IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache ***Bf1*** (Beschwerdeführerin, abgekürzt: Bf.), österreichischerWohnsitz, Österreich und ausländischerWohnsitz, über die Beschwerde der Bf. vom 26. Juni 2024 gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 des Finanzamtes Österreich vom 12. Juni 2024 zu…
…Uhr sowie ein durchschnittliches Arbeitsende von 15:37 Uhr. Eine neuerliche Abfrage im Pendlerrechner auf Basis dieser Zeiten bestätigte erneut die Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20.11.2024 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Begründet wurde dies damit…
…1997, 96/15/0259; 3.3.1992, 88/14/0081). Ins Kalkül zu ziehen ist weiters, dass eine Wohnmöglichkeit im Elternhaus der Zumutbarkeit, einen eigenen Hausstand zu unterhalten, nicht entgegensteht, weil auch bei einem befristeten Dienstverhältnis bzw einer möglichen baldigen Versetzung nicht gesagt ist, dass…
…Einkünfte am Familienwohnsitz durch den Arbeitnehmer selbst. -Fehlende Ausbildungsmöglichkeiten für die Kinder am Arbeitsort. -Besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger, deren Mitübersiedlung unzumutbar wäre. Behält der Arbeitnehmer dagegen den entfernt gelegenen Familienwohnsitz trotz der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ausschließlich aus persönlichen Gründen bei (zB gute Wohnlage, Eigenheim…
…Beurteilung der Risikobereitschaft - Zumutbarkeit - in der Lebensgestaltung von Steuerpflichtigen zur Kenntnis zu nehmen seien. Zusammenfassend bitte er in der Ermessensübung, wie auch für den Einzelfall gesetzlich vorgesehen, die gesamte Lebenssituation von ihm und seiner Familie und die daraus folgende Zumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes in…
…das Enkelkind wohnen. Diese familienhaften Bindungen seien in H bzw. in L nicht vorhanden. Betreffend die Beurteilung der Zumutbarkeit der Wohnsitznahme seiner Gattin in H bzw. L nach ihrer "Pensionierung" werde angemerkt, dass diese als Niederschlag einer ständigen Rechtsprechung in der Vergangenheit, die ewig gestrige…
…für den Einzelfall gesetzlich vorgesehen, die gesamte Lebenssituation von ihm und seiner Familie und die daraus folgende Zumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes in der Steiermark zu berücksichtigen und die beantragten Werbungskosten anzuerkennen. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung führte das Finanzamt begründend aus, dass die Kosten der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., O. über die Beschwerde vom 14. Mai 2018 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 18. April 2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre…
…1988 wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels mit Verordnung festzulegen. Mit der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum…
…zumutbar, sondern schlichtweg unmöglich gewesen, um zeitgerecht die Arbeitsstätte zu erreichen. Die Unterstellung der Zumutbarkeit der „Nutzung von Öffis“ durch das Finanzamt sei „blanker Hohn“ und spiegle die „Abgehobenheit von der tatsächlichen Realität wieder“. Falls das Finanzamt auf seiner falschen Beurteilung beharre, bleibe dem Bf…
…damit, dass die kürzeste Fahrtdauer jeweils über eine Stunde beträgt. Damit verkennt er ganz offenbar, dass bei Beurteilung der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt nicht auf die "Wohnung" bzw. die konkrete Ausbildungsstätte, sondern auf den "Wohnort" und den "Ausbildungsort" abzustellen ist (siehe oben). Laut…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerden vom 19. Oktober 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 bis 2014 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 12.09.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Oststeiermark vom 13.08.2015 betreffend Einkommensteuer für 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
…Akten transportieren müsse, benötige sie einen eigenen Pkw. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 12.10.2016 ab. Zur strittigen Zumutbarkeit der Verwendung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Zurücklegung der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Bf. führte es aus, bis zu einer…
…Bf. geht seiner Tätigkeit in B nach, es stellt sich die Frage welche Wohnung zumutbar ist. Das FA sieht eine Zumutbarkeit des Wohnsitzes in einem Radius von 60 – 80 km. Der Vertreter des Finanzamt hat bei gewerblichen Anbietern die Kaufpreise nachgeprüft, so z.B. 3…
Gemäß Art 133 Abs 4 B-VG wird eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen, da sich die rechtliche Beurteilung des Nichtvorliegens einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung aus den der im vorliegenden Erkenntnis zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt, weshalb keine Rechtsfrage, welcher grundsätzliche Bedeutung…
…Bescheidbegründung führte das Finanzamt aus: "Für die Anerkennung des Pendlerpauschales ist nicht auf die tatsächlichen Verhältnisse, sondern auf die grundsätzliche Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels abzustellen. Für eine Fahrtstrecke von mehr als 60 Kilometer sieht der Gesetzgeber eine Fahrtzeit in eine Richtung von bis…
…0053). Der Begriff der Unzumutbarkeit in § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 handelt dabei - entgegen der offenbaren Annahme der belangten Behörde und der Mitbeteiligten - nicht von der Zumutbarkeit des Pendelns an sich, sondern davon, ob den Pendlern ein in der Benützung von Massenbeförderungsmitteln statt…
…nicht als Berücksichtigung von unrichtigen Verhältnissen, da das tatsächlich gewählte Verkehrsmittel und die tatsächlich gewählte Fahrtroute weder bei der Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels relevant sind (siehe LStR 2002 Rz 252a). Die Bf…
…worden sei. Das große Pendlerpauschale stehe zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Bei Wechseldienst sei für die Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht der einzelne Lohnzeitraum maßgeblich, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Wechselschichtdienst geleistet werde. Laut…