…die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der Raschheit…
…die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der Raschheit…
…die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der Raschheit…
…die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der Raschheit…
…die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der Raschheit…
…die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Hinzuweisen ist auch darauf, dass dem Bf die Fälligkeiten der haftungsgegenständlichen Abgaben (im Haftungsbescheid) im Hinblick auf die geltende Beweislastumkehr nicht bekannt gegeben wurden. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl…
…ein im Beschwerdeverfahren nicht sanierbarer Mangel gegeben. Es war daher in Hinsicht auf die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Hinzuweisen ist auch darauf…
…Aufhebungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 289 Abs. 1 BAO) sowie meritorische Beschwerdeerledigungen. Entscheidungen in der Sache selbst haben nach § 279 Abs. 1 BAO zu erfolgen. Die diesbezügliche Entscheidungsbefugnis entspricht jener im bisherigen § 289 Abs. 2 BAO (für…
…die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der Raschheit…
…die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der Raschheit…
…die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der Raschheit…
…einer Bescheidaufhebung gem. § 278 Abs. 1 BAO aus, „über Beschwerden absprechende Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes bzw. der Landesverwaltungsgerichte sind einerseits formale Entscheidungen (z.B. Zurückweisung einer verspäteten Beschwerde), Aufhebungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 289 Abs. 1 BAO) sowie…
…dass Ermittlungen zu einem anders lautenden Bescheid hätten führen können oder dass eine Bescheiderlassung unterblieben wäre: Eine fehlende Bescheidbegründung ist deshalb (…) ein Aufhebungsgrund iSd § 289 Abs 1 BAO". Zunächst sei angemerkt, dass die Ausführungen in der Begründung der - das Abgabenverfahren der Tochter des Bf…
…die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 278 Abs. 1 BAO (siehe dazu auch die Vorgängerbestimmung gem. § 289 Abs. 1 BAO) vorzugehen. Aufgrund des vom BFG nicht sanierbaren Verfahrensmangels hat die Aufhebung und Zurückverweisung sowohl im Interesse der Raschheit…
…in Übereinstimmung mit Art. 130 Abs. 4 Z 2 B-VG in der Fassung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 eine Einschränkung vor, die in § 289 Abs. 1 BAO in der Fassung vor dem FVwGG 2012 nicht enthalten war. In seinem Erkenntnis VwGH vom 26. Juni 2014…
…einer Bescheidaufhebung gem. § 278 Abs. 1 BAO aus, „über Beschwerden absprechende Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes bzw. der Landesverwaltungsgerichte sind einerseits formale Entscheidungen (z.B. Zurückweisung einer verspäteten Beschwerde), Aufhebungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 289 Abs. 1 BAO) sowie…
…privaten Gründen angeschafft hat. Gem. § 278 Abs. 1 BAO idF BGBl. I 2013/14 kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerde-vorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden…
…***1*** ***2*** die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2008 und 2009 vom 27.6.2011 gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz auf. Einkommensteuerbescheid 2008 vom 14.8.2013 Mit Bescheid vom 14.8.2013 setzte das Finanzamt die…